§ 7 PersKapCoVo 2013

Personalkapazitätscontrollingverordnung 2013

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.01.2013 bis 31.12.9999

Die Zielwerte gemäß § 5 Abs. 2 sind von den haushaltsleitenden Organen gemäß § 6 BHG 2013 der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler im Zuge der Personalplanerstellung 2014 für das Jahr 2017 zu melden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.01.2013 bis 31.12.9999

Die Zielwerte gemäß § 5 Abs. 2 sind von den haushaltsleitenden Organen gemäß § 6 BHG 2013 der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler im Zuge der Personalplanerstellung 2014 für das Jahr 2017 zu melden.

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