Anl. 1 GRGV

Gemeindereisegebührenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.12.2010 bis 31.12.9999
*)
(zu § 6 Abs. 5)

Das Kilometergeld beträgt ab 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 20102011 für jeden vollen Kilometer

a) für einspurige Kraftfahrzeuge 24 Cent

für einspurige Kraftfahrzeuge

24 Cent

a)

b) für Personenkraftfahrzeuge 42 Cent

für Personenkraftfahrzeuge

42 Cent

b)

Für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zuschlag von 5 Cent je Fahrkilometer.

*) Fassung LGBl.Nr. 50/2008, 87/2009, 73/2010

Stand vor dem 21.12.2010

In Kraft vom 01.01.2010 bis 21.12.2010
*)
(zu § 6 Abs. 5)

Das Kilometergeld beträgt ab 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 20102011 für jeden vollen Kilometer

a) für einspurige Kraftfahrzeuge 24 Cent

für einspurige Kraftfahrzeuge

24 Cent

a)

b) für Personenkraftfahrzeuge 42 Cent

für Personenkraftfahrzeuge

42 Cent

b)

Für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zuschlag von 5 Cent je Fahrkilometer.

*) Fassung LGBl.Nr. 50/2008, 87/2009, 73/2010

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