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Anstellungserfordernis ist ein der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes facheinschlägiges ordentliches Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule, soweit diese Ausbildung den zu stellenden Anforderungen für die jeweilige Beschäftigung in diesem Dienstzweig entspricht.
Vertragsbedienstete der Verwendungsgruppe bAnstellungserfordernis ist der Nachweis des Erwerbs der für den Dienst erforderlichen Vorkenntnisse durch eine abgeschlossene Sekundarschule nach den schulrechtlichen Bestimmungen und eine zurückgelegte facheinschlägige Tätigkeit von vier Jahren oder durch den erfolgreichen Abschluss eines Lehrberufes nach den berufsausbildungsrechtlichen Bestimmungen.
Vertragsbedienstete der Verwendungsgruppe dAnstellungserfordernis ist der Nachweis des Erwerbs der für den Dienst erforderlichen Vorkenntnisse durch eine abgeschlossene Sekundarschule nach den schulrechtlichen Bestimmungen oder durch eine zurückgelegte facheinschlägige Tätigkeit von zwei Jahren.
Vertragsbedienstete der Verwendungsgruppe eAnstellungserfordernis ist eine im Gemeindedienst oder außerhalb des Gemeindedienstes erworbene Eignung für den jeweiligen Aufgabenbereich.
Teil BAnstellungserfordernisse sind
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Anstellungserfordernisse sind:
Anstellungserfordernis ist die Befähigung, handwerkliche Tätigkeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst zu verrichten, die dauernde Verwendung auf diesem Gebiet und
Anstellungserfordernis ist eine im Gemeindedienst oder außerhalb des Gemeindedienstes erworbene Eignung für den jeweiligen Aufgabenbereich und die Fähigkeit zur Ausübung von handwerklichen Tätigkeiten, für die eine über die bloße Einweisung am Arbeitsplatz hinausgehende Anlernzeit bzw. entsprechende Arbeitserfahrung erforderlich ist, sowie nach entsprechender Unterweisung ein weitgehend selbstständiges Arbeiten.
Vertragsbedienstete der Verwendungsgruppe p5Anstellungserfordernis ist eine im Gemeindedienst oder außerhalb des Gemeindedienstes erworbene Eignung für den jeweiligen Arbeitsbereich.
Anstellungserfordernis ist ein der Verwendung entsprechendes abgeschlossenes facheinschlägiges ordentliches Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule, soweit diese Ausbildung den zu stellenden Anforderungen für die jeweilige Beschäftigung in diesem Dienstzweig entspricht.
Vertragsbedienstete der Verwendungsgruppe bAnstellungserfordernis ist der Nachweis des Erwerbs der für den Dienst erforderlichen Vorkenntnisse durch eine abgeschlossene Sekundarschule nach den schulrechtlichen Bestimmungen und eine zurückgelegte facheinschlägige Tätigkeit von vier Jahren oder durch den erfolgreichen Abschluss eines Lehrberufes nach den berufsausbildungsrechtlichen Bestimmungen.
Vertragsbedienstete der Verwendungsgruppe dAnstellungserfordernis ist der Nachweis des Erwerbs der für den Dienst erforderlichen Vorkenntnisse durch eine abgeschlossene Sekundarschule nach den schulrechtlichen Bestimmungen oder durch eine zurückgelegte facheinschlägige Tätigkeit von zwei Jahren.
Vertragsbedienstete der Verwendungsgruppe eAnstellungserfordernis ist eine im Gemeindedienst oder außerhalb des Gemeindedienstes erworbene Eignung für den jeweiligen Aufgabenbereich.
Teil BAnstellungserfordernisse sind
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Anstellungserfordernis ist die Befähigung, handwerkliche Tätigkeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst zu verrichten, die dauernde Verwendung auf diesem Gebiet und
Anstellungserfordernis ist eine im Gemeindedienst oder außerhalb des Gemeindedienstes erworbene Eignung für den jeweiligen Aufgabenbereich und die Fähigkeit zur Ausübung von handwerklichen Tätigkeiten, für die eine über die bloße Einweisung am Arbeitsplatz hinausgehende Anlernzeit bzw. entsprechende Arbeitserfahrung erforderlich ist, sowie nach entsprechender Unterweisung ein weitgehend selbstständiges Arbeiten.
Vertragsbedienstete der Verwendungsgruppe p5Anstellungserfordernis ist eine im Gemeindedienst oder außerhalb des Gemeindedienstes erworbene Eignung für den jeweiligen Arbeitsbereich.