§ 3 PMV (weggefallen)

Publikationsmedienverordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2019 bis 31.12.9999
(1) Bekanntmachungen sind der Wiener Zeitung GmbH im Online-Verfahren zu übermitteln§ 3 PMV seit 28.02.2019 weggefallen.

(2) In Ausnahmefällen können Bekanntmachungen auch in anderer elektronischer Form oder per Fax übermittelt werden. Die Wiener Zeitung GmbH hat die entsprechende(n) elektronische(n) Adresse(n) bzw. die Faxnummer(n) im Internet bekannt zu geben.

Stand vor dem 28.02.2019

In Kraft vom 18.09.2006 bis 28.02.2019
(1) Bekanntmachungen sind der Wiener Zeitung GmbH im Online-Verfahren zu übermitteln§ 3 PMV seit 28.02.2019 weggefallen.

(2) In Ausnahmefällen können Bekanntmachungen auch in anderer elektronischer Form oder per Fax übermittelt werden. Die Wiener Zeitung GmbH hat die entsprechende(n) elektronische(n) Adresse(n) bzw. die Faxnummer(n) im Internet bekannt zu geben.

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