Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 07.12.2024

Gesetze 1-5 von 5

7 Paragrafen zu Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk. L-DBR) aktualisiert


§ 303 Stmk. L-DBR

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 1979/7/EWG: Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit, ABl. L 006 vom 10/1/19... mehr lesen...


§ 301 Stmk. L-DBR

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:1.Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, in ... mehr lesen...


§ 260 Stmk. L-DBR

(1) Dem Beamten/Der Beamtin kann aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 25 und 40 Jahren für treue Dienste eine Jubiläumszuwendung gewährt werden. Die Jubiläumszuwendung beträgt bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 200 v. H. und bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 400 v. H. des Monatsbezuges... mehr lesen...


§ 155 Stmk. L-DBR

(1) Der Vorrückungsstichtag ist dadurch zu ermitteln, dass Zeiten1.nach dem 30. Juni des Jahres, in dem nach der Aufnahme in die erste Schulstufe neun Schuljahre absolviert worden sind oder worden wären, im Ausmaß von bis zu drei Jahren zur Gänze und darüber hinaus2.bis zu höchstens 10 Jahre zu 6... mehr lesen...


§ 153 Stmk. L-DBR

(1) Für die Vorrückung ist der Vorrückungsstichtag maßgebend. Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, beträgt der für die Vorrückung in die zweite in jeder Gehaltsklasse in Betracht kommende Gehaltsstufe erforderliche Zeitraum fünf Jahre, ansonsten zwei Jahre.(2) Die Vorrückung findet an... mehr lesen...


§ 52a Stmk. L-DBR

Der/Die Bedienstete, der/die im guten Glauben den begründeten Verdacht einer in § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, BGBl. I Nr. 72/2009, genannten strafbaren Handlung meldet, darf durch den Vertret... mehr lesen...


§ 12 Stmk. L-DBR

(1)Absatz einsIm Falle eines befristeten Dienstverhältnisses, das im Zusammenhang mit Tätigkeiten1.Ziffer einsin einem Klubsekretariat eines Landtagsklubs gemäß § 11 Abs. 2 GeoLT, LGBl. Nr. 71/1997 oderin einem Klubsekretariat eines Landtagsklubs gemäß Paragraph 11, Absatz 2, GeoLT, Landesgesetzb... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.12.24

3 Paragrafen zu NÖ Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands-Verordnung 2017 (NÖ SSV 2017) aktualisiert


§ 1 NÖ SSV 2017

In Niederösterreich bestehen folgende Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände gem. § 5 Abs. 5 des Personenstandsgesetzes 2013:Bezeichnung und Sitz des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Verbandsangehörige GemeindenVerwaltungsbezirk Amstetten:Amstetten:AmstettenArdaggerOed-OehlingS... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.12.24
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