§ 8 FTHAO (weggefallen)

Fertigteilhausbau-Ausbildungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2017 bis 31.12.9999
§ 8 FTHAO (1weggefallen) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1.

Werkstoffe,

2.

Hilfsstoffe,

3.

Oberflächen.

(2) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen erfolgenseit 01.06.2017 weggefallen. In diesem Fall sind aus jedem Bereich fünf Aufgaben zu stellen.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, daß sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.

Stand vor dem 31.05.2017

In Kraft vom 18.09.1999 bis 31.05.2017
§ 8 FTHAO (1weggefallen) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1.

Werkstoffe,

2.

Hilfsstoffe,

3.

Oberflächen.

(2) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen erfolgenseit 01.06.2017 weggefallen. In diesem Fall sind aus jedem Bereich fünf Aufgaben zu stellen.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, daß sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.

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