Anl. 2 LRGV

Landesreisegebührenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Anlage 2
(zu § 8 Abs. 2 und 6)Anlage 2
(zu Paragraph 8, Absatz 2 und 6)

Tagesgebühr

Nächtigungsgebühr

Vorarlberg

26,40 Euro

26,40 Euro

übriges Österreich, Ausland

45 Euro

44 Euro

  1. Anl. 2 heute
  2. Anl. 2 gültig ab 01.01.2025
  3. Anl. 2 gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2024
  4. Anl. 2 gültig von 21.11.2007 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 74/2007
  5. Anl. 2 gültig von 01.01.2003 bis 20.11.2007

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.2024
Anlage 2
(zu § 8 Abs. 2 und 6)Anlage 2
(zu Paragraph 8, Absatz 2 und 6)

Tagesgebühr

Nächtigungsgebühr

Vorarlberg

26,40 Euro

26,40 Euro

übriges Österreich, Ausland

45 Euro

44 Euro

  1. Anl. 2 heute
  2. Anl. 2 gültig ab 01.01.2025
  3. Anl. 2 gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2024
  4. Anl. 2 gültig von 21.11.2007 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 74/2007
  5. Anl. 2 gültig von 01.01.2003 bis 20.11.2007

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