§ 19 NÖ PHV In-Kraft-Treten

NÖ Pflegeheim Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.12.2023 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, welcher der Kundmachung folgt.
  2. (2)Absatz 2§ 13 Abs. 4 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 76/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.Paragraph 13, Absatz 4 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 76/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 82/2022 tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
  4. (34)Absatz 34Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 8266/20222023 tritt am 1. Jänner 20232024 in Kraft.

Stand vor dem 11.12.2023

In Kraft vom 03.12.2022 bis 11.12.2023
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, welcher der Kundmachung folgt.
  2. (2)Absatz 2§ 13 Abs. 4 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 76/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.Paragraph 13, Absatz 4 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 76/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 82/2022 tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
  4. (34)Absatz 34Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 8266/20222023 tritt am 1. Jänner 20232024 in Kraft.

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