§ 1 FSSt-DV

Feuerschutzsteuergesetz-DV

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.1948 bis 31.12.9999

Die Steuer wird von den Finanzämtern verwaltet, die für die Besteuerung nach dem Versicherungsteuergesetz in der Fassung der Verkehrsteuernovelle 1948 zuständig sind.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.1948 bis 31.12.9999

Die Steuer wird von den Finanzämtern verwaltet, die für die Besteuerung nach dem Versicherungsteuergesetz in der Fassung der Verkehrsteuernovelle 1948 zuständig sind.

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