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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Das Beitragsaufkommen ist zu verwenden
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(3) Nicht der Zweckbindung gemäß Abs. 2 unterliegen im Jahr
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(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 20, BGBl. I Nr. 30/2024)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 20,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2024,)
(2) Das Beitragsaufkommen ist zu verwenden
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(3) Nicht der Zweckbindung gemäß Abs. 2 unterliegen im Jahr
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(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 20, BGBl. I Nr. 30/2024)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 20,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2024,)