Gesetzesaktualisierungen

14 Gesetze aktualisiert am 25.12.2024

Gesetze 11-14 von 14

31 Paragrafen zu Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012 (G-VBG 2012) aktualisiert


Anl. 4 G-VBG 2012

Anlage 4 (§ 112 Abs. 2)Anlage 4 (Paragraph 112, Absatz 2,)Entlohnungsschema Ak (2025)EntlohnungsstufeEuro12.249,722.274,432.299,142.423,852.451,062.479,072.506,882.534,792.590,3102.618,1112.646,2122.674,4132.766,0142.799,1152.830,7162.865,1172.910,9182.960,0193.009,9203.059,8 mehr lesen...


Anl. 3 G-VBG 2012

Anlage 3 (§ 106 Abs. 1)Anlage 3 (Paragraph 106, Absatz eins,)Entlohnungsschema ki (2025)EntlohnungsstufeEntlohnungsgruppeki1ki2Euro13.252,92.735,523.305,32.775,133.354,72.812,943.393,62.842,253.450,02.888,463.526,62.951,773.660,53.063,383.834,93.208,893.947,13.302,6104.060,83.397,3114.235,93.543,... mehr lesen...


§ 156 G-VBG 2012 Übergangsbestimmungen für Assistenzkräfte

(1)Absatz einsAssistenzkräfte (Kindergartenhelferinnen), deren Dienstverhältnis vor dem Inkrafttreten der 12. G-VBG-Novelle, LGBl. Nr. 50/2010, begonnen hat und die zu diesem Zeitpunkt in die Entlohnungsgruppe kgh eingereiht sind, gelten ab dem 1. Jänner 2017 als Assistenzkräfte nach § 110 Abs. 2... mehr lesen...


§ 154 G-VBG 2012 Übergangsbestimmungen zur Abfertigung

(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten, dessen Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2003 begonnen hat, gebührt bei der Beendigung dieses Dienstverhältnisses eine Abfertigung nach den Abs. 3 bis 14 und 17, soweit in den Abs. 2, 4, 7 und 8 nichts anderes bestimmt ist.Dem Vertragsbediensteten, dessen Di... mehr lesen...


§ 117 G-VBG 2012 Verwendungsänderung

(1)Absatz einsEine vorübergehende Aufgabenänderung im Sinn des § 18 Abs. 4 lit. c gilt nicht als Verwendungsänderung und berührt die Zuordnung zur Modellstelle nicht.Eine vorübergehende Aufgabenänderung im Sinn des Paragraph 18, Absatz 4, Litera c, gilt nicht als Verwendungsänderung und berührt d... mehr lesen...


§ 112 G-VBG 2012 Monatsentgelt

(1)Absatz einsAssistenzkräfte nach § 110 Abs. 1 sind in das Entlohnungsschema I nach § 40 einzureihen.Assistenzkräfte nach Paragraph 110, Absatz eins, sind in das Entlohnungsschema römisch eins nach Paragraph 40, einzureihen.(2)Absatz 2Assistenzkräfte nach § 110 Abs. 2 sind in das Entlohnungssche... mehr lesen...


§ 108 G-VBG 2012 Dienstzulage für die Betreuung von Integrationsgruppen

(1)Absatz einsPädagogischen Fachkräften, die Integrationsgruppen im Sinn des § 2 Abs. 6 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes betreuen und die besonderen Anstellungserfordernisse nach § 31 Abs. 1 lit. d oder e des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes erfüllen, g... mehr lesen...


§ 107 G-VBG 2012 Dienstzulage für Leitungsaufgaben

(1)Absatz einsFür die Besorgung von Leitungsaufgaben nach § 30 Abs. 1 des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes gebührt eine Dienstzulage. Sie wird durch die Entlohnungsgruppe, die Dienstzulagengruppe und die Entlohnungsstufe bestimmt.Für die Besorgung von Leitungsaufgaben nach Paragraph 3... mehr lesen...


§ 106 G-VBG 2012 Monatsentgelt

(1)Absatz einsPädagogische Fachkräfte sind in das Entlohnungsschema ki mit den Entlohnungsgruppen ki1 und ki2 einzureihen. Pädagogische Fachkräfte nach § 102 Abs. 1 sind in die Entlohnungsgruppe ki1, pädagogische Fachkräfte nach § 102 Abs. 2 in die Entlohnungsgruppe ki2 einzureihen. Das Monatsent... mehr lesen...


§ 104 G-VBG 2012 Urlaub, Heranziehung zur Dienstleistung, Pflegefreistellung

(1)Absatz einsFür pädagogische Fachkräfte nach § 102 Abs. 1 gelten die §§ 73 bis 81 sinngemäß mit der Maßgabe, dassFür pädagogische Fachkräfte nach Paragraph 102, Absatz eins, gelten die Paragraphen 73 bis 81 sinngemäß mit der Maßgabe, dassa)Litera aanstelle des Kalenderjahres das Kinderbetreuung... mehr lesen...


§ 99 G-VBG 2012 Sterbegeld

Endet das Dienstverhältnis durch den Tod des Vertragsbediensteten, so gebührt dem überlebenden Ehegatten, dem eingetragenen Partner oder der Person, mit der der Vertragsbedienstete in Lebensgemeinschaft lebt bzw. den Vollwaisen, für deren Unterhalt der Vertragsbedienstete im Zeitpunkt seines Tode... mehr lesen...


§ 82 G-VBG 2012 Sonderurlaub

(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten kann auf sein Ansuchen aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass ein Sonderurlaub gewährt werden. Die Landesregierung hat durch Verordnung die Gründe und Anlässe für die Gewährung von Sonderurlaub sowie des... mehr lesen...


§ 68 G-VBG 2012 Leiterzulage

(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten, der dauernd ein besonderes Maß an Verantwortung für die Führung der Geschäfte zu tragen hat, das über dem Maß liegt, das Vertragsbedienstete in vergleichbarer besoldungsrechtlicher Stellung zu tragen haben, kann eine Leiterzulage gewährt werden.(2)Absatz 2D... mehr lesen...


§ 58 G-VBG 2012 Zulage für wiederkehrende außerordentliche Leistungen

(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten kann für wiederkehrende außerordentliche Leistungen oder für wiederkehrende Tätigkeiten, die über die besonderen Anforderungen seiner Verwendung hinausgehen, eine Zulage gewährt werden.(2)Absatz 2Die Zulage ist in einem Hundertsatz des Gehaltes eines Beamten... mehr lesen...


§ 55a G-VBG 2012 Nachtdienstzulage

(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten, der als Angehöriger eines Gesundheits- oder Sozialbetreuungsberufes an einer Krankenanstalt oder in einem Altenwohn- oder Pflegeheim verwendet wird und nicht Arzt im Sinn des Ärztegesetzes 1998 ist, gebührt für jeden im Rahmen eines Schicht- oder Wechseldie... mehr lesen...


§ 55 G-VBG 2012 Sonn- und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage)

(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten gebührt für jede Stunde der Dienstleistung an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag anstelle der Überstundenvergütung nach § 53 eine Sonn- und Feiertagsvergütung, soweit im Abs. 4 nichts anderes bestimmt ist.Dem Vertragsbediensteten gebührt für jede Stund... mehr lesen...


§ 42 G-VBG 2012 Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II

(1)Absatz einsDas Entlohnungsschema II mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe ist in der Anlage 2b dargestellt.Das Entlohnungsschema römisch II mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe... mehr lesen...


§ 41 G-VBG 2012 Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II

Das Entlohnungsschema II umfasst die Entlohnungsgruppen p1, p2, p3, p4 und p5. Die Einreihungserfordernisse für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen ergeben sich aus der Anlage 1. § 39 Abs. 2 und 3 ist sinngemäß anzuwenden.Das Entlohnungsschema römisch II umfasst die Entlohnungsgruppen p1, p2... mehr lesen...


§ 40 G-VBG 2012 Monatsentgelt des Entlohnungsschemas I

(1)Absatz einsDas Entlohnungsschema I mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe ist in der Anlage 2a dargestellt.Das Entlohnungsschema römisch eins mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgrupp... mehr lesen...


§ 39 G-VBG 2012 Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas I

Das Entlohnungsschema I umfasst die Entlohnungsgruppen a, b, c, d und e. Die Einreihungserfordernisse für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen ergeben sich aus der Anlage 1.Das Entlohnungsschema römisch eins umfasst die Entlohnungsgruppen a, b, c, d und e. Die Einreihungserfordernisse für die... mehr lesen...


§ 37 G-VBG 2012 Monatsentgelt, Zulagen

Dem Vertragsbediensteten gebühren das seinem Entlohnungsschema entsprechende Monatsentgelt und allfällige Zulagen (Verwaltungsdienstzulage, Ergänzungszulage, besondere Zulage zum Monatsentgelt, Pflegedienstzulage, Funktions-Ausbildungszulage, Kinderzulage, Leiterzulage, Funktionszulage, Dienstzul... mehr lesen...


§ 35 G-VBG 2012 Dienstliche Aus- und Weiterbildung, berufliche Fortbildung

(1)Absatz einsDie dienstliche Aus- und Weiterbildung soll dem Vertragsbediensteten die für die Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, sie erweitern und vertiefen.(2)Absatz 2Die Arten der dienstlichen Aus- und Weiterbildung sind:a)Litera adie f... mehr lesen...


§ 32d G-VBG 2012 Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Weiterbildung

(1)Absatz einsMit dem Vertragsbedienstetem kann auf sein Ansuchen schriftlich eine Herabsetzung seiner regelmäßigen Wochendienstzeit um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte für die Dauer von mindestens vier Monaten und längstens zwei Jahren zur Weiterbildung vereinbart werden (Bildungs... mehr lesen...


§ 32a G-VBG 2012 Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aufgrund des Alters

(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten kann auf sein Ansuchen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit bis auf 30 v. H. des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes für längstens fünf Jahre mit Entgeltausgleich vereinbart werden (Altersteilzeit), wenna)Litera a... mehr lesen...


§ 31 G-VBG 2012 Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass

(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit bis auf 30 v. H. des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes einschließlich deren Beginn, Dauer, Lage und Ausmaß zu vereinbaren, wenn der Verwendung im verlan... mehr lesen...


§ 22 G-VBG 2012 Dienstplan

(1)Absatz einsDer Vertragsbedienstete hat die im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden einzuhalten, wenn er nicht vom Dienst befreit oder enthoben oder gerechtfertigt vom Dienst abwesend ist.(2)Absatz 2Die regelmäßige Wochendienstzeit des Vertragsbediensteten beträgt 40 Stunden. Die Wochendie... mehr lesen...


§ 18 G-VBG 2012 Versetzung, Dienstzuteilung, Verwendungsänderung

(1)Absatz einsEine Versetzung liegt vor, wenn der Vertragsbedienstete einer anderen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen wird.(2)Absatz 2Eine Dienstzuteilung liegt vor, wenn der Vertragsbedienstete einer anderen Dienststelle nur zur vorübergehenden Dienstleistung zugewiesen wird.(... mehr lesen...


§ 12a G-VBG 2012 Schutz vor Benachteiligung

(1)Absatz einsDer Vertragsbedienstete, der nach § 12 Abs. 1 im guten Glauben den begründeten Verdacht einer im § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung genannten strafbaren Handlung meldet, darf durch di... mehr lesen...


§ 7 G-VBG 2012 Eingetragene Partnerschaften

Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf eingetragene Partner von Vertragsbediensteten nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz sinngemäß anzuwenden: § 145 Abs. 2 lit. b, § 154 Abs. 3 mit Ausnahme der lit. b Z 2 und § 154 Abs. 4 und 14.Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf einget... mehr lesen...


§ 6 G-VBG 2012 Dienstvertrag, Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit

(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten ist unverzüglich nach dem Beginn des Dienstverhältnisses und spätestens einen Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung des Dienstvertrages eine schriftliche Ausfertigung des Dienstvertrages bzw. allfälliger Nachträge zum Dienstvertrag auszufolgen. Si... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.24

24 Paragrafen zu Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz - I-VBG (I-VBG) aktualisiert


§ 134 I-VBG Schluss- und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2003 in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt Art. III des Gesetzes LGBl. Nr. 85/1993, zuletzt geändert durch Art. II des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2002, und Art. III des Gesetzes LGBl. Nr. 8/1995, zuletzt geändert durch Art. VII des Gesetzes LGBl. Nr. 19/1... mehr lesen...


§ 133 I-VBG Umsetzung von Unionsrecht

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14, S. 9, zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/23/EG, ABl. 1998 Nr. L 131, S. 10,Richtlin... mehr lesen...


§ 129 I-VBG Übergangsbestimmungen für Assistenzkräfte

(1)Absatz einsAssistenzkräfte (Kindergartenhelferinnen), deren Dienstverhältnis vor dem Inkrafttreten der 8. I-VBG-Novelle, LGBl. Nr. 51/2010, begonnen hat und die zu diesem Zeitpunkt in die Entlohnungsgruppe kgh eingereiht sind, gelten ab dem 1. Jänner 2017 als Assistenzkräfte nach § 89 Abs. 2 u... mehr lesen...


§ 116 I-VBG Einreihung, Einstufung, Monatsentgelt und Vorrückung

(1)Absatz einsDie Lehrperson, deren Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck vor dem 1. September 2023 begonnen hat, und der am 31. August 2023 bestellte Leiter sind in das Entlohnungsschema I L einzureihen.Die Lehrperson, deren Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck vor dem 1. September 2023 begonnen ... mehr lesen...


§ 111 I-VBG Entlohnung

(1)Absatz einsAuf die Entlohnung der Lehrperson und des Leiters ist der 12. Abschnitt des MDG sinngemäß anzuwenden, soweit in den Abs. 2 bis 7 nichts anderes bestimmt ist.Auf die Entlohnung der Lehrperson und des Leiters ist der 12. Abschnitt des MDG sinngemäß anzuwenden, soweit in den Absatz 2 b... mehr lesen...


§ 90c I-VBG Urlaub, Heranziehung zur Dienstleistung und Monatsentgelt

(1)Absatz einsFür den Vertragsbediensteten, der als Freizeitpädagoge verwendet wird, gilt dieses Gesetz mit den im 2. Unterabschnitt für Assistenzkräfte mit Ferien festgelegten Abweichungen betreffend den Urlaub, die Heranziehung zur Dienstleistung und die Pflegefreistellung (§ 90 Abs. 2) sowie d... mehr lesen...


§ 90a I-VBG Monatsentgelt, Fortbildung

(1)Absatz einsAssistenzkräfte nach § 89 Abs. 1 sind in das Entlohnungsschema I nach § 37 einzureihen.Assistenzkräfte nach Paragraph 89, Absatz eins, sind in das Entlohnungsschema römisch eins nach Paragraph 37, einzureihen.(2)Absatz 2Assistenzkräfte nach § 89 Abs. 2 sind in das Entlohnungsschema ... mehr lesen...


§ 87 I-VBG Dienstzulage für die Betreuung von Integrationsgruppen

(1)Absatz einsPädagogischen Fachkräften, die Integrationsgruppen im Sinn des § 2 Abs. 6 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes betreuen und die besonderen Anstellungserfordernisse nach § 31 Abs. 1 lit. d oder e des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes erfüllen, g... mehr lesen...


§ 86 I-VBG Dienstzulage für Leitungsaufgaben

(1)Absatz einsFür die Besorgung von Leitungsaufgaben nach § 30 Abs. 1 des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes gebührt eine Dienstzulage. Sie wird durch die Entlohnungsgruppe, die Dienstzulagengruppe und die Entlohnungsstufe bestimmt.Für die Besorgung von Leitungsaufgaben nach Paragraph 3... mehr lesen...


§ 85 I-VBG Monatsentgelt

(1)Absatz einsPädagogische Fachkräfte sind in das Entlohnungsschema ki mit den Entlohnungsgruppen ki1 und ki2 einzureihen. Pädagogische Fachkräfte nach § 81 Abs. 1 sind in die Entlohnungsgruppe ki1, pädagogische Fachkräfte nach § 81 Abs. 2 in die Entlohnungsgruppe ki2 einzureihen. Das Monatsentge... mehr lesen...


§ 43b I-VBG Verwaltungsdienstzulage

Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I und des Entlohnungsschemas II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage. Sie beträgt:Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch eins und des Entlohnungsschemas römisch II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage. Sie beträgt:in der Entlohnungs... mehr lesen...


§ 42 I-VBG Überstellung

(1)Absatz einsÜberstellung ist die Einreihung eines Vertragsbediensteten in ein anderes Entlohnungsschema oder in eine andere Entlohnungsgruppe.(2)Absatz 2Wird ein Vertragsbediensteter überstellt, so sind für ihn, sofern im Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, jene Entlohnungsstufe und jener Vorrü... mehr lesen...


§ 39 I-VBG Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II

(1)Absatz einsDas Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II beträgt:Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch II beträgt:in derEntlohnungs-stufein der Entlohnungsgruppep1p2p3p4p5Euro12.206,72.173,02.139,62.... mehr lesen...


§ 37 I-VBG Monatsentgelt des Entlohnungsschemas I

(1)Absatz einsDas Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I beträgt:Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch eins beträgt:in derEntlohnungs-stufein der EntlohnungsgruppeabcdeEuro12.966,02.409,02.198,12.131,... mehr lesen...


§ 32 I-VBG Dienstleistung während der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit

(1)Absatz einsBei der stundenmäßigen Festlegung der Zeiträume, in denen der Vertragsbedienstete Dienst zu leisten hat, ist auf die persönlichen Verhältnisse des Vertragsbediensteten, insbesondere auf die Gründe, die zur Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit geführt haben, so weit Rücksic... mehr lesen...


§ 31c I-VBG Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Weiterbildung

(1)Absatz einsMit dem Vertragsbedienstetem kann auf sein Ansuchen schriftlich eine Herabsetzung seiner regelmäßigen Wochendienstzeit um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte für die Dauer von mindestens vier Monaten und längstens zwei Jahren zur Weiterbildung vereinbart werden (Bildungs... mehr lesen...


§ 31d I-VBG Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Wiedereingliederung

(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten kann auf sein Ansuchen im Anschluss an eine mindestens sechswöchige ununterbrochene Dienstverhinderung wegen Unfall oder Krankheit (Anlassfall) schriftlich eine Herabsetzung seiner regelmäßigen Wochendienstzeit um mindestens 25 v. H. und höchstens 50 v. ... mehr lesen...


§ 31a I-VBG Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aufgrund des Alters

(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten kann auf sein Ansuchen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit bis auf 30 v. H. des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes für längstens fünf Jahre mit Entgeltausgleich vereinbart werden (Altersteilzeit), wenna)Litera a... mehr lesen...


§ 30 I-VBG Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass

(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit bis auf 30 v. H. des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes einschließlich deren Beginn, Dauer, Lage und Ausmaß zu vereinbaren, wenn der Verwendung im verlan... mehr lesen...


§ 26 I-VBG Nachtarbeit

(1)Absatz einsDie Dienstzeit eines Vertragsbediensteten, der regelmäßig in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mindestens drei Stunden seiner dienstlichen Tätigkeit nachzugehen hat (Nachtarbeit), darf je 24-Stunden-Zeitraum im Durchschnitt von 14 Kalendertagen acht Stunden nicht überschreiten.(2)A... mehr lesen...


§ 21 I-VBG Dienstplan

(1)Absatz einsDer Vertragsbedienstete hat die im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden einzuhalten, wenn er nicht vom Dienst befreit oder enthoben oder gerechtfertigt vom Dienst abwesend ist.(2)Absatz 2Die regelmäßige Wochendienstzeit des Vertragsbediensteten beträgt 40 Stunden. Die Wochendie... mehr lesen...


§ 17 I-VBG Versetzung, Dienstzuteilung, Verwendungsänderung

(1)Absatz einsEine Versetzung liegt vor, wenn der Vertragsbedienstete einer anderen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen wird.(2)Absatz 2Eine Dienstzuteilung liegt vor, wenn der Vertragsbedienstete einer anderen Dienststelle nur zur vorübergehenden Dienstleistung zugewiesen wird.(... mehr lesen...


§ 11a I-VBG Schutz vor Benachteiligung

(1)Absatz einsDer Vertragsbedienstete, der nach § 11 Abs. 1 im guten Glauben den begründeten Verdacht einer im § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung genannten strafbaren Handlung meldet, darf durch di... mehr lesen...


§ 6 I-VBG Dienstvertrag, Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit

(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten ist unverzüglich nach dem Beginn des Dienstverhältnisses und spätestens einen Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung des Dienstvertrages eine schriftliche Ausfertigung des Dienstvertrages bzw. allfälliger Nachträge zum Dienstvertrag auszufolgen. Si... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.24

2 Paragrafen zu Gemeindereisegebührenverordnung (GRGV) aktualisiert


Anl. 1 GRGV

Anl. 1 heute Anl. 1 gültig ab 01.01.2025 Anl. 1 gültig von 22.12.2010 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 73/2010 ... mehr lesen...


§ 12 GRGV

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeindereisegebührenverordnung – GRGV, LGBl. Nr. 2/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 5/1980, Nr. 9/1986, Nr. 53/1986, Nr. 15/1991, Nr. 15/1992, Nr. 31/1994, Nr. 70/1994, Nr. 52/1997, Nr. 70/2000 und Nr. 60/2001,... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.24

3 Paragrafen zu Landesreisegebührenverordnung (LRGV) aktualisiert


Anl. 2 LRGV

Anl. 2 heute Anl. 2 gültig ab 01.01.2025 Anl. 2 gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2024 Anl. 2 gültig von... mehr lesen...


Anl. 1 LRGV

Anl. 1 heute Anl. 1 gültig ab 01.01.2025 Anl. 1 gültig von 22.12.2010 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 72/2010 ... mehr lesen...


§ 15 LRGV

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesreisegebührenverordnung – LRGV., LGBl.Nr. 1/1977, in der Fassung LGBl.Nr. 4/1980, Nr. 8/1986, Nr. 52/ 1986, Nr. 9/1991, Nr. 14/1992, Nr. 30/1994, Nr. 66/1994, Nr. 3/1995, Nr. 51/1997, Nr. 69/2000 und Nr.... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.24
Gesetze 11-14 von 14