Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Für Betriebe, betriebsähnliche Einrichtungen und wirtschaftliche Unternehmungen sollen Betriebsabrechnungen (Betriebs- oder Wirtschaftsrechnungen) nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden.
In Kraft seit 01.06.1977 bis 31.12.9999
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