§ 10 FTHAO (weggefallen)

Fertigteilhausbau-Ausbildungsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2017 bis 31.12.9999
§ 10 FTHAO (1weggefallen) Die Prüfung hat das Vervollständigen einer vorgegebenen Werkzeichnung zu umfassenseit 01.06.2017 weggefallen.

(2) Die Aufgabe ist so zu stellen, daß sie in der Regel in 40 Minuten durchgeführt werden kann.

(3) Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.

Stand vor dem 31.05.2017

In Kraft vom 18.09.1999 bis 31.05.2017
§ 10 FTHAO (1weggefallen) Die Prüfung hat das Vervollständigen einer vorgegebenen Werkzeichnung zu umfassenseit 01.06.2017 weggefallen.

(2) Die Aufgabe ist so zu stellen, daß sie in der Regel in 40 Minuten durchgeführt werden kann.

(3) Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.

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