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Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 29. Mai 1987 betreffend das Überfliegen der Bundesgrenze (Grenzüberflugsverordnung - GÜV)
StF: BGBl. Nr. 249/1987
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2013, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres, und für Finanzen und für Landesverteidigung verordnet:
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 29. Mai 1987 betreffend das Überfliegen der Bundesgrenze (Grenzüberflugsverordnung - GÜV)
StF: BGBl. Nr. 249/1987
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2013, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres, und für Finanzen und für Landesverteidigung verordnet: