§ 19 NÖ PHV

NÖ Pflegeheim Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.12.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, welcher der Kundmachung folgt.
  2. (2)Absatz 2§ 13 Abs. 4 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 76/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.Paragraph 13, Absatz 4 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 76/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 82/2022 tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 66/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.

Stand vor dem 05.12.2024

In Kraft vom 12.12.2023 bis 05.12.2024
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, welcher der Kundmachung folgt.
  2. (2)Absatz 2§ 13 Abs. 4 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 76/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.Paragraph 13, Absatz 4 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 76/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 82/2022 tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 66/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten