Gesetzesaktualisierungen

16 Gesetze aktualisiert am 25.12.2024

Gesetze 11-16 von 16

3 Paragrafen zu Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG (MDG) aktualisiert


§ 127 MDG

(1)Absatz einsDie Lehrperson, deren Dienstverhältnis zum Land Tirol vor dem 1. September 2016 begonnen hat, ist in das Entlohnungsschema I L einzureihen.Die Lehrperson, deren Dienstverhältnis zum Land Tirol vor dem 1. September 2016 begonnen hat, ist in das Entlohnungsschema römisch eins L einzur... mehr lesen...


§ 89 MDG

(1)Absatz einsDas der Lehrperson gebührende Monatsentgelt wird durch die Entlohnungsgruppe des Entlohnungsschemas ML (Einreihung) und durch die Entlohnungsstufe bestimmt (Einstufung).(2)Absatz 2Das Entlohnungsschema ML umfasst die Entlohnungsgruppen ml1, ml1a, ml2, ml3, ml4 und ml5.(3)Absatz 3Das... mehr lesen...


§ 29 MDG

(1) Wird der Lehrperson in Ausübung ihres Dienstes der begründete Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung bekannt, die den Wirkungsbereich der Landesmusikschule bzw. des Landeskonservatoriums betrifft, so hat sie diesen Verdacht unverzüglich dem Leiter zu mel... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.24

31 Paragrafen zu Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012 (G-VBG 2012) aktualisiert


Anl. 4 G-VBG 2012

Anlage 4 (§ 112 Abs. 2)Anlage 4 (Paragraph 112, Absatz 2,)Entlohnungsschema Ak (2024)EntlohnungsstufeEuro12.167,322.192,032.216,742.341,452.368,162.395,272.422,082.449,092.502,7102.529,6112.556,7122.584,0132.672,5142.704,4152.735,0162.768,2172.812,5182.859,9192.908,1202.956,3 mehr lesen...


Anl. 3 G-VBG 2012

Anlage 3 (§ 106 Abs. 1)Anlage 3 (Paragraph 106, Absatz eins,)Entlohnungsschema ki (2024)EntlohnungsstufeEntlohnungsgruppeki1ki2Euro13.142,92.643,023.193,52.681,333.241,32.717,843.278,82.746,153.333,32.790,763.407,32.851,973.536,72.959,783.705,23.100,393.813,63.190,9103.923,53.282,4114.092,73.423,... mehr lesen...


§ 156 G-VBG 2012

(1) Assistenzkräfte (Kindergartenhelferinnen), deren Dienstverhältnis vor dem Inkrafttreten der 12. G-VBG-Novelle, LGBl. Nr. 50/2010, begonnen hat und die zu diesem Zeitpunkt in die Entlohnungsgruppe kgh eingereiht sind, gelten ab dem 1. Jänner 2017 als Assistenzkräfte nach § 110 Abs. 2 und sind ... mehr lesen...


§ 154 G-VBG 2012

(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten, dessen Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2003 begonnen hat, gebührt bei der Beendigung dieses Dienstverhältnisses eine Abfertigung nach den Abs. 3 bis 14 und 17, soweit in den Abs. 2, 4, 7 und 8 nichts anderes bestimmt ist.Dem Vertragsbediensteten, dessen Di... mehr lesen...


§ 117 G-VBG 2012

(1) Eine vorübergehende Aufgabenänderung im Sinn des § 18 Abs. 2 lit. c gilt nicht als Verwendungsänderung und berührt die Zuordnung zur Modellstelle nicht.(2) Eine Verwendungsänderung ist ohne Zustimmung des Vertragsbediensteten nur zulässig, wenn sie ihm zumutbar ist. Als zumutbar gilt eine Ver... mehr lesen...


§ 112 G-VBG 2012

(1) Assistenzkräfte nach § 110 Abs. 1 sind in das Entlohnungsschema I nach § 40 einzureihen.(2) Assistenzkräfte nach § 110 Abs. 2 sind in das Entlohnungsschema Ak einzureihen. Das Monatsentgelt der vollbeschäftigten Assistenzkräfte nach § 110 Abs. 2 je Entlohnungsstufe ist in der Anlage 4 dargest... mehr lesen...


§ 108 G-VBG 2012

(1)Absatz einsPädagogischen Fachkräften, die Integrationsgruppen im Sinn des § 2 Abs. 6 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes betreuen und die besonderen Anstellungserfordernisse nach § 31 Abs. 1 lit. d oder e des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes erfüllen, g... mehr lesen...


§ 107 G-VBG 2012

(1)Absatz einsFür die Besorgung von Leitungsaufgaben nach § 30 Abs. 1 des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes gebührt eine Dienstzulage. Sie wird durch die Entlohnungsgruppe, die Dienstzulagengruppe und die Entlohnungsstufe bestimmt.Für die Besorgung von Leitungsaufgaben nach Paragraph 3... mehr lesen...


§ 106 G-VBG 2012

(1) Pädagogische Fachkräfte sind in das Entlohnungsschema ki mit den Entlohnungsgruppen ki1 und ki2 einzureihen. Pädagogische Fachkräfte nach § 102 Abs. 1 sind in die Entlohnungsgruppe ki1, pädagogische Fachkräfte nach § 102 Abs. 2 in die Entlohnungsgruppe ki2 einzureihen. Das Monatsentgelt der v... mehr lesen...


§ 104 G-VBG 2012

(1)Absatz einsFür pädagogische Fachkräfte nach § 102 Abs. 1 gelten die §§ 73 bis 81 sinngemäß mit der Maßgabe, dassFür pädagogische Fachkräfte nach Paragraph 102, Absatz eins, gelten die Paragraphen 73 bis 81 sinngemäß mit der Maßgabe, dassa)Litera aanstelle des Kalenderjahres das Kinderbetreuung... mehr lesen...


§ 99 G-VBG 2012

Endet das Dienstverhältnis durch den Tod des Vertragsbediensteten, so gebührt dem überlebenden Ehegatten bzw. den Vollwaisen, für deren Unterhalt der Vertragsbedienstete im Zeitpunkt seines Todes zu sorgen hatte, ein Restbetrag auf das Monatsentgelt, die Kinderzulage und eine allfällige Sonderzah... mehr lesen...


§ 82 G-VBG 2012

(1) Dem Vertragsbediensteten kann auf sein Ansuchen aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass ein Sonderurlaub gewährt werden.(2) Ein Sonderurlaub darf, soweit im Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, nur gewährt werden, wenn keine zwingenden dien... mehr lesen...


§ 68 G-VBG 2012

(1) Dem Vertragsbediensteten kann eine Leistungszulage gewährt werden, wenn er dauernd ein besonderes Maß an Verantwortung für die Führung der Geschäfte zu tragen hat und diese Verantwortung über dem Ausmaß liegt, das Vertragsbedienstete in vergleichbarer besoldungsrechtlicher Stellung tragen. Si... mehr lesen...


§ 58 G-VBG 2012

Dem Vertragsbediensteten, der eine in fachlicher Hinsicht zumindest gute Leistung erbringt, die, bezogen auf eine Zeiteinheit, in mengenmäßiger Hinsicht erheblich über der Normalleistung liegt, gebührt eine Mehrleistungszulage. Bei der Bemessung der Mehrleistungszulage ist auf das Verhältnis der ... mehr lesen...


§ 55a G-VBG 2012

(1) Dem Vertragsbediensteten, der als Angehöriger eines Gesundheits- oder Sozialbetreuungsberufes an einer Krankenanstalt oder in einem Altenwohn- oder Pflegeheim verwendet wird und nicht Arzt im Sinn des Ärztegesetzes 1998 ist, gebührt für jeden im Rahmen eines Schicht- oder Wechseldienstes gele... mehr lesen...


§ 55 G-VBG 2012

(1) Dem Vertragsbediensteten gebührt für jede Stunde der Dienstleistung an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag anstelle der Überstundenvergütung nach § 53 eine Sonn- und Feiertagsvergütung, soweit im Abs. 4 nichts anderes bestimmt ist.(2) Die Sonn- und Feiertagsvergütung besteht aus der Grun... mehr lesen...


§ 45 G-VBG 2012

(1) Überstellung ist die Einreihung eines Vertragsbediensteten in ein anderes Entlohnungsschema oder in eine andere Entlohnungsgruppe.(2) Wird ein Vertragsbediensteter überstellt, so sind für ihn, sofern im Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, jene Entlohnungsstufe und jener Vorrückungstermin maßg... mehr lesen...


§ 42 G-VBG 2012

(1) Das Entlohnungsschema II mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe ist in der Anlage 2 dargestellt.(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.(3) Wird ein Vertragsbediensteter des Entlohnungsschemas II vorübergehen... mehr lesen...


§ 41 G-VBG 2012

(1) Die in der Anlage 1 zur Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gemeindebeamtengesetzes 1970 geregelten Ernennungserfordernisse für die Beamten in handwerklicher Verwendung gelten als Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II.Hierbei en... mehr lesen...


§ 40 G-VBG 2012

(1) Das Entlohnungsschema I mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe ist in der Anlage 1 dargestellt.(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1. mehr lesen...


§ 39 G-VBG 2012

Das Entlohnungsschema I umfasst folgende Entlohnungsgruppen:Entlohnungsgruppe a = Höherer DienstEntlohnungsgruppe b = Gehobener DienstEntlohnungsgruppe c = FachdienstEntlohnungsgruppe d = Mittlerer DienstEntlohnungsgruppe e = Hilfsdienst mehr lesen...


§ 37 G-VBG 2012

Dem Vertragsbediensteten gebühren das seinem Entlohnungsschema entsprechende Monatsentgelt und allfällige Zulagen (Verwaltungsdienstzulage, Ergänzungszulage, besondere Zulage zum Monatsentgelt, Pflegedienstzulage, Funktions-Ausbildungszulage, Kinderzulage, Teuerungszulage, Leistungszulage, Dienst... mehr lesen...


§ 35 G-VBG 2012

(1) Die dienstliche Aus- und Weiterbildung soll dem Vertragsbediensteten die für die Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, sie erweitern und vertiefen.(2) Die Arten der dienstlichen Aus- und Weiterbildung sind:a)die funktionsbezogene Grundaus... mehr lesen...


§ 31 G-VBG 2012

(1) Mit dem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit bis auf 30 v. H. des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes einschließlich deren Beginn, Dauer, Lage und Ausmaß zu vereinbaren, wenn der Verwendung im verlangten Ausma... mehr lesen...


§ 18 G-VBG 2012

(1) Eine Versetzung liegt vor, wenn der Vertragsbedienstete einer anderen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen wird. Eine Dienstzuteilung liegt vor, wenn der Vertragsbedienstete einer anderen Dienststelle nur zur vorübergehenden Dienstleistung zugewiesen wird. Eine Verwendungsände... mehr lesen...


§ 12a G-VBG 2012

(1) Der Vertragsbedienstete, der nach § 12 Abs. 1 im guten Glauben den begründeten Verdacht einer im § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung genannten strafbaren Handlung meldet, darf durch die Vertrete... mehr lesen...


§ 7 G-VBG 2012

Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf eingetragene Partner von Vertragsbediensteten nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz sinngemäß anzuwenden: § 99, § 145 Abs. 2 lit. b, § 154 Abs. 3 mit Ausnahme der lit. b Z 2 und § 154 Abs. 4 und 14. mehr lesen...


§ 6 G-VBG 2012

(1) Dem Vertragsbediensteten ist unverzüglich nach dem Beginn des Dienstverhältnisses und spätestens einen Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung des Dienstvertrages eine schriftliche Ausfertigung des Dienstvertrages bzw. allfälliger Nachträge zum Dienstvertrag auszufolgen. Sie ist von ... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.24

24 Paragrafen zu Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz - I-VBG (I-VBG) aktualisiert


§ 134 I-VBG

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2003 in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt Art. III des Gesetzes LGBl. Nr. 85/1993, zuletzt geändert durch Art. II des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2002, und Art. III des Gesetzes LGBl. Nr. 8/1995, zuletzt geändert durch Art. VII des Gesetzes LGBl. Nr. 19/1... mehr lesen...


§ 133 I-VBG

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14, S. 9, zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/23/EG, ABl. 1998 Nr. L 131, S. 10,2.Ziffer... mehr lesen...


§ 129 I-VBG

(1)Absatz einsAssistenzkräfte (Kindergartenhelferinnen), deren Dienstverhältnis vor dem Inkrafttreten der 8. I-VBG-Novelle, LGBl. Nr. 51/2010, begonnen hat und die zu diesem Zeitpunkt in die Entlohnungsgruppe kgh eingereiht sind, gelten ab dem 1. Jänner 2017 als Assistenzkräfte nach § 89 Abs. 2 u... mehr lesen...


§ 116 I-VBG

(1)Absatz einsDie Lehrperson, deren Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck vor dem 1. September 2023 begonnen hat, und der am 31. August 2023 bestellte Leiter sind in das Entlohnungsschema I L einzureihen.Die Lehrperson, deren Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck vor dem 1. September 2023 begonnen ... mehr lesen...


§ 111 I-VBG

(1)Absatz einsAuf die Entlohnung der Lehrperson und des Leiters ist der 12. Abschnitt des MDG sinngemäß anzuwenden, soweit in den Abs. 2 bis 7 nichts anderes bestimmt ist.Auf die Entlohnung der Lehrperson und des Leiters ist der 12. Abschnitt des MDG sinngemäß anzuwenden, soweit in den Absatz 2 b... mehr lesen...


§ 90c I-VBG

(1)Absatz einsFür den Vertragsbediensteten, der als Freizeitpädagoge verwendet wird, gilt dieses Gesetz mit den im 2. Unterabschnitt für Assistenzkräfte mit Ferien festgelegten Abweichungen betreffend den Urlaub, die Heranziehung zur Dienstleistung und die Pflegefreistellung (§ 90 Abs. 2) sowie d... mehr lesen...


§ 90a I-VBG

(1)Absatz einsAssistenzkräfte nach § 89 Abs. 1 sind in das Entlohnungsschema I nach § 37 einzureihen.Assistenzkräfte nach Paragraph 89, Absatz eins, sind in das Entlohnungsschema römisch eins nach Paragraph 37, einzureihen.(2)Absatz 2Assistenzkräfte nach § 89 Abs. 2 sind in das Entlohnungsschema ... mehr lesen...


§ 87 I-VBG

(1)Absatz einsPädagogischen Fachkräften, die Integrationsgruppen im Sinn des § 2 Abs. 6 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes betreuen und die besonderen Anstellungserfordernisse nach § 31 Abs. 1 lit. d oder e des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes erfüllen, g... mehr lesen...


§ 86 I-VBG

(1)Absatz einsFür die Besorgung von Leitungsaufgaben nach § 30 Abs. 1 des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes gebührt eine Dienstzulage. Sie wird durch die Entlohnungsgruppe, die Dienstzulagengruppe und die Entlohnungsstufe bestimmt.Für die Besorgung von Leitungsaufgaben nach Paragraph 3... mehr lesen...


§ 85 I-VBG

(1)Absatz einsPädagogische Fachkräfte sind in das Entlohnungsschema ki mit den Entlohnungsgruppen ki1 und ki2 einzureihen. Pädagogische Fachkräfte nach § 81 Abs. 1 sind in die Entlohnungsgruppe ki1, pädagogische Fachkräfte nach § 81 Abs. 2 in die Entlohnungsgruppe ki2 einzureihen. Das Monatsentge... mehr lesen...


§ 43b I-VBG

(1)Absatz einsDen Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I und des Entlohnungsschemas II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage. Sie beträgt:Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch eins und des Entlohnungsschemas römisch II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage. Sie beträgt:in d... mehr lesen...


§ 42 I-VBG

(1)Absatz einsÜberstellung ist die Einreihung eines Vertragsbediensteten in ein anderes Entlohnungsschema oder in eine andere Entlohnungsgruppe.(2)Absatz 2Wird ein Vertragsbediensteter überstellt, so sind für ihn, sofern im Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, jene Entlohnungsstufe und jener Vorrü... mehr lesen...


§ 39 I-VBG

(1)Absatz einsDas Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas II beträgt:Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch II beträgt:in derEntlohnungs-stufein der Entlohnungsgruppep1p2p3p4p5Euro12.124,32.090,62.057,22.... mehr lesen...


§ 37 I-VBG

(1)Absatz einsDas Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I beträgt:Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch eins beträgt:in derEntlohnungs-stufein der EntlohnungsgruppeabcdeEuro1 2.865,7 2.326,6 2.115,7 ... mehr lesen...


§ 32 I-VBG

(1) Bei der stundenmäßigen Festlegung der Zeiträume, in denen der Vertragsbedienstete Dienst zu leisten hat, ist auf die persönlichen Verhältnisse des Vertragsbediensteten, insbesondere auf die Gründe, die zur Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit geführt haben, so weit Rücksicht zu nehm... mehr lesen...


§ 31d I-VBG

(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten kann auf sein Ansuchen im Anschluss an eine mindestens sechswöchige ununterbrochene Dienstverhinderung wegen Unfall oder Krankheit (Anlassfall) schriftlich eine Herabsetzung seiner regelmäßigen Wochendienstzeit um mindestens 25 v. H. und höchstens 50 v. ... mehr lesen...


§ 30 I-VBG

(1) Mit dem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit bis auf 30 v. H. des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes einschließlich deren Beginn, Dauer, Lage und Ausmaß zu vereinbaren, wenn der Verwendung im verlangten Ausma... mehr lesen...


§ 26 I-VBG

(1) Die Dienstzeit eines Vertragsbediensteten, der regelmäßig in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mindestens drei Stunden seiner dienstlichen Tätigkeit nachzugehen hat (Nachtarbeit), darf je 24-Stunden-Zeitraum im Durchschnitt von 14 Kalendertagen acht Stunden nicht überschreiten.(2) Die Dienst... mehr lesen...


§ 17 I-VBG

Der Vertragsbedienstete kann, wenn es im Interesse des Dienstes notwendig ist, ohne seine Zustimmung versetzt, dienstzugeteilt oder vorübergehend auch zu anderen Aufgaben als zu solchen, die zu dem ihm zugewiesenen Pflichtenkreis gehören, verwendet werden. Bei einer Versetzung oder Dienstzuteilun... mehr lesen...


§ 11a I-VBG

(1) Der Vertragsbedienstete, der nach § 11 Abs. 1 im guten Glauben den begründeten Verdacht einer im § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung genannten strafbaren Handlung meldet, darf durch die Vertrete... mehr lesen...


§ 6 I-VBG

(1) Dem Vertragsbediensteten ist unverzüglich nach dem Beginn des Dienstverhältnisses und spätestens einen Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung des Dienstvertrages eine schriftliche Ausfertigung des Dienstvertrages bzw. allfälliger Nachträge zum Dienstvertrag auszufolgen. Sie ist von ... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.24

21 Paragrafen zu Landesbedienstetengesetz - LBedG (LBedG) aktualisiert


Anl. 5 LBedG

Anlage 5 (§ 81i)Anlage 5 (Paragraph 81 i,)Entlohnungsschema II (2024)Entlohnungsschema römisch II (2024)Entloh-Entlohnungsgruppenungs-     stufep1p2p3p4p5Euro12.124,32.090,62.057,22.023,21.989,622.162,42.123,72.086,72.046,52.006,832.201,02.156,82.116,42.070,12.023,342.318,32.255,32.206,02.139,92.... mehr lesen...


Anl. 4 LBedG

Anlage 4 (§ 81g)Anlage 4 (Paragraph 81 g,)Entlohnungsschema I (2024)Entlohnungsschema römisch eins (2024)Entloh-Entlohnungsgruppenungs-     stufeabcde   Euro  12.865,72.326,62.115,72.049,01.982,422.933,62.374,72.154,02.078,71.999,333.002,12.423,02.192,02.108,32.015,93a 2.472,2   43.138,82.523,42.... mehr lesen...


Anl. 1a LBedG

Anlage 1a (§ 35 Abs. 2)Anlage 1a (Paragraph 35, Absatz 2,)Entlohnungsschema Allgemeine Verwaltung (2024) mehr lesen...


§ 82e LBedG

Abhängig von der besonderen Situation am Arbeitsmarkt kann die Landesregierung für Vertragsbedienstete und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die dem Entlohnungsschema I, dem Entlohnungsschema Allgemeine Verwaltung oder dem Entlohnungsschema Gesundheit zugeordnet sind, durch Verordnung die Gewähru... mehr lesen...


§ 82c LBedG

(1) Für den Bediensteten, dessen Dienstverhältnis nach § 81b Abs. 1 bis 4 übergeführt wurde, gilt für die Berechnung der Dienstzeit abweichend vom § 47 lit. c der bisherige Jubiläumsstichtag.(2) Für den Bediensteten, dessen Dienstverhältnis nach § 81b Abs. 5 übergeführt wurde, gilt für die Berech... mehr lesen...


§ 81m LBedG

(1)Absatz einsFür die Gewährung von Nebengebühren gelten die entsprechenden Vorschriften für Landesbeamte sinngemäß mit der Maßgabe, dass die §§ 15a, 16 Abs. 8 und 17 Abs. 5 des Gehaltsgesetzes 1956 in der für Landesbeamte geltenden Fassung auf sämtliche Arten von Teilzeitbeschäftigungen anzuwend... mehr lesen...


§ 81d LBedG

(1) § 6 Abs. 2 lit. e gilt nicht. Der Dienstvertrag hat jedoch Bestimmungen darüber zu enthalten, für welche Verwendung der Vertragsbedienstete aufgenommen wird sowie welchem Entlohnungsschema und welcher Entlohnungsgruppe er zugewiesen wird.(2) § 17 Abs. 1 und 3 bis 7, § 18 Abs. 2 dritter Satz u... mehr lesen...


§ 81c LBedG

Für den Vertragsbediensteten,a)dessen Dienstverhältnis zum Land Tirol vor dem 1. Jänner 2007 begründet, aber nicht nach § 81b Abs. 1 bis 4 übergeführt wurde, oderb)der nach den jeweiligen dienstrechtlichen Vorschriften der TILAK – Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH (nunmehr Tirol Kliniken GmbH)1... mehr lesen...


§ 80i LBedG

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14, S. 9, zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/23/EG, ABl. 1998 Nr. L 131, S. 10,2.Ziffer... mehr lesen...


§ 78j LBedG

(1) Dem Vertragsbediensteten, der in einem Gesundheitsberuf in einer Krankenanstalt verwendet wird und einer der Funktionsgruppen Führungsfunktionen im Pflegedienst, pflegerische Funktionen, Führungsfunktionen in den medizinisch-technischen Diensten oder medizinisch-technische Funktionen des Entl... mehr lesen...


§ 77 LBedG

Endet das Dienstverhältnis durch den Tod des Vertragsbediensteten, so gebührt dem überlebenden Ehegatten bzw. den Vollwaisen, für deren Unterhalt der Vertragsbedienstete im Zeitpunkt seines Todes zu sorgen hatte, ein Restbetrag auf das Monatsentgelt, die Kinderzulage und eine allfällige Sonderzah... mehr lesen...


§ 47 LBedG

Für die Gewährung von Nebengebühren gelten die entsprechenden Vorschriften für Landesbeamte sinngemäß mit der Maßgabe, dassa)Litera adie §§ 16a, 18, 19a, 19b und 20a des Gehaltsgesetzes 1956 in der für Landesbeamte übernommenen Fassung nicht anzuwenden sind,die Paragraphen 16 a,, 18, 19a, 19b und... mehr lesen...


§ 39 LBedG

(1) Sämtliche Aufgabenbereiche der Vertragsbediensteten sind als Modellstellen und Modellfunktionen festzulegen. Jede Modellfunktion besteht aus mehreren Modellstellen, die in der Art ihrer Aufgabenbereiche vergleichbar sind, sich jedoch in den Stellenanforderungen unterscheiden. Modellstellen si... mehr lesen...


§ 35 LBedG

(1)Absatz einsDas dem Vertragsbediensteten gebührende Monatsentgelt wird durch die Entlohnungsklasse jenes Entlohnungsschemas, der die nach § 40 maßgebende Modellstelle entsprechend ihrem Stellenwert (§ 39 Abs. 4) zugeordnet ist, und durch die Entlohnungsstufe bestimmt (Einstufung).Das dem Vertra... mehr lesen...


§ 34 LBedG

(1) Die dienstliche Aus- und Weiterbildung soll dem Vertragsbediensteten die für die Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, sie erweitern und vertiefen.(2) Die Arten der dienstlichen Aus- und Weiterbildung sind:a)die modulare Grundausbildung; ... mehr lesen...


§ 30 LBedG

(1) Mit dem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit bis auf 30 v. H. des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes einschließlich deren Beginn, Dauer, Lage und Ausmaß zu vereinbaren, wenn der Verwendung im verlangten Ausma... mehr lesen...


§ 26 LBedG

(1) Die Dienstzeit eines Vertragsbediensteten, der regelmäßig in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mindestens drei Stunden seiner dienstlichen Tätigkeit nachzugehen hat (Nachtarbeit), darf je 24-Stunden-Zeitraum im Durchschnitt von 14 Kalendertagen acht Stunden nicht überschreiten.(2) Die Dienst... mehr lesen...


§ 11a LBedG

(1) Der Vertragsbedienstete, der nach § 11 Abs. 1 im guten Glauben den begründeten Verdacht einer in § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung genannten strafbaren Handlung meldet, darf durch die Vertrete... mehr lesen...


§ 6 LBedG

(1) Dem Vertragsbediensteten ist unverzüglich nach dem Beginn des Dienstverhältnisses und spätestens einen Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung des Dienstvertrages eine schriftliche Ausfertigung des Dienstvertrages bzw. allfälliger Nachträge zum Dienstvertrag auszufolgen. Sie ist von ... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.24

2 Paragrafen zu Gemeindereisegebührenverordnung (GRGV) aktualisiert


Anl. 1 GRGV

*)(zu § 6 Abs. 5)Das Kilometergeld beträgt ab 1. Jänner 2011 für jeden vollen Kilometera)für einspurige Kraftfahrzeuge24 Centb)für Personenkraftfahrzeuge42 CentFür jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zuschlag von 5 Cent je Fahrkilometer.*) Fassung LGBl.Nr. 50/2... mehr lesen...


§ 12 GRGV

Inkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeindereisegebührenverordnung – GRGV, LGBl. Nr. 2/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 5/1980, Nr. 9/1986, Nr. 53/1986, Nr. 15/1991, Nr. 15/1992, Nr. 31/1994, Nr. 70/1994, Nr. 52/1997, Nr. 70/2000 und Nr. 60/20... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.24

3 Paragrafen zu Landesreisegebührenverordnung (LRGV) aktualisiert


Anl. 1 LRGV

*)(zu § 7 Abs. 5)Das Kilometergeld beträgt ab 1. Jänner 2011 für jeden vollen Kilometera)für Fahrräder24 Centb)für einspurige Kraftfahrzeuge24 Centc)für Personenkraftfahrzeuge42 CentFür jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zuschlag von 5 Cent je Fahrkilometer.*)... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.24
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