§ 40 G-VBG 2012

Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.2024

(1) Das Entlohnungsschema I mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe ist in der Anlage 1 dargestellt.

(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.2024

(1) Das Entlohnungsschema I mit dem Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten je Entlohnungsgruppe und Entlohnungsstufe ist in der Anlage 1 dargestellt.

(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.

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