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Die Erhebungen haben sich auf Unternehmen zu beziehen, die eine Tätigkeit ausüben, welche gemäß des Anhangs zur Verordnung (EWG) Nr§ 2 SOSchG seit 31.12.2002 weggefallen. 3037/90 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 293 vom 24. Oktober 1990, S 1, in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 761/93, ABl. Nr. L 83 vom 3. April 1993, S 1 *), dem Abschnitt G „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern” mit Ausnahme der Gruppe 527 „Reparatur von Gebrauchsgütern” zuzuordnen ist. Die Erhebungen haben sich auf Unternehmen zu beziehen, die eine Tätigkeit ausüben, welche gemäß des Anhangs zur Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 293 vom 24. Oktober 1990, S 1, in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 761/93, ABl. Nr. L 83 vom 3. April 1993, S 1 *), dem Abschnitt G „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern” mit Ausnahme der Gruppe 527 „Reparatur von Gebrauchsgütern” zuzuordnen ist.
Die Erhebungen haben sich auf Unternehmen zu beziehen, die eine Tätigkeit ausüben, welche gemäß des Anhangs zur Verordnung (EWG) Nr§ 2 SOSchG seit 31.12.2002 weggefallen. 3037/90 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 293 vom 24. Oktober 1990, S 1, in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 761/93, ABl. Nr. L 83 vom 3. April 1993, S 1 *), dem Abschnitt G „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern” mit Ausnahme der Gruppe 527 „Reparatur von Gebrauchsgütern” zuzuordnen ist. Die Erhebungen haben sich auf Unternehmen zu beziehen, die eine Tätigkeit ausüben, welche gemäß des Anhangs zur Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 293 vom 24. Oktober 1990, S 1, in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 761/93, ABl. Nr. L 83 vom 3. April 1993, S 1 *), dem Abschnitt G „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern” mit Ausnahme der Gruppe 527 „Reparatur von Gebrauchsgütern” zuzuordnen ist.