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Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 21/2024Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 21 aus 2024,
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 21/2024, LGBl. Nr. 21/2024LGBl. Nr. 133/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 21 aus 2024,, Landesgesetzblatt Nr. 133 aus 2024,
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 21/2024Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 21 aus 2024,
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 21/2024, LGBl. Nr. 21/2024LGBl. Nr. 133/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 21 aus 2024,, Landesgesetzblatt Nr. 133 aus 2024,