Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Datensicherheit (Datensicherheitsverordnung TKG-DSVO)
StF: BGBl. II Nr. 402/2011
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 94 Abs. 4 und 102c des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2003-TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2011, wird, hinsichtlich der §§ 1 bis 4 und 8 bis 25 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und dem Bundesminister für Justiz, verordnet:
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Datensicherheit (Datensicherheitsverordnung TKG-DSVO)
StF: BGBl. II Nr. 402/2011
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 94 Abs. 4 und 102c des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2003-TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2011, wird, hinsichtlich der §§ 1 bis 4 und 8 bis 25 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und dem Bundesminister für Justiz, verordnet: