§ 40 Stmk. JagdG 1986 (weggefallen)

Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.02.2024 bis 31.12.9999
Die Formblätter für die Jagdkarten werden vom Amte der Landesregierung festgesetzt§ 40 Stmk. JagdG 1986 seit 05.02.2024 weggefallen.

Stand vor dem 05.02.2024

In Kraft vom 03.04.1986 bis 05.02.2024
Die Formblätter für die Jagdkarten werden vom Amte der Landesregierung festgesetzt§ 40 Stmk. JagdG 1986 seit 05.02.2024 weggefallen.

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