§ 8 GlSpAV Gehäuse-Anforderungen

Automatenglücksspielverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2017 bis 31.12.9999
§ 8.Paragraph 8,

Glücksspielautomaten müssen so konstruiert sein, dass

  1. 1.Ziffer einsnur durch den Bewilligungsinhaber autorisierte Personen (zB durch Verwendung von mechanischen oder elektronischen Schließvorrichtungen) Zugang zum Geräteinneren haben,
  2. 2.Ziffer 2alle Hardware- und Software-Komponenten, die bedeutend für die Ausführung des Programms und den Betrieb des Glücksspielautomaten sind, wie insbesondere die Zufallszahlengenerierung und die Speicherung der Einstellungen und Daten gegen unbefugten Zugang, geschützt in einem separaten Logik-Gehäuse innerhalb der Glücksspielautomaten mit separat verschließbarer Tür untergebracht sind,
  3. 3.Ziffer 3alle Schnittstellen (Steckverbindungen) der elektronischen Kommunikationsverbindungen in dem separaten Logik-Gehäuse innerhalb des Glücksspielautomaten angebracht und ohne Öffnung der Logik-Gehäuse-Tür nicht zugänglich sind,
  4. 3.Ziffer 3bei Verwendung eines Converter-Boards innerhalb der Glücksspielautomaten dieses entweder innerhalb des Logik-Gehäuses oder außerhalb des Logik-Gehäuses in einem separat eingebauten Converter-Board-Gehäuse mit separat verschließbarer Tür untergebracht werden kann,
  5. 3a.Ziffer 3 aalle Schnittstellen (Steckverbindungen) der elektronischen Kommunikationsverbindungen gemäß § 23 Abs. 1 in einem separaten Logik-Gehäuse bzw. Converter-Board-Gehäuse angebracht und ohne Öffnung der Logik-Gehäuse-Tür bzw. Converter-Board-Gehäuse-Tür nicht zugänglich sind,alle Schnittstellen (Steckverbindungen) der elektronischen Kommunikationsverbindungen gemäß Paragraph 23, Absatz eins, in einem separaten Logik-Gehäuse bzw. Converter-Board-Gehäuse angebracht und ohne Öffnung der Logik-Gehäuse-Tür bzw. Converter-Board-Gehäuse-Tür nicht zugänglich sind,
  6. 4.Ziffer 4alle Gerätetüren über geeignete Sensoren überwacht werden (Logik-Gehäuse-TürenTür und Converter-Board-Gehäuse-Tür auch im stromlosen Zustand) und bei Öffnung sofort
    1. a)Litera aeine Spielunterbrechung,
    2. b)Litera bdie Verhinderung der Geldannahme und
    3. c)Litera ceine Fehlermeldung
    ausgelöst und gespeichert werden,
  7. 5.Ziffer 5sie unmittelbar nach einer Spielunterbrechung in den Zustand vor der Spielunterbrechung zurückgesetzt werden und
  8. 6.Ziffer 6sie ab Anbindung an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH die Öffnung einer oder mehrerer Gerätetüren sofort an das zentrale Kontrollsystem melden. Erfolgt die Öffnung in stromlosem oder ausgeschaltetem Zustand, so müssen die Meldungen unmittelbar nach Wechsel in den Spielmodus übertragen werden.

Stand vor dem 30.06.2017

In Kraft vom 01.07.2013 bis 30.06.2017
§ 8.Paragraph 8,

Glücksspielautomaten müssen so konstruiert sein, dass

  1. 1.Ziffer einsnur durch den Bewilligungsinhaber autorisierte Personen (zB durch Verwendung von mechanischen oder elektronischen Schließvorrichtungen) Zugang zum Geräteinneren haben,
  2. 2.Ziffer 2alle Hardware- und Software-Komponenten, die bedeutend für die Ausführung des Programms und den Betrieb des Glücksspielautomaten sind, wie insbesondere die Zufallszahlengenerierung und die Speicherung der Einstellungen und Daten gegen unbefugten Zugang, geschützt in einem separaten Logik-Gehäuse innerhalb der Glücksspielautomaten mit separat verschließbarer Tür untergebracht sind,
  3. 3.Ziffer 3alle Schnittstellen (Steckverbindungen) der elektronischen Kommunikationsverbindungen in dem separaten Logik-Gehäuse innerhalb des Glücksspielautomaten angebracht und ohne Öffnung der Logik-Gehäuse-Tür nicht zugänglich sind,
  4. 3.Ziffer 3bei Verwendung eines Converter-Boards innerhalb der Glücksspielautomaten dieses entweder innerhalb des Logik-Gehäuses oder außerhalb des Logik-Gehäuses in einem separat eingebauten Converter-Board-Gehäuse mit separat verschließbarer Tür untergebracht werden kann,
  5. 3a.Ziffer 3 aalle Schnittstellen (Steckverbindungen) der elektronischen Kommunikationsverbindungen gemäß § 23 Abs. 1 in einem separaten Logik-Gehäuse bzw. Converter-Board-Gehäuse angebracht und ohne Öffnung der Logik-Gehäuse-Tür bzw. Converter-Board-Gehäuse-Tür nicht zugänglich sind,alle Schnittstellen (Steckverbindungen) der elektronischen Kommunikationsverbindungen gemäß Paragraph 23, Absatz eins, in einem separaten Logik-Gehäuse bzw. Converter-Board-Gehäuse angebracht und ohne Öffnung der Logik-Gehäuse-Tür bzw. Converter-Board-Gehäuse-Tür nicht zugänglich sind,
  6. 4.Ziffer 4alle Gerätetüren über geeignete Sensoren überwacht werden (Logik-Gehäuse-TürenTür und Converter-Board-Gehäuse-Tür auch im stromlosen Zustand) und bei Öffnung sofort
    1. a)Litera aeine Spielunterbrechung,
    2. b)Litera bdie Verhinderung der Geldannahme und
    3. c)Litera ceine Fehlermeldung
    ausgelöst und gespeichert werden,
  7. 5.Ziffer 5sie unmittelbar nach einer Spielunterbrechung in den Zustand vor der Spielunterbrechung zurückgesetzt werden und
  8. 6.Ziffer 6sie ab Anbindung an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH die Öffnung einer oder mehrerer Gerätetüren sofort an das zentrale Kontrollsystem melden. Erfolgt die Öffnung in stromlosem oder ausgeschaltetem Zustand, so müssen die Meldungen unmittelbar nach Wechsel in den Spielmodus übertragen werden.

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