§ 37 GlSpAV Logbuch

Automatenglücksspielverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2017 bis 31.12.9999

Für jeden Glücksspielautomaten ist an seinem Aufstellungsort ein Logbuch in Papierform oder in elektronischer Form aufzulegen, in das Überwachungsorganen der Behörden auf Aufforderung Einsicht zu gewähren ist. Im Logbuch sind

1.

die Typenidentifikation, Geräte-Seriennummer und die Modellbezeichnung und

2.

die Inbetriebnahme, Außerbetriebssetzung, jede Öffnung der Logik-Gehäuse-Tür bzw. Converter-Board-Gehäuse-Tür sowie sämtliche Betriebsunterbrechungen aufgrund von Fehlfunktionen des Glücksspielautomaten mit jeweiligem Stand der elektromechanischen Zählwerke, Datum und Uhrzeit des Unterbrechungszeitraumes sowie einer Begründung zu dokumentieren. Jeder Eintrag in das Logbuch hat darüber hinaus den Namen und die Unterschrift der seitens des Bewilligungsinhabers verantwortlichen Person zu umfassen. Sollte das Logbuch in elektronischer Form geführt werden, so ist als Unterschrift eine elektronische Signatur zu leisten oder die Identität des Nutzers, der die Änderung vollzogen hat, elektronisch aufzuzeichnen. Erfolgt eine Betriebsunterbrechung wegen der Änderung des Glücksspielautomatentyps, ist die neue Typenidentifikation im Logbuch zu erfassen.

Stand vor dem 30.06.2017

In Kraft vom 01.07.2014 bis 30.06.2017

Für jeden Glücksspielautomaten ist an seinem Aufstellungsort ein Logbuch in Papierform oder in elektronischer Form aufzulegen, in das Überwachungsorganen der Behörden auf Aufforderung Einsicht zu gewähren ist. Im Logbuch sind

1.

die Typenidentifikation, Geräte-Seriennummer und die Modellbezeichnung und

2.

die Inbetriebnahme, Außerbetriebssetzung, jede Öffnung der Logik-Gehäuse-Tür bzw. Converter-Board-Gehäuse-Tür sowie sämtliche Betriebsunterbrechungen aufgrund von Fehlfunktionen des Glücksspielautomaten mit jeweiligem Stand der elektromechanischen Zählwerke, Datum und Uhrzeit des Unterbrechungszeitraumes sowie einer Begründung zu dokumentieren. Jeder Eintrag in das Logbuch hat darüber hinaus den Namen und die Unterschrift der seitens des Bewilligungsinhabers verantwortlichen Person zu umfassen. Sollte das Logbuch in elektronischer Form geführt werden, so ist als Unterschrift eine elektronische Signatur zu leisten oder die Identität des Nutzers, der die Änderung vollzogen hat, elektronisch aufzuzeichnen. Erfolgt eine Betriebsunterbrechung wegen der Änderung des Glücksspielautomatentyps, ist die neue Typenidentifikation im Logbuch zu erfassen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten