§ 10 FTHAO (weggefallen)

Fertigteilhausbau-Ausbildungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2017 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Prüfung hat das Vervollständigen einer vorgegebenen Werkzeichnung zu umfassen.
  2. (2)Absatz 2Die Aufgabe ist so zu stellen, daß sie in der Regel in 40 Minuten durchgeführt werden kann.
  3. (3)Absatz 3Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.
§ 10 FTHAO (weggefallen) seit 01.06.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2017

In Kraft vom 18.09.1999 bis 31.05.2017
  1. (1)Absatz einsDie Prüfung hat das Vervollständigen einer vorgegebenen Werkzeichnung zu umfassen.
  2. (2)Absatz 2Die Aufgabe ist so zu stellen, daß sie in der Regel in 40 Minuten durchgeführt werden kann.
  3. (3)Absatz 3Die Prüfung ist nach 60 Minuten zu beenden.
§ 10 FTHAO (weggefallen) seit 01.06.2017 weggefallen.

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