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Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, betreffend die Kriterien für die Beurteilung, ob eine PM10-Grenzwertüberschreitung auf Aufwirbelung von Partikeln nach Ausbringung von Streusalz oder Streusplitt zurückzuführen ist (IG-L - Winterstreuverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 131/2012
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs. 3 des Immissionsschutzgesetzes – Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2010, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, betreffend die Kriterien für die Beurteilung, ob eine PM10-Grenzwertüberschreitung auf Aufwirbelung von Partikeln nach Ausbringung von Streusalz oder Streusplitt zurückzuführen ist (IG-L - Winterstreuverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 131/2012
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 7 Abs. 3 des Immissionsschutzgesetzes – Luft (IG-L), BGBl. I Nr. 115/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2010, wird verordnet: