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(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Grenzüberflugsverordnung, BGBl. Nr. 111/1958, in der Fassung BGBl. Nr. 518/1985 außer Kraft.
(2) Die Promulgationsklausel, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 1a, § 3 Abs. 2, § 3 Abs. 3 und § 3 Abs. 4 sowie die Überschriften zu § 3 und § 4, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 43/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Der § 1 Abs. 1a in der Fassung vor der Verordnung BGBl. II Nr. 43/2014 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.
(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Grenzüberflugsverordnung, BGBl. Nr. 111/1958, in der Fassung BGBl. Nr. 518/1985 außer Kraft.
(2) Die Promulgationsklausel, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 1a, § 3 Abs. 2, § 3 Abs. 3 und § 3 Abs. 4 sowie die Überschriften zu § 3 und § 4, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 43/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Der § 1 Abs. 1a in der Fassung vor der Verordnung BGBl. II Nr. 43/2014 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.