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NÖ Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands-Verordnung 2017StF: LGBl. Nr. 75/2016LGBl. Nr. 75/2018
Änderung
LGBl. Nr. 75/2018LGBl. Nr. 83/2022
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 12. November 2018 aufgrund der §§ 5 und 6 des Personenstandsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 16/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2018, verordnet:
NÖ Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands-Verordnung 2017StF: LGBl. Nr. 75/2016LGBl. Nr. 75/2018
Änderung
LGBl. Nr. 75/2018LGBl. Nr. 83/2022
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 12. November 2018 aufgrund der §§ 5 und 6 des Personenstandsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 16/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2018, verordnet: