§ 9 FTHAO (weggefallen)

Fertigteilhausbau-Ausbildungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2017 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Prüfung hat je eine Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsLängen- und Flächenberechnung,
    2. 2.Ziffer 2Volums- und Gewichtsberechnung,
    3. 3.Ziffer 3Prozentrechnung,
    4. 4.Ziffer 4Materialbedarfsberechnung.
  2. (2)Absatz 2Das Verwenden von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.
  3. (3)Absatz 3Die Aufgaben sind so zu stellen, daß sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
  4. (4)Absatz 4Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.
§ 9 FTHAO (weggefallen) seit 01.06.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2017

In Kraft vom 18.09.1999 bis 31.05.2017
  1. (1)Absatz einsDie Prüfung hat je eine Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsLängen- und Flächenberechnung,
    2. 2.Ziffer 2Volums- und Gewichtsberechnung,
    3. 3.Ziffer 3Prozentrechnung,
    4. 4.Ziffer 4Materialbedarfsberechnung.
  2. (2)Absatz 2Das Verwenden von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.
  3. (3)Absatz 3Die Aufgaben sind so zu stellen, daß sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
  4. (4)Absatz 4Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.
§ 9 FTHAO (weggefallen) seit 01.06.2017 weggefallen.

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