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Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über den Betrieb der Transparenzdatenbank und des Transparenzportals (Transparenzdatenbank-Betriebsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 72/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 39 Abs. 2 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 – TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über den Betrieb der Transparenzdatenbank und des Transparenzportals (Transparenzdatenbank-Betriebsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 72/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 39 Abs. 2 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 – TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet: