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Legende:
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Hierbei entsprechen
Entlohnungsgruppen ergeben sich aus der der Verwendungsgruppe P1Das Entlohnungsschema II umfasst die EntlohnungsgruppeEntlohnungsgruppen p1,der Verwendungsgruppe P2 p2, p3, p4 und p5. Die Einreihungserfordernisse für die EntlohnungsgruppeEinreihung in die Entlohnungsgruppen ergeben sich aus der Anlage 1. § 39 Abs. 2 und 3 ist sinngemäß anzuwenden.der Verwendungsgruppe P3 p3, p4 und p5. Die Einreihungserfordernisse für die Entlohnungsgruppe p3,der Verwendungsgruppe P4Einreihung in die Entlohnungsgruppe p4,Verwendungsgruppe P5 die Entlohnungsgruppe p5Anlage 1. Paragraph 39, Absatz 2 und 3 ist sinngemäß anzuwenden.
Hierbei entsprechen
Entlohnungsgruppen ergeben sich aus der der Verwendungsgruppe P1Das Entlohnungsschema II umfasst die EntlohnungsgruppeEntlohnungsgruppen p1,der Verwendungsgruppe P2 p2, p3, p4 und p5. Die Einreihungserfordernisse für die EntlohnungsgruppeEinreihung in die Entlohnungsgruppen ergeben sich aus der Anlage 1. § 39 Abs. 2 und 3 ist sinngemäß anzuwenden.der Verwendungsgruppe P3 p3, p4 und p5. Die Einreihungserfordernisse für die Entlohnungsgruppe p3,der Verwendungsgruppe P4Einreihung in die Entlohnungsgruppe p4,Verwendungsgruppe P5 die Entlohnungsgruppe p5Anlage 1. Paragraph 39, Absatz 2 und 3 ist sinngemäß anzuwenden.