§ 10 VoV

Vorhabensverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, nähere Bestimmungen zu dieser Verordnung durch Richtlinien zu erlassen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, nähere Bestimmungen zu dieser Verordnung durch Richtlinien zu erlassen.

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