§ 8 FTHAO (weggefallen)

Fertigteilhausbau-Ausbildungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2017 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsWerkstoffe,
    2. 2.Ziffer 2Hilfsstoffe,
    3. 3.Ziffer 3Oberflächen.
  2. (2)Absatz 2Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen erfolgen. In diesem Fall sind aus jedem Bereich fünf Aufgaben zu stellen.
  3. (3)Absatz 3Die Aufgaben sind so zu stellen, daß sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
  4. (4)Absatz 4Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.
§ 8 FTHAO (weggefallen) seit 01.06.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2017

In Kraft vom 18.09.1999 bis 31.05.2017
  1. (1)Absatz einsDie Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsWerkstoffe,
    2. 2.Ziffer 2Hilfsstoffe,
    3. 3.Ziffer 3Oberflächen.
  2. (2)Absatz 2Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen erfolgen. In diesem Fall sind aus jedem Bereich fünf Aufgaben zu stellen.
  3. (3)Absatz 3Die Aufgaben sind so zu stellen, daß sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
  4. (4)Absatz 4Die Prüfung ist nach 90 Minuten zu beenden.
§ 8 FTHAO (weggefallen) seit 01.06.2017 weggefallen.

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