Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 1977 über die Erstellung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses, über die Kassen- und Rechnungsführung sowie über die Verwaltung des Gemeindeeigentums für die Gemeinden des Landes Steiermark mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut (Gemeindehaushaltsordnung 1977 – GHO 1977)