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Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 2. April 1948 zur Durchführung des Feuerschutzsteuergesetzes.
StF: BGBl. Nr. 78/1948
Änderung
BGBl. Nr. 191/1973 (VfGH)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Artikels II, lit. f, des Bundesgesetzes vom 18. Februar 1948, B.G.Bl. Nr. 57, betreffend die Änderung einiger Verkehrsteuergesetze (Verkehrsteuernovelle 1948), wird verordnet:
Anmerkung
Feuerschutzsteuergesetz, jetzt in der Fassung der Wiederverlautbarung BGBl. Nr. 198/1952.
Erfassungsstichtag: 1.1.1987
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 2. April 1948 zur Durchführung des Feuerschutzsteuergesetzes.
StF: BGBl. Nr. 78/1948
Änderung
BGBl. Nr. 191/1973 (VfGH)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Artikels II, lit. f, des Bundesgesetzes vom 18. Februar 1948, B.G.Bl. Nr. 57, betreffend die Änderung einiger Verkehrsteuergesetze (Verkehrsteuernovelle 1948), wird verordnet:
Anmerkung
Feuerschutzsteuergesetz, jetzt in der Fassung der Wiederverlautbarung BGBl. Nr. 198/1952.
Erfassungsstichtag: 1.1.1987