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Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Leistungen nach dem Transparenzdatenbankgesetz (Transparenzdatenbank-Leistungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 71/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 39 Abs. 1 des Bundesgesetzes über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Leistungen nach dem Transparenzdatenbankgesetz (Transparenzdatenbank-Leistungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 71/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 39 Abs. 1 des Bundesgesetzes über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet: