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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Ein Kostenersatz kann nur für jene Investitionen begehrt werden, die dem Anbieter ausschließlich aus der Umsetzung der Datensicherheitsverordnung TKG (DSVO), BGBl. II Nr. 402/2011, entstanden sind.
(2) Ein Kostenersatz kann nur für jene Investitionen begehrt werden, die dem Anbieter ausschließlich aus der Umsetzung der Datensicherheitsverordnung TKG (DSVO), BGBl. II Nr. 402/2011, entstanden sind.