§ 9 FTHAO (weggefallen)

Fertigteilhausbau-Ausbildungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2017 bis 31.12.9999
§ 9 FTHAO (1weggefallen) Die Prüfung hat je eine Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1.

Längen- und Flächenberechnung,

2.

Volums- und Gewichtsberechnung,

3.

Prozentrechnung,

4.

Materialbedarfsberechnung.

(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässigseit 01.06.2017 weggefallen.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, daß sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.

Stand vor dem 31.05.2017

In Kraft vom 18.09.1999 bis 31.05.2017
§ 9 FTHAO (1weggefallen) Die Prüfung hat je eine Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1.

Längen- und Flächenberechnung,

2.

Volums- und Gewichtsberechnung,

3.

Prozentrechnung,

4.

Materialbedarfsberechnung.

(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässigseit 01.06.2017 weggefallen.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, daß sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.

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