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Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die amtlichen Erhebungsbögen einheitlich für das Bundesgebiet aufzulegen und für ihre Zustellung an die Auskunftspflichtigen zu sorgen§ 5 OSchG seit 31.12.2002 weggefallen. Die Zustellung kann auch im Wege automationsunterstützter Datenverarbeitung erfolgen.
Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die amtlichen Erhebungsbögen einheitlich für das Bundesgebiet aufzulegen und für ihre Zustellung an die Auskunftspflichtigen zu sorgen§ 5 OSchG seit 31.12.2002 weggefallen. Die Zustellung kann auch im Wege automationsunterstützter Datenverarbeitung erfolgen.