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Die seitens des Bewilligungsinhabers bereitzustellende Netzwerkverbindung zwischen den einzelnen Glücksspielautomaten bzw. den darin eingebauten Converter-Boards und dem Anschaltknoten der Bundesrechenzentrum GmbH hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. | Tägliche Verfügbarkeit: | |||||||||
a) |
| |||||||||
b) |
| |||||||||
c) |
| |||||||||
d) |
| |||||||||
e) | Für Glücksspielautomaten, deren Verifikationen auf Grund ihrer technischen Bauart, mehr als sechs Stunden in Anspruch nimmt, ist eine permanente tägliche (24-stündige) G2S-konforme Kommunikation zwischen dem einzelnen Glücksspielautomat bzw. dem darin eingebauten Converter-Board und dem Anschaltknoten der Bundesrechenzentrum GmbH zu gewährleisten. | |||||||||
f) | Die maximale Gesamtunterbrechungsdauer, während der Betriebszeiten, im Verantwortungsbereich des Bewilligungsinhabers pro Kalendermonat und Glücksspielautomat beträgt sieben Stunden. | |||||||||
| Geplante Wartungsarbeiten seitens des Bewilligungsinhabers sind zulässig und sind mindestens | |||||||||
| Wartungsarbeiten durch die Bundesrechenzentrum GmbH sind zulässig und werden nicht als Unterbrechung im Sinne der Verfügbarkeit gewertet. Diese Wartungsarbeiten werden mindestens | |||||||||
2. | Performance/Antwortzeitverhalten: | |||||||||
a) | Bei der Übermittlung von Daten zwischen dem Glücksspielautomaten bzw. dem darin eingebauten Converter-Board und dem Anschaltknoten der Bundesrechenzentrum GmbH muss seitens des Bewilligungsinhabers sichergestellt werden, dass die maximale Übermittlungsdauer 7 Sekunden nicht überschreitet. Als Messkriterium ist die Übermittlung von Einzelspieldaten heranzuziehen. Der Beginn der Messung muss ab dem Zeitpunkt der Beendigung eines Spiels auf dem Glücksspielautomaten bzw. dem darin eingebauten Converter-Board erfolgen und mit dem vollständigen Einlangen der definierten Daten zu einem Einzelspiel am Anschaltknoten der Bundesrechenzentrum GmbH enden. | |||||||||
b) | Es muss gewährleistet sein, dass die Performance-Anforderungen bei gleichzeitiger Einzelspieldatenübertragung von mindestens 20% der Glücksspielautomaten eines Standortes, von mindestens jedoch | |||||||||
c) | Die Überprüfung des Performanceverhaltens hat erstmals zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Netzwerkverbindung zwischen der Bundesrechenzentrum GmbH und dem Bewilligungsinhaber und danach periodisch im laufenden Betrieb zu erfolgen. |
Die seitens des Bewilligungsinhabers bereitzustellende Netzwerkverbindung zwischen den einzelnen Glücksspielautomaten bzw. den darin eingebauten Converter-Boards und dem Anschaltknoten der Bundesrechenzentrum GmbH hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. | Tägliche Verfügbarkeit: | |||||||||
a) |
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b) |
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c) |
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d) |
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e) | Für Glücksspielautomaten, deren Verifikationen auf Grund ihrer technischen Bauart, mehr als sechs Stunden in Anspruch nimmt, ist eine permanente tägliche (24-stündige) G2S-konforme Kommunikation zwischen dem einzelnen Glücksspielautomat bzw. dem darin eingebauten Converter-Board und dem Anschaltknoten der Bundesrechenzentrum GmbH zu gewährleisten. | |||||||||
f) | Die maximale Gesamtunterbrechungsdauer, während der Betriebszeiten, im Verantwortungsbereich des Bewilligungsinhabers pro Kalendermonat und Glücksspielautomat beträgt sieben Stunden. | |||||||||
| Geplante Wartungsarbeiten seitens des Bewilligungsinhabers sind zulässig und sind mindestens | |||||||||
| Wartungsarbeiten durch die Bundesrechenzentrum GmbH sind zulässig und werden nicht als Unterbrechung im Sinne der Verfügbarkeit gewertet. Diese Wartungsarbeiten werden mindestens | |||||||||
2. | Performance/Antwortzeitverhalten: | |||||||||
a) | Bei der Übermittlung von Daten zwischen dem Glücksspielautomaten bzw. dem darin eingebauten Converter-Board und dem Anschaltknoten der Bundesrechenzentrum GmbH muss seitens des Bewilligungsinhabers sichergestellt werden, dass die maximale Übermittlungsdauer 7 Sekunden nicht überschreitet. Als Messkriterium ist die Übermittlung von Einzelspieldaten heranzuziehen. Der Beginn der Messung muss ab dem Zeitpunkt der Beendigung eines Spiels auf dem Glücksspielautomaten bzw. dem darin eingebauten Converter-Board erfolgen und mit dem vollständigen Einlangen der definierten Daten zu einem Einzelspiel am Anschaltknoten der Bundesrechenzentrum GmbH enden. | |||||||||
b) | Es muss gewährleistet sein, dass die Performance-Anforderungen bei gleichzeitiger Einzelspieldatenübertragung von mindestens 20% der Glücksspielautomaten eines Standortes, von mindestens jedoch | |||||||||
c) | Die Überprüfung des Performanceverhaltens hat erstmals zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Netzwerkverbindung zwischen der Bundesrechenzentrum GmbH und dem Bewilligungsinhaber und danach periodisch im laufenden Betrieb zu erfolgen. |