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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Naturschutzgebiete
Gebiete außerhalb geschlossener Ortschaften können durch Verordnung der Landesregierung zu Naturschutzgebieten erklärt werden, wenn sie wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen aufweisen:
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Naturschutzgebiete
Gebiete außerhalb geschlossener Ortschaften können durch Verordnung der Landesregierung zu Naturschutzgebieten erklärt werden, wenn sie wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen aufweisen:
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