§ 3 ZWV

Inländische Zweitwohnsitze

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Eine Benutzung des inländischen Wohnsitzes des unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe-)Partners, von dem der Abgabepflichtige nicht dauernd getrennt lebt, begründet einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz für den Abgabepflichtigen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Eine Benutzung des inländischen Wohnsitzes des unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe-)Partners, von dem der Abgabepflichtige nicht dauernd getrennt lebt, begründet einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz für den Abgabepflichtigen.

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