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Das Kilometergeld beträgt ab 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 20102011 für jeden vollen Kilometer
für einspurige Kraftfahrzeuge | 24 Cent | ||||||||||||||||
a) | |||||||||||||||||
für Personenkraftfahrzeuge | 42 Cent | ||||||||||||||||
b) |
Für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zuschlag von 5 Cent je Fahrkilometer.
*) Fassung LGBl.Nr. 50/2008, 87/2009, 73/2010
Das Kilometergeld beträgt ab 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 20102011 für jeden vollen Kilometer
für einspurige Kraftfahrzeuge | 24 Cent | ||||||||||||||||
a) | |||||||||||||||||
für Personenkraftfahrzeuge | 42 Cent | ||||||||||||||||
b) |
Für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zuschlag von 5 Cent je Fahrkilometer.
*) Fassung LGBl.Nr. 50/2008, 87/2009, 73/2010