§ 8 GlSpAV Gehäuse-Anforderungen

Automatenglücksspielverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2017 bis 31.12.9999

Glücksspielautomaten müssen so konstruiert sein, dass

1.

nur durch den Bewilligungsinhaber autorisierte Personen (zB durch Verwendung von mechanischen oder elektronischen Schließvorrichtungen) Zugang zum Geräteinneren haben,

2.

alle Hardware- und Software-Komponenten, die bedeutend für die Ausführung des Programms und den Betrieb des Glücksspielautomaten sind, wie insbesondere die Zufallszahlengenerierung und die Speicherung der Einstellungen und Daten gegen unbefugten Zugang, geschützt in einem separaten Logik-Gehäuse innerhalb der Glücksspielautomaten mit separat verschließbarer Tür untergebracht sind,

3.

alle Schnittstellen (Steckverbindungen)bei Verwendung eines Converter-Boards innerhalb der elektronischen Kommunikationsverbindungen in dem separaten Logik-GehäuseGlücksspielautomaten dieses entweder innerhalb des Glücksspielautomaten angebracht und ohne Öffnung derLogik-Gehäuses oder außerhalb des Logik-Gehäuses in einem separat eingebauten Converter-Board-Gehäuse- mit separat verschließbarer Tür nicht zugänglich sinduntergebracht werden kann,

3a.

alle Schnittstellen (Steckverbindungen) der elektronischen Kommunikationsverbindungen gemäß § 23 Abs. 1 in einem separaten Logik-Gehäuse bzw. Converter-Board-Gehäuse angebracht und ohne Öffnung der Logik-Gehäuse-Tür bzw. Converter-Board-Gehäuse-Tür nicht zugänglich sind,

4.

alle Gerätetüren über geeignete Sensoren überwacht werden (Logik-Gehäuse-TürenTür und Converter-Board-Gehäuse-Tür auch im stromlosen Zustand) und bei Öffnung sofort

a)

eine Spielunterbrechung,

b)

die Verhinderung der Geldannahme und

c)

eine Fehlermeldung

ausgelöst und gespeichert werden,

5.

sie unmittelbar nach einer Spielunterbrechung in den Zustand vor der Spielunterbrechung zurückgesetzt werden und

6.

sie ab Anbindung an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH die Öffnung einer oder mehrerer Gerätetüren sofort an das zentrale Kontrollsystem melden. Erfolgt die Öffnung in stromlosem oder ausgeschaltetem Zustand, so müssen die Meldungen unmittelbar nach Wechsel in den Spielmodus übertragen werden.

Stand vor dem 30.06.2017

In Kraft vom 01.07.2013 bis 30.06.2017

Glücksspielautomaten müssen so konstruiert sein, dass

1.

nur durch den Bewilligungsinhaber autorisierte Personen (zB durch Verwendung von mechanischen oder elektronischen Schließvorrichtungen) Zugang zum Geräteinneren haben,

2.

alle Hardware- und Software-Komponenten, die bedeutend für die Ausführung des Programms und den Betrieb des Glücksspielautomaten sind, wie insbesondere die Zufallszahlengenerierung und die Speicherung der Einstellungen und Daten gegen unbefugten Zugang, geschützt in einem separaten Logik-Gehäuse innerhalb der Glücksspielautomaten mit separat verschließbarer Tür untergebracht sind,

3.

alle Schnittstellen (Steckverbindungen)bei Verwendung eines Converter-Boards innerhalb der elektronischen Kommunikationsverbindungen in dem separaten Logik-GehäuseGlücksspielautomaten dieses entweder innerhalb des Glücksspielautomaten angebracht und ohne Öffnung derLogik-Gehäuses oder außerhalb des Logik-Gehäuses in einem separat eingebauten Converter-Board-Gehäuse- mit separat verschließbarer Tür nicht zugänglich sinduntergebracht werden kann,

3a.

alle Schnittstellen (Steckverbindungen) der elektronischen Kommunikationsverbindungen gemäß § 23 Abs. 1 in einem separaten Logik-Gehäuse bzw. Converter-Board-Gehäuse angebracht und ohne Öffnung der Logik-Gehäuse-Tür bzw. Converter-Board-Gehäuse-Tür nicht zugänglich sind,

4.

alle Gerätetüren über geeignete Sensoren überwacht werden (Logik-Gehäuse-TürenTür und Converter-Board-Gehäuse-Tür auch im stromlosen Zustand) und bei Öffnung sofort

a)

eine Spielunterbrechung,

b)

die Verhinderung der Geldannahme und

c)

eine Fehlermeldung

ausgelöst und gespeichert werden,

5.

sie unmittelbar nach einer Spielunterbrechung in den Zustand vor der Spielunterbrechung zurückgesetzt werden und

6.

sie ab Anbindung an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH die Öffnung einer oder mehrerer Gerätetüren sofort an das zentrale Kontrollsystem melden. Erfolgt die Öffnung in stromlosem oder ausgeschaltetem Zustand, so müssen die Meldungen unmittelbar nach Wechsel in den Spielmodus übertragen werden.

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