Zu den Aufgaben der Gemeindekasse gehören insbesondere:
1. | die rechtzeitige Einbringung und Leistung der angeordneten Einnahmen und Ausgaben; | |||||||||
2. | die Verwahrung und Verwaltung der Kassenbestände, Wertmarken, Sparbücher, Wertpapiere und der sonstigen sicherungsbedürftigen Verwahrnisse; | |||||||||
3. | die Durchführung der Buchungen; | |||||||||
4. | die Verwahrung der Belege und Bücher; | |||||||||
5. | falls die Buchführung von der Kassenführung nicht getrennt ist, die Erstellung der Zeit- und Sachbuchabschlüsse und des Rechnungsabschlusses. |
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