Gesetzesaktualisierungen

280 Gesetze aktualisiert am 07.10.2024

Gesetze 171-180 von 280

3 Paragrafen zu Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetz 1973 (FLG. 1973) aktualisiert


§ 124 FLG. 1973

(1)Absatz einsDie §§ 15, 26 Abs 1, 27a Abs 1, 46 Abs 3, 87 Abs 2, 89, 90 Abs 4 bis 7, § 91a Abs 9 und 10, 94 Abs 1, 99 Abs 2, 102, 103, 104 Abs 1, 3 und 4, 106 Abs 1 und 2 und 108 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Die Paragraphen 15,, 26 Absatz eins,,... mehr lesen...


§ 91a FLG. 1973

(1)Absatz einsDie Agrarbehörde hat die Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung zu veranlassen. Diese kann in den landschaftspflegerischen Begleitplan integriert werden und hat folgende Angaben zu enthalten:1.Ziffer einseine Beschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang, insbes... mehr lesen...


§ 12 FLG. 1973

(1)Absatz einsDie Agrarbehörde hat das Eigentum und die sonstigen Rechtsverhältnisse an den einbezogenen Grundstücken auf Grund der Eintragungen im Grundbuch und das Ausmaß und die Lage der einzelnen oder zusammenhängenden Grundstücke auf Grund der Eintragungen und Darstellungen im Grenz- oder im... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Salzburger Landesstraßengesetz 1972 (LStG. 1972) aktualisiert


§ 47 LStG. 1972

(1)Absatz einsDie §§ 12 und 40 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 70/1973 treten mit 5. Juni 1973 in Kraft.Die Paragraphen 12 und 40 Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 70 aus 1973, treten mit 5. Juni 1973 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 und 3, und die §§ 4, 6 Abs. 1... mehr lesen...


§ 6 LStG. 1972

(1)Absatz einsDer Bau und wesentliche Umbau folgender Straßen bedarf einer Bewilligung der Straßenrechtsbehörde:1.Ziffer einsLandesstraßen,2.Ziffer 2Gemeindestraßen,3.Ziffer 3öffentliche Interessentenstraßen und4.Ziffer 4dem öffentlichen Verkehr dienende Privatstraßen, die eine zumindest einer La... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu Steiermärkisches Berufsschulorganisationsgesetz 1979 (Stmk. BSOG 1979) aktualisiert


§ 26 Stmk. BSOG 1979 Festsetzung, Vorschreibung und Entrichtung der Schulerhaltungsbeiträge

(1)Absatz einsDer von den Gemeinden für jeden Schüler zu leistende Schulerhaltungsbeitrag ist von der Bildungsdirektion durch Verordnung festzusetzen. Der Schulerhaltungsbeitrag, der pro Woche Berufsschulbesuch festgesetzt wird, richtet sich nach der jeweiligen Lehrgangslänge. Dieser Beitrag darf... mehr lesen...


§ 13 Stmk. BSOG 1979 Gestaltung und Einrichtung

(1)Absatz einsJede Berufsschule hat in ihrer baulichen Gestaltung und Einrichtung den Grundsätzen der Pädagogik und Schulhygiene sowie den Erfordernissen der körperlichen Sicherheit zu entsprechen. Sie hat jene Lehrmittel aufzuweisen, die zur Erfüllung des Lehrplanes der betreffenden Schulart not... mehr lesen...


§ 5 Stmk. BSOG 1979 Lehrer

(1)Absatz einsDer Unterricht in den Klassen ist durch Fachlehrer zu erteilen.(2)Absatz 2Für jede Berufsschule sind ein Leiter, nach Maßgabe der dienstrechtlichen Vorschriften auch ein Stellvertreter des Leiters, sowie die erforderlichen weiteren Lehrer zu bestellen.(3)Absatz 3Hiedurch werden die ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung 2017 – LEVO-SHG 2017 (LEVO-SHG 2017) aktualisiert


Anl. 2 LEVO-SHG 2017

(Anm.: der Entgeltkatalog ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, der Entgeltkatalog ist als PDF dokumentiert)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 98/2017, LGBl. Nr. 27/2018, LGBl. Nr. 80/2018, LGBl. Nr. 36/2019, LGBl. Nr. 61/2020, LGBl. Nr. 59/2021, LGBl. Nr. 26/2022, LGBl. Nr. 79/2022, LGBl. Nr. 28/2023... mehr lesen...


§ 3a LEVO-SHG 2017 Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsIn der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 98/2017 tritt die Anlage 2 mit 1. Dezember 2017 in Kraft.In der Fassung der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 98 aus 2017, tritt die Anlage 2 mit 1. Dezember 2017 in Kraft.(2)Absatz 2In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 27/2018 treten der Punkt I. Mi... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Steiermärkisches Wohnunterstützungsgesetz – StWUG (StWUG) aktualisiert


§ 7 StWUG Verpflichtungen der Förderungswerberinnen/Förderungswerber

(1)Absatz einsFörderungswerberinnen/Förderungswerber haben dem Land die Wohnungskosten gemäß § 4 Abs. 9 durch Vorlage von Zahlungsbelegen gleichzeitig mit dem Förderansuchen, spätestens aber einen Monat nach diesem Zeitpunkt nachzuweisen. Überdies haben sie dem Land auf dessen Nachfrage während d... mehr lesen...


§ 4 StWUG Einkommen, Vermögen

(1)Absatz einsBei der Bemessung der Förderung sind das Einkommen und das verwertbare Vermögen nach Maßgabe der folgenden Absätze zu berücksichtigen.(2)Absatz 2Als Einkommen gelten alle zufließenden Einkünfte, ausgenommen die erhöhte Familienbeihilfe, der Ausbildungsbeitrag gemäß § 3 Pflegeausbild... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung – StWUG-DVO (StWUG-DVO) aktualisiert


§ 2 StWUG-DVO Einkommensermittlung, Nachweise

(1)Absatz einsVon den Einkünften gemäß § 1 Z 1 sind die gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 entfallende Einkommensteuer abzüglich der einkommensteuerrechtlichen Begünstigungen (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge nach §§ 105 und 106a EStG 1988) vor Abzug der Absetzbeträge sowie die ... mehr lesen...


§ 1 StWUG-DVO Einkommen

Zum Einkommen zählen insbesondere:1.Ziffer einsfolgende Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung BGBl. I 53/2016 (im Folgenden: EStG 1988):folgende Einkünfte im Sinne des Paragraph 2, Absatz 2, Einkommensteuergesetzes 1988, Bundesgesetzbla... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu Wohnbauförderungsgesetz 1993 (Stmk. WFG 1993) aktualisiert


§ 51 Stmk. WFG 1993 Mietzinsbildung bei Neubauten

(1)Absatz einsFür Wohnungen, die von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder gewerblichen Bauträgern errichtet und nach dem II. Hauptstück gefördert worden sind, setzt sich der Hauptmietzins, sofern nicht eine andere Höhe in Form einer Förderungsvoraussetzung festgelegt wird, wie folgt zusammen:Für Woh... mehr lesen...


§ 8 Stmk. WFG 1993 Übertragung in Wohnungseigentum und Vermietung von geförderten Wohnungen

(1)Absatz einsGeförderte Wohnungen dürfen in das Wohnungseigentum übertragen werden:1.Ziffer einsbegünstigten Personen (§ 2 Z 12), die österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellt (§ 7 Abs. 5) sind,begünstigten Personen (Paragraph 2, Ziffer 12,), die österreichische Staatsbürger oder d... mehr lesen...


§ 5 Stmk. WFG 1993 Förderungsvoraussetzungen

(1)Absatz einsDie Förderung der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen darf nur erfolgen, wenn1.Ziffer einsdas für die Bebauung vorgesehene Grundstück die Bauplatzeignung gemäß § 5 Abs. 1 Steiermärkisches Baugesetz aufweist;das für die Bebauung vorgesehene Grundstück die Bauplatzeignung... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

25 Paragrafen zu Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 (Stmk. JagdG 1986) aktualisiert


§ 84 Stmk. JagdG 1986 Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsDie Aufhebung einer Wortfolge des § 47 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 50/1990 ist am 19. Juli 1990 in Kraft getreten.Die Aufhebung einer Wortfolge des Paragraph 47, Absatz 2, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 50 aus 1990, ist am 19. Juli 1990 in Kraft getreten.(2)Absatz 2D... mehr lesen...


§ 75 Stmk. JagdG 1986 Anzeigepflicht bei Eigenjagdgebieten; Jagdkataster und Jagdstatistik

(1)Absatz einsJede Verpachtung von Eigenjagden und jede Veränderung im Eigenjagdgebiet (§ 3) ist jeweils sofort der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.Jede Verpachtung von Eigenjagden und jede Veränderung im Eigenjagdgebiet (Paragraph 3,) ist jeweils sofort der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzei... mehr lesen...


§ 73 Stmk. JagdG 1986 Einstweilige Verfügung

Die Bezirksverwaltungsbehörde kann auf Begehren einer Partei oder von Amts wegen einstweilige Verfügungen dann treffen, wenn die Durchführung dieses Gesetzes vorübergehende Maßnahmen zur Sicherung einer geregelten Ausübung und Verwaltung der Jagd notwendig macht. Die dadurch entstehenden Kosten s... mehr lesen...


§ 71 Stmk. JagdG 1986 Geltendmachung des Schadens

(1)Absatz einsEin Anspruch auf Schadenersatz besteht nur dann, wenn der Schaden 100 Euro übersteigt. Die/Der Geschädigte hat sofort, spätestens binnen 2 Wochen ab Kenntnis vom Eintritt des Schadens, diesen bei sonstigem Verlust des Anspruches bei der/beim Jagdausübungsberechtigten schriftlich geg... mehr lesen...


§ 63 Stmk. JagdG 1986 Garten- und Baumschutz gegen Wildschaden

(1)Absatz einsWildschäden in Obst-, Gemüse- und Ziergärten oder an einzeln stehenden jungen Bäumen sind nur dann zu ersetzen, wenn dargetan ist, daß der Schaden erfolgte, obgleich zum Schutze der geschädigten Objekte solche Vorkehrungen vom Grundbesitzer getroffen waren, wodurch ein ordentlicher ... mehr lesen...


§ 62 Stmk. JagdG 1986 Vorkehrungen gegen Wildschäden

(1)Absatz einsGrundeigentümerinnen/Grundeigentümer und Grundbesitzerinnen/Grundbesitzer sind befugt, ihre Grundstücke, im Fall von Waldgrundstücken Wiederbewaldungsflächen ab Verjüngungseinleitung bis zur Kultursicherung, durch Einzäunungen mit Wildschutzzäunen gegen das Eindringen des Wildes zu ... mehr lesen...


§ 61 Stmk. JagdG 1986 Verminderung des Wildstandes

(1)Absatz einsWenn sich in einem Jagdrevier, in mehreren Jagdrevieren oder in Teilen von Jagdrevieren die Verminderung einer Wildgattung zur Vermeidung von Schäden in land- und forstwirtschaftlichen Kulturen als notwendig erweist, hat die Behörde über Antrag der Gemeinde, der Eingeforsteten, der/... mehr lesen...


§ 59 Stmk. JagdG 1986 Auswildern von Wildarten und -unterarten; Ausnahmen von der Ausschließlichkeit des Jagdrechtes

(1)Absatz einsDas Auswildern von Wildarten und -unterarten – ausgenommen das Auswildern von Fasan und Rebhuhn – in den einzelnen Jagdgebieten ist nur auf Grund einer Bewilligung der Landesregierung zulässig Die Bewilligung ist auf Antrag zu erteilen, wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf die ö... mehr lesen...


§ 58 Stmk. JagdG 1986 Sachliche Verbote; Wildfolge

(1)Absatz einsDie Verwendung von Abzugeisen, Abtritteisen, nicht selektiven Tötungsfallen, Schlingen, Netzen und tierquälerischen Fangvorrichtungen ist verboten.(2)Absatz 2Es ist verboten:1.Ziffer einsbei der Jagdausübung Schusswaffen und Munition zu benützen, die nicht für die Verwendung bei der... mehr lesen...


§ 56 Stmk. JagdG 1986 Wildabschussplan

(1)Absatz einsDie/Der Jagdausübungsberechtigte hat den Wildabschuß so zu regeln, daß der Abschußplan erfüllt wird, die berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden gewahrt werden und durch den Abschuß eine untragbare Entwertung des eigenen und der angrenzenden... mehr lesen...


§ 55 Stmk. JagdG 1986 Örtliche Verbote der Jagdausübung; Anzeigepflicht bei Wildseuchen

(1)Absatz einsIn der nächsten Umgebung von Ortschaften, von Stätten, die der Heilung oder Erholung Kranker und Rekonvaleszenter dienen, von einzelnen Häusern und Scheunen und von Wildquerungseinrichtungen (wie Grünbrücken oder Wilddurchlässe) darf zwar das Wild aufgesucht und getrieben, nicht abe... mehr lesen...


§ 51 Stmk. JagdG 1986 Wildschutzgebiete

(1)Absatz einsDie Behörde kann über Antrag der/des Jagdausübungsberechtigten im Bereich von genehmigten Wildwintergattern, genehmigten Fütterungsanlagen und dazugehörigen Einstandsgebieten, in Überwinterungsgebieten von frei überwinterndem Rot-, Gams- und Steinwild sowie im Bereich von Brut-und N... mehr lesen...


§ 50 Stmk. JagdG 1986 Wildfütterungen

(1)Absatz einsDie/Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wildstand und natürlichem Nahrungsangebot zu sorgen. Im Bereiche von Fütterungen ist art- und wiederkäuergerecht zu füttern.(2)Absatz 2Das Füttern von Gams- und Damwild ist verboten. Die Erri... mehr lesen...


§ 49 Stmk. JagdG 1986 Jagdzeiten

(1)Absatz einsDie Landesregierung hat durch Verordnung für das im § 2 genannte Wild unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des § 1a Abs. 3 und 4 Jagdzeiten festzusetzen. Wild, für das keine Jagdzeiten festgesetzt sind, ist ganzjährig zu schonen und darf nicht verfolgt, gefangen oder erlegt werde... mehr lesen...


§ 46 Stmk. JagdG 1986 Aufgaben der Steirischen Landesjägerschaft

Die Steirische Landesjägerschaft hat folgende Aufgaben:a)Litera aDurchführung der ihr übertragenen Aufgaben und die Mitwirkung bei der Handhabung des Steiermärkischen Jagdgesetzes und sonstiger jagdrechtlicher Bestimmungen durch Erstattung von Gutachten über behördliche Aufforderung und durch Ste... mehr lesen...


§ 40 Stmk. JagdG 1986 Jagdkartenform

Die Landesregierung hat den Behörden Formblätter für die Jagdkarte zur Verfügung zu stellen. Sie kann durch Verordnung nähere Vorschriften über Inhalt, Format und technische Umsetzung der Jagdkarte festlegen.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 21/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 21... mehr lesen...


§ 34 Stmk. JagdG 1986 Jagdschutzpersonal

(1)Absatz einsJede Eigentümerin/Jeder Eigentümer einer Eigenjagd oder jede Pächterin/jeder Pächter einer Eigen- oder Gemeindejagd ist verpflichtet, zur Beaufsichtigung der Jagd sowie des Verfolgens, Erlegens und Fangens von Wild gemäß § 49 Abs. 1a dieses Gesetzes der Behörde für die Bestellung al... mehr lesen...


§ 23 Stmk. JagdG 1986 Jagdverwalter

(1)Absatz einsDer Jagdverwalter hat die Jagd in dem seiner Verantwortung übertragenen Jagdgebiet zu verwalten. Er hat die Voraussetzungen nach § 15 Abs. 1 und 2 zu erfüllen und ist von der Behörde auf Antrag des Jagdberechtigten, dessen Jagdausübungsrecht an die Bestellung eines Jagdverwalters ge... mehr lesen...


§ 11 Stmk. JagdG 1986 Teilung und Vereinigung des Gemeindejagdgebietes

(1)Absatz einsWenn der Gemeinderat vor Erlassung der im § 10 erwähnten Kundmachung beschließt, dass das Gemeindejagdgebiet in der Weise aufzuteilen ist, dass einzelne oder mehrere aneinander grenzende Katastralgemeinden selbständige Jagdgebiete (Katastralgemeindejagden) bilden oder das bisher nac... mehr lesen...


§ 7 Stmk. JagdG 1986 Verpachtung des Eigenjagdrechtes

(1)Absatz einsEin Eigenjagdrecht darf nur nach Maßgabe des § 15 mit Genehmigung der Behörde ab Beginn eines Jagdjahres und für ganze Jagdjahre jeweils bis zur Höchstdauer einer Jagdpachtperiode verpachtet werden.Ein Eigenjagdrecht darf nur nach Maßgabe des Paragraph 15, mit Genehmigung der Behörd... mehr lesen...


§ 6 Stmk. JagdG 1986 Eigenjagdgebiet

(1)Absatz einsAls zusammenhängend im Sinne des § 3 ist eine Grundfläche dann zu betrachten, wenn die einzelnen Grundstücke unter sich in einer solchen Verbindung stehen, daß man von einem Grundteile zum anderen gelangen kann, ohne fremdes Grundeigentum zu betreten, wobei die größere oder geringer... mehr lesen...


§ 3 Stmk. JagdG 1986 Eigenjagdrecht

(1)Absatz einsDie Befugnis zur Eigenjagd steht der Eigentümerin/dem Eigentümer einer zusammenhängenden Grundfläche von mindestens 115 Hektar (Eigenjagdgebiet) zu, wobei es keinen Unterschied macht, ob diese ganze Grundfläche in einer Gemeinde liegt oder sich auf das Gebiet mehrerer Gemeinden erst... mehr lesen...


§ 2 Stmk. JagdG 1986 Wild

(1)Absatz einsWild im Sinne dieses Gesetzes sind:a)Litera aElch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Stein-, Gams-, Muffel- und Schwarzwild;b)Litera bFeldhase, Schneehase, Wildkaninchen;c)Litera cAlpenmurmeltier, Eichhörnchen, Biber, Bisam, Nutria;d)Litera dWolf, Fuchs, Goldschakal, Marderhund, Braunbär, W... mehr lesen...


§ 1 Stmk. JagdG 1986 Begriff des Jagdrechtes; Ausübung des Jagdrechtes

(1)Absatz einsDas Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden und steht daher dem jeweiligen Grundeigentümer zu. Das Jagdrecht besteht in der ausschließlichen Berechtigung, innerhalb des zustehenden Jagdgebietes Wild unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in der... mehr lesen...


Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 (Stmk. JagdG 1986) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 06.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 21/2024 § 0 gültig von 06.02.2015 bis 05.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 9/2015 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

9 Paragrafen zu StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 – LEVO-StBHG 2015 (LEVO-StBHG) aktualisiert


Anl. 3 LEVO-StBHG

(Anm.: Die Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 32/2016, LGBl. Nr. 24/2017, LGBl. Nr. 33/2018, LGBl. Nr. 41/2019, LGBl. Nr. 47/2020, LGBl. Nr. 33/2021, LGBl. Nr. 129/2021, LGBl. Nr. 80/2022, LGBl. Nr. 30/2023, LGBl. N... mehr lesen...


Anl. 2 LEVO-StBHG

(Anm.: Die Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 32/2016, LGBl. Nr. 24/2017, LGBl. Nr. 33/2018, LGBl. Nr. 41/2019, LGBl. Nr. 47/2020, LGBl. Nr. 33/2021, LGBl. Nr. 129/2021, LGBl. Nr. 80/2022, LGBl. Nr. 30/2023, LGBl. N... mehr lesen...


Anl. 1 LEVO-StBHG

(Anm.: Die Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 70/2017, LGBl. Nr. 47/2020, LGBl. Nr. 129/2021, LGBl. Nr. 123/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 70 aus 2017,, Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2020,, Land... mehr lesen...


§ 11a LEVO-StBHG Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsIn der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 124/2015 tritt § 10 Abs. 6, 7 und 8 mit 30. Dezember 2015 in Kraft.In der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 124 aus 2015, tritt Paragraph 10, Absatz 6,, 7 und 8 mit 30. Dezember 2015 in Kraft.(2)Absatz 2In der Fassung der Novelle LG... mehr lesen...


§ 10 LEVO-StBHG Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins§ 3a der Stmk. BHG-Leistungs- und Entgeltverordnung, LGBl. Nr. 43/2004 in der Fassung LGBl. Nr. 43/2011, bleibt durch diese Verordnung unberührt.Paragraph 3 a, der Stmk. BHG-Leistungs- und Entgeltverordnung, Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 2004, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 43 ... mehr lesen...


§ 9 LEVO-StBHG Kostenzuschüsse für die Hilfe durch Training

(1)Absatz einsFür die Inanspruchnahme von Hilfe durch Training wird Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen – zur Förderung der Selbständigkeit und Befähigung ihr Leben in ihrer gewohnten oder gewählten Umgebung zu führen – über Antrag ein Kostenzuschuss gewährt.(2)Absatz 2Ein Kostenzuschuss erfolg... mehr lesen...


§ 8 LEVO-StBHG Kostenzuschüsse für die Inanspruchnahme

qualifizierter Gebärdensprach- sowie Schriftdolmetschleistungen(1)Absatz einsFür die Inanspruchnahme von (Online-)Dolmetschtätigkeitfür die österreichische Gebärdensprache und für Schriftdolmetschtätigkeit wird Gehörlosen oder schwerst hörbeeinträchtigten Personen über Antrag ein Kostenzuschuss –... mehr lesen...


§ 6 LEVO-StBHG Kostenzuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen

(1)Absatz einsFür auf Grund der individuellen Bedarfe eines Menschen mit Behinderung erforderliche Ausstattungen bei der Neuanschaffung oder beim Umbau von Kraftfahrzeugen wird ein Kostenzuschuss in Höhe von maximal 3.000 Euro gewährt.(2)Absatz 2Ein Antrag auf Kostenzuschuss gemäß Abs. 1 kann frü... mehr lesen...


§ 4 LEVO-StBHG Kostenzuschüsse für Therapien

(1)Absatz einsFür folgende Therapien wird ein Kostenzuschuss gewährt:1.Ziffer einsPhysiotherapie,2.Ziffer 2Ergotherapie,3.Ziffer 3Psychotherapie,4.Ziffer 4Logopädie,5.Ziffer 5Psychologische Behandlung,6.Ziffer 6Musiktherapie.(2)Absatz 2Kostenzuschüsse gemäß Abs. 1 werden nur gewährt, wennKostenzu... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

9 Paragrafen zu Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 (GemO) aktualisiert


§ 108 GemO Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsDie Änderung des § 4 Abs. 4, § 14 Abs. 2 erster Satz, der Überschrift des § 15, des § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 2, § 19 letzter Satz, § 23 Abs. 1 und 2, § 24 Abs. 2, § 25 Abs. 1 erster Satz, § 29 Abs. 1 lit. g zweiter Satz, § 31 Abs. 4, § 32 Abs. 4, § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 1 lit. e, § 34 ... mehr lesen...


§ 86 GemO Aufgaben des Prüfungsausschusses

(1)Absatz einsZur Überprüfung der gesamten Gebarung der Gemeinde, einschließlich der wirtschaftlichen Unternehmungen (§ 71) sowie der der Gemeinde verbundenen Beteiligungen (§ 71b Abs. 1), die die Gemeinde beherrscht, hat der Gemeinderat aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss zu bestellen. Die ... mehr lesen...


§ 64 GemO Gemeindeamt, Amtsleiter

(1)Absatz einsDie Geschäfte der Gemeinde werden durch das Gemeindeamt besorgt. In Stadtgemeinden hat das Gemeindeamt die Bezeichnung „Stadtamt“. Der Vorstand des Gemeindeamtes ist der Bürgermeister. Er ist Vorgesetzter der Gemeindebediensteten.(2)Absatz 2Der Bürgermeister kann sich, unbeschadet s... mehr lesen...


§ 58 GemO Befangenheit

(1)Absatz einsDer Bürgermeister und die Mitglieder der Kollegialorgane sind von der Beratung und Beschlussfassung über einen Verhandlungsgegenstand wegen Befangenheit ausgeschlossen:1.Ziffer einsin Sachen, an denen sie selbst, einer ihrer Angehörigen oder einer ihrer Pflegebefohlenen beteiligt si... mehr lesen...


§ 53 GemO Schriftführer

(1)Absatz einsDer Gemeinderat wählt aus seiner Mitte Schriftführer. Jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei kommt mindestens ein Schriftführer zu. § 28 Abs. 2 gilt sinngemäß.Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte Schriftführer. Jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei kommt mindestens ein ... mehr lesen...


§ 51 GemO Einberufung

(1)Absatz einsDie Sitzungen des Gemeinderates sind vom Bürgermeister, in dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter, unter Beachtung des § 50 Abs. 2 erster und zweiter Satz, einzuberufen. Tag und Stunde sind so festzusetzen, dass möglichst alle Mitglieder des Gemeinderates an einer Sitzung t... mehr lesen...


§ 26 GemO Angelobung und Dienstausweis

(1)Absatz einsDer Bürgermeister und die Vizebürgermeister haben vor Antritt ihres Amtes das Gelöbnis nach § 21 in die Hand des Bezirkshauptmannes oder dessen Vertreters zu leisten.Der Bürgermeister und die Vizebürgermeister haben vor Antritt ihres Amtes das Gelöbnis nach Paragraph 21, in die Hand... mehr lesen...


Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 (GemO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 18.04.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 43/2024 § 0 gültig von 30.01.2024 bis 17.04.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 16/2024... mehr lesen...


§ 106d GemO

Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 96/2019, EröffnungsbilanzÜbergangsbestimmung zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2019,, Eröffnungsbilanz(1)Absatz einsDie Gemeinde hat spätestens anlässlich der Erstellung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 eine Eröffnungsbilanz (ers... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24
Gesetze 171-180 von 280