Gesetzesaktualisierungen

262 Gesetze aktualisiert am 07.10.2024

Gesetze 61-70 von 262

3 Paragrafen zu Kärntner Objektivierungsgesetz - K-OG (K-OG) aktualisiert


§ 14 K-OG Ausschreibung

(1)Absatz einsVor der Betrauung mit einer Leitungsfunktion (§ 13) – ausgenommen im Fall der Weiterbestellung gemäß § 16 Abs. 2a – hat die Landesregierung diese Funktion jedenfalls in der Kärntner Landeszeitung auszuschreiben. Die Ausschreibung hat möglichst sechs Monate vor Freiwerden der Funktio... mehr lesen...


§ 6 K-OG Objektivierungsverfahren

(1)Absatz einsDie Aufnahme eines Bewerbers in den Landesdienst darf nur nach Durchführung eines objektivierten Auswahlverfahrens (Objektivierungsverfahren) erfolgen, wenn nach § 4 eine Ausschreibung durchzuführen ist oder durchgeführt wird. Im Objektivierungsverfahren sind die von den Bewerbern z... mehr lesen...


§ 4 K-OG Ausschreibung

(1)Absatz einsVor jeder Begründung eines Dienstverhältnisses zum Land Kärnten ist von der Landesregierung eine Ausschreibung durchzuführen, soweit sich aus § 2 sowie Abs. 3 bis 6 nicht anderes ergibt. Die Ausschreibung darf auch in Form einer Sammelausschreibung erfolgen.Vor jeder Begründung eine... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO (K-AGO) aktualisiert


§ 78 K-AGO Gemeindeamt

(1)Absatz einsDie Geschäfte der Gemeinde sind durch das Gemeindeamt zu besorgen.(1a)Absatz eins aFür Erledigungen, die der Beschlussfassung durch den Gemeinderat oder Gemeindevorstand bedürfen, sind vom Gemeindeamt Sitzungsvorträge auszuarbeiten, die den für die Erledigung maßgebenden Sachverhalt... mehr lesen...


§ 6b K-AGO Verweisungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Eine Verweisung in diesem Gesetz auf eines der nachstehend angeführten Bundesgesetze ist als Verweisung auf die nachstehend angeführte Fassung zu vers... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu Kärntner Bezügegesetz 1997 - K-BG 1997 (K-BG 1997) aktualisiert


Anl. 1 K-BG 1997

(LGBl Nr 91/2023)Landesgesetzblatt Nr 91 aus 2023,)Es treten in Kraft:1.Ziffer einsArt. I Z 3 am 31. Dezember 2023;Art. römisch eins Ziffer 3, am 31. Dezember 2023;2.Ziffer 2die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes an dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten. mehr lesen...


§ 18 K-BG 1997 Verweisungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden, soweit im Einzelnen nichts anderes be... mehr lesen...


§ 15 K-BG 1997 Pensionskassenvorsorgegesetz

(1)Absatz einsFür die freiwillige Pensionskassenvorsorge der in § 1 bezeichneten Organe gilt das Pensionskassenvorsorgegesetz (PKVG), BGBl I Nr 64/1997, sinngemäß nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.Für die freiwillige Pensionskassenvorsorge der in Paragraph eins, bezeichneten Organe gilt das... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

4 Paragrafen zu Kärntner Informations- und Statistikgesetz - K-ISG (K-ISG) aktualisiert


Anl. 1 K-ISG

(LGBl Nr 18/2024)Inkrafttretens- und ÜbergangsbestimmungenLandesgesetzblatt Nr 18 aus 2024,)Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist. (2)Absatz 2Art. II Z 4... mehr lesen...


§ 26b K-ISG

Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, betreffen diese, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, gemäß Art. 37 der Kärntner Landesverfassung alle Geschlechter gleichermaßen.Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Ausdrück... mehr lesen...


§ 26a K-ISG

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:a)Litera aBundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999,... mehr lesen...


§ 13 K-ISG

(1)Absatz einsDie mit Aufgaben der Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, die durch Landesgesetz eingerichtet sind, haben, soweit in § 1 Abs. 4 nicht anderes bestimmt ist, über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches der Ge... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

9 Paragrafen zu Kärntner Schulgesetz - K-SchG (K-SchG) aktualisiert


Anl. 1 K-SchG

(LGBl Nr 13/2024)InkrafttretensbestimmungenLandesgesetzblatt Nr 13 aus 2024,)Inkrafttretensbestimmungen(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt, sofern in Abs. 2 nicht anderes bestimmt wird, mit 1. September 2023 in Kraft.Dieses Gesetz tritt, sofern in Absatz 2, nicht anderes bestimmt wird, mit 1. Septe... mehr lesen...


§ 59 K-SchG Sprengelangehörigkeit

(1)Absatz einsSprengelangehörig sind: a)Litera aSchulpflichtige allgemeinbildender Pflichtschulen, die im Schulsprengel, wenn auch nur zum Zwecke des Schulbesuches, wohnen;b)Litera bLehrlinge im Sinne des BAG, deren Betriebsstandort im Schulsprengel liegt, wobei bei mehreren Betriebsstätten die i... mehr lesen...


§ 57 K-SchG Festsetzung

(1)Absatz einsDie Schulsprengel sind mit Verordnung der Bildungsdirektion nach Anhörung der Landesregierung festzusetzen.(2)Absatz 2Die Pflichtsprengel der Volksschulen und der Polytechnischen Schulen sowie die Berechtigungssprengel der Mittelschulen, der einzelnen Arten der Sonderschulen sowie f... mehr lesen...


§ 52 K-SchG Verwendung für Schulzwecke

(1)Absatz einsGebäude, einzelne Räume oder sonstige Liegenschaften oder Liegenschaftsteile dürfen für Schulzwecke nur in Verwendung genommen werden, wenn - unbeschadet der baurechtlichen Bestimmungen - der Bauplan für die Herstellung oder bauliche Änderung von der Bildungsdirektion bewilligt word... mehr lesen...


§ 44 K-SchG Lehrer

(1)Absatz einsDer Unterricht in den Berufsschulklassen ist durch Fachlehrer zu erteilen.(1a)Absatz eins aIn Berufsschulen, an welchen der Unterricht für Pflegeassistenzberufe erfolgt, ist der Unterricht in fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen durch Fachlehrer zu erteilen,... mehr lesen...


§ 20 K-SchG Sonderformen

Als organisatorische Sonderformen können Mittelschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen, der sportlichen oder der englischsprachigen Ausbildung geführt werden, wobei die musische oder sportliche Ausbildung auch englischsprachig geführt werden kann. mehr lesen...


§ 4 K-SchG Allgemeine Zugänglichkeit der

(1)Absatz einsDie öffentlichen Pflichtschulen sind allgemein ohne Unterschied der Geburt, des Geschlechtes, der Rasse, des Standes, der Klasse, der Sprache und des Bekenntnisses zugänglich. Aus organisatorischen oder lehrplanmäßigen Gründen können jedoch Schulen und Klassen eingerichtet werden, d... mehr lesen...


§ 3 K-SchG Beistellung von Personal

(1)Absatz einsDie Beistellung der erforderlichen Lehrer obliegt dem Land. Dies schließt bei ganztägigen Schulformen die Beistellung der erforderlichen Lehrer für die Lernzeiten (§ 1a Abs. 1 lit. a und b) ein.Die Beistellung der erforderlichen Lehrer obliegt dem Land. Dies schließt bei ganztägigen... mehr lesen...


§ 1 K-SchG Begriffsbestimmungen und Verweise

(1)Absatz einsVolksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen und Berufsschulen sind öffentliche Pflichtschulen, wenn ihre Errichtung, Erhaltung und Auflassung einem gesetzlichen Schulerhalter obliegt.(2)Absatz 2Schülerheime sind öffentliche Schülerheime, wenn sie ausschließlic... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Kärntner Fischereigesetz-K-FG (K-FG) aktualisiert


§ 35c K-FG

(1)Absatz einsAnerkannte Umweltorganisationen gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000, deren örtliche Anerkennung auch das Land Kärnten umfasst, haben das Recht, gegen Bewilligungen gemäß § 35 Abs. 10, mit denen Ausnahmen von den gemäß § 35 Abs. 8 und 9 festgelegten Beschränkungen erteilt werden, sowie gege... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Kärntner Naturschutzgesetz 2002 - K-NSG 2002 (K-NSG 2002) aktualisiert


§ 24b K-NSG 2002 Verträglichkeitsprüfung, vorläufiger Schutz

(1)Absatz einsPläne und Projekte, die sich auf Europaschutzgebiete beziehen und nicht unmittelbar mit deren Verwaltung in Verbindung stehen, die diese aber einzeln oder im Zusammenwirken beeinträchtigen können, sind auf ihre Verträglichkeit mit den für diese Gebiete festgelegten Erhaltungszielen ... mehr lesen...


§ 54a K-NSG 2002

(1)Absatz einsAnerkannte Umweltorganisationen gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000, deren örtliche Anerkennung auch das Land Kärnten umfasst, haben das Recht Anerkannte Umweltorganisationen gemäß Paragraph 19, Absatz 7, UVP-G 2000, deren örtliche Anerkennung auch das Land Kärnten umfasst, haben das Recht... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

5 Paragrafen zu Kärntner Jagdgesetz 2000 - K-JG (K-JG) aktualisiert


Anl. 1 K-JG

(LGBl Nr 30/2024)InkrafttretenLandesgesetzblatt Nr 30 aus 2024,)InkrafttretenArt. II tritt mit dem Zeitpunkt gemäß Art. I § 10 Abs. 1 in Kraft.Art. römisch II tritt mit dem Zeitpunkt gemäß Art. römisch eins Paragraph 10, Absatz eins, in Kraft. mehr lesen...


§ 73 K-JG

(1)Absatz einsSchwarzwild darf nur ausgesetzt werden, wenn der Jagdausübungsberechtigte durch eine zureichende Einfriedung ein Ausbrechen desselben verhindert.(2)Absatz 2Das Aussetzen von Wildkaninchen ist verboten.(3)Absatz 3Das Aussetzen von Wild in Gebieten, in denen es nicht heimisch ist, bed... mehr lesen...


§ 51 K-JG

(1)Absatz einsWährend des ganzen Jahres sind zu schonen: das Steinwild, der Bär, der Wolf, das kleine Wiesel, der Fischotter, der Luchs, die Wildkatze, der Biber, die Auerhenne, die Birkhenne, die Haselhenne, das Alpenschneehuhn, das Steinhuhn, die Wachtel, die Wacholderdrossel (der Krammetsvogel... mehr lesen...


§ 15 K-JG

(1)Absatz einsAuf Friedhöfen, in Häusern und Gehöften samt den dazugehörigen, durch Umfriedung vollständig abgeschlossenen Höfen und Hausgärten, in unmittelbarer Nähe von nicht derart abgeschlossenen Gebäuden sowie auf öffentlichen Anlagen und industriellen oder gewerblichen Zwecken dienenden Wer... mehr lesen...


§ 54c K-JG

(1)Absatz einsAnerkannte Umweltorganisationen gemäß § 19 Abs. 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000, deren örtliche Anerkennung auch das Land Kärnten umfasst, haben das Recht, gegen Bewilligungen gemäß Anerkannte Umweltorganisationen gemäß Paragraph 19, Absatz 7, Umweltverträgl... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

4 Paragrafen zu Kärntner Heimgesetz - K-HG (K-HG) aktualisiert


Anl. 1 K-HG

(LGBl Nr 28/2024)Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2024,)Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft. mehr lesen...


§ 16 K-HG Bewilligungspflicht

(1)Absatz einsEinrichtungen nach § 1 Abs. 1 bedürfen zum Betrieb einer Bewilligung der Landesregierung.Einrichtungen nach Paragraph eins, Absatz eins, bedürfen zum Betrieb einer Bewilligung der Landesregierung.(2)Absatz 2Die Bewilligung zum Betrieb ist - soweit Abs. 2a nicht anderes bestimmt - au... mehr lesen...


§ 1 K-HG Anwendungsbereich

(1)Absatz einsDieses Gesetz gilta)Litera afür Einrichtungen, die volljährigen Personen, die vorübergehend, dauernd oder während eines Teiles des Tages der Betreuung und Hilfe bedürfen, eine Wohnmöglichkeit sowie die entsprechenden Hilfs- und Betreuungsleistungen, während des gesamten Zeitraumes d... mehr lesen...


§ 14a K-HG

(1)Absatz einsDer Träger der Einrichtung nach § 1 Abs. 1 hat im Betrieb Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu treffen, die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität umfassen. Die Maßnahmen sind so zu gestalten, dass sie den wissenschaftlich anerkannten Maßstäben der Qualität... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung - K-GOL (K-GOL) aktualisiert


§ 20 K-GOL Beschlußfassung im Umlaufwege

(1)Absatz einsErscheint dem zuständigen Mitglied der Landesregierung hinsichtlich einzelner der kollegialen Beratung und Beschlußfassung gemäß § 3 unterliegenden Angelegenheiten eine kollegiale Beratung entbehrlich, so darf es die Beschlußfassung im Umlaufwege einleiten. In diesem Fall ist dersel... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24
Gesetze 61-70 von 262