Datensicherheitsverordnung (TKG-DSVO) Fundstelle

Datensicherheitsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.12.2011 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Datensicherheit (Datensicherheitsverordnung TKG-DSVO)
StF: BGBl. II Nr. 402/2011

Änderung

BGBl. II Nr. 228/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 94 Abs. 4 und 102c des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2003-TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2011, wird, hinsichtlich der §§ 1 bis 4 und 8 bis 25 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und dem Bundesminister für Justiz, verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.12.2011 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Datensicherheit (Datensicherheitsverordnung TKG-DSVO)
StF: BGBl. II Nr. 402/2011

Änderung

BGBl. II Nr. 228/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 94 Abs. 4 und 102c des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2003-TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2011, wird, hinsichtlich der §§ 1 bis 4 und 8 bis 25 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und dem Bundesminister für Justiz, verordnet:

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