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Das Kilometergeld beträgt ab 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 20102011 für jeden vollen Kilometer
a) | für Fahrräder | 24 Cent | ||||||||
b) | für einspurige Kraftfahrzeuge | 24 Cent | ||||||||
c) | für Personenkraftfahrzeuge | 42 Cent |
Für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zuschlag von 5 Cent je Fahrkilometer.
*) Fassung LGBl.Nr. 53/2005, 51/2008, 86/2009, 72/2010
Das Kilometergeld beträgt ab 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 20102011 für jeden vollen Kilometer
a) | für Fahrräder | 24 Cent | ||||||||
b) | für einspurige Kraftfahrzeuge | 24 Cent | ||||||||
c) | für Personenkraftfahrzeuge | 42 Cent |
Für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zuschlag von 5 Cent je Fahrkilometer.
*) Fassung LGBl.Nr. 53/2005, 51/2008, 86/2009, 72/2010