§ 2 FTHAO (weggefallen)

Fertigteilhausbau-Ausbildungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2017 bis 31.12.9999
§ 2 FTHAO (weggefallen) seit 01.06.2017 weggefallen.Paragraph 2,

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. 1.Ziffer einsArbeitsplatz einrichten,
  2. 2.Ziffer 2Hölzer und Werkstoffe beurteilen, auswählen und fachgerecht lagern,
  3. 3.Ziffer 3Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Anlagen rüsten, bedienen, überprüfen und warten,
  4. 4.Ziffer 4Holzstoffflächen und andere Werkstoffflächen bearbeiten und Oberflächen behandeln,
  5. 5.Ziffer 5vorgefertigte Elemente zusammenbauen und montieren,
  6. 6.Ziffer 6Kunden beraten und betreuen,
  7. 7.Ziffer 7Restprodukte fachgerecht entsorgen und verwerten,
  8. 8.Ziffer 8Funktion prüfen und Qualitätskontrolle durchführen.

Stand vor dem 31.05.2017

In Kraft vom 18.09.1999 bis 31.05.2017
§ 2 FTHAO (weggefallen) seit 01.06.2017 weggefallen.Paragraph 2,

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. 1.Ziffer einsArbeitsplatz einrichten,
  2. 2.Ziffer 2Hölzer und Werkstoffe beurteilen, auswählen und fachgerecht lagern,
  3. 3.Ziffer 3Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Anlagen rüsten, bedienen, überprüfen und warten,
  4. 4.Ziffer 4Holzstoffflächen und andere Werkstoffflächen bearbeiten und Oberflächen behandeln,
  5. 5.Ziffer 5vorgefertigte Elemente zusammenbauen und montieren,
  6. 6.Ziffer 6Kunden beraten und betreuen,
  7. 7.Ziffer 7Restprodukte fachgerecht entsorgen und verwerten,
  8. 8.Ziffer 8Funktion prüfen und Qualitätskontrolle durchführen.

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