Gesetzesaktualisierungen

280 Gesetze aktualisiert am 07.10.2024

Gesetze 121-130 von 280

1 Paragraf zu Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012 (Oö. EV 20123) aktualisiert


§ 1 Oö. EV 20123

(1)Absatz einsDas Jahreshaushaltseinkommen einer förderbaren Person im Sinn des § 2 Z 13 des Oö. WFG 1993 darf bei einer Person nicht mehr als 50.000 Euro und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000 Euro betragen. (Anm: LGBl.Nr. 130/2020, 25/2024)Das Jahreshaushaltseinkommen einer förderbaren Per... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Oö. Glücksspielautomatengesetz (Oö. GSG) aktualisiert


§ 11 Oö. GSG

(1)Absatz einsDie Bewilligungsinhaberin hat durch ein entsprechendes Zutrittssystem sicherzustellen, dass nur Personen einen Automatensalon besuchen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dies durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachgewiesen haben. (Anm: LGBl.Nr. 33/2018)Die... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Oö. Umgebungslärmschutzverordnung (Oö. ULV) aktualisiert


§ 1 Oö. ULV

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft über die Methoden und technischen Spezifikationen für die Erhebung des Umgebungslärms (Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung - Bundes-LärmV), BGBl. II Nr. 144/2006, in der Fassung der Verordnung BGBl. II... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

4 Paragrafen zu Oö. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2008 (Oö. FIUGV 2008) aktualisiert


§ 7 Oö. FIUGV 2008

(1)Absatz einsDem gemäß § 24 Abs. 4 und 5 LMSVG beauftragten Aufsichtsorgan gebührt als Entlohnung für den Arbeits- und Zeitaufwand für die im § 1 angeführten Untersuchungen und Kontrollen an Werktagen in der Zeit zwischen 5.30 Uhr und 22.00 UhrDem gemäß Paragraph 24, Absatz 4 und 5 LMSVG beauftr... mehr lesen...


§ 4 Oö. FIUGV 2008

(1)Absatz einsDie Höhe des Zuschlags zur Gebühr gemäß § 1 für die Trichinenuntersuchung in einem Labor beträgt je Tier 0,70 Euro. (Anm: LGBl.Nr. 39/2010, 39/2016, 118/2017)Die Höhe des Zuschlags zur Gebühr gemäß Paragraph eins, für die Trichinenuntersuchung in einem Labor beträgt je Tier 0,70 Eur... mehr lesen...


§ 3 Oö. FIUGV 2008

(1)Absatz einsDie Höhe der Pauschalgebühr gemäß § 2 Abs. 4 Oö. FlUGG 2008 für die Durchführung der routinemäßigen Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) jeweils in der Zeit zwischen 05.30 Uhr und 22.00 Uhr beträgt 35,60 Euro bei maximal zwei Untersuchun... mehr lesen...


§ 1 Oö. FIUGV 2008

(1)Absatz einsDie Höhe der Gebühr gemäß § 1 i.V. mit § 2 Oö. FlUGG 2008 beträgtDie Höhe der Gebühr gemäß Paragraph eins, i.V. mit Paragraph 2, Oö. FlUGG 2008 beträgt1.Ziffer einsfür die amtliche Tierärztin oder den amtlichen Tierarzt als Erstuntersucherin oder Erstuntersucher je angefangene 1/4 S... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

8 Paragrafen zu Oö. Kinderbetreuungsgesetz (Oö. KBG) aktualisiert


§ 35 Oö. KBG

(1)Absatz einsDas Land ersetzt den Rechtsträgern den Aufwand für die anfallenden Stunden der Integrationskräfte im Umfang der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. (Anm: LGBl.Nr. 25/2019, 56/2023)Das Land ersetzt den Rechtsträgern den Aufwand für die anfallenden Stunden der Integratio... mehr lesen...


§ 30 Oö. KBG

(1)Absatz einsDas Land leistet dem Rechtsträger einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung jährlich über dessen Antrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einen Beitrag zum laufenden Aufwand (Landesbeitrag). Der schriftliche Antrag, der die für die Berechnung des Landesbeitrags erforder... mehr lesen...


§ 27 Oö. KBG

(1)Absatz einsDie Rechtsträger haben für jene Kinder, die eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung besuchen und auf die nicht die Voraussetzungen des beitragsfreien Besuchs gemäß § 3 Abs. 3a zutreffen, einen angemessenen, sozial gestaffelten Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) einzuhe... mehr lesen...


§ 25a Oö. KBG

(1)Absatz einsNach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dürfen personenbezogene Daten für folgende Zwecke verarbeitet werden, sofern diese Daten für die Erfüllung dieser Zwecke und der in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben jeweils erforderlich sind:1.Ziffer einsÜberwachung der Einhaltung der g... mehr lesen...


§ 23 Oö. KBG

(1)Absatz einsSonderformen (§ 2 Abs. 1 Z 7a) dürfen nur mit Bewilligung der Bildungsdirektion durchgeführt werden. Die Bewilligung ist spätestens vier Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Sonderform schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Projektbeschreibung einschließlich einer pädago... mehr lesen...


§ 11 Oö. KBG

(1)Absatz einsDer Personaleinsatz ist auf die Öffnungszeiten, das Alter der Kinder, die Gruppengröße und die Gruppenzusammensetzung, bei Integrationsgruppen auch auf die Art und den Grad der Beeinträchtigung abzustimmen und in der pädagogischen Konzeption darzustellen. (Anm: LGBl.Nr. 25/2019, 45/... mehr lesen...


§ 7 Oö. KBG

(1)Absatz einsDie zulässige Zahl der Kinder pro Gruppe und die jeweilige Zusammensetzung einer Gruppe beträgt: Organisationsformmindestenshöchstens1.Krabbelstubengruppe6102.Kindergartengruppe10213.Hortgruppe10234.Alterserweiterte Kindergartengruppe mit höchstens fünf Kindern unter drei Jahren1118... mehr lesen...


§ 3 Oö. KBG

(1)Absatz einsDie Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und bei Tagesmütttern und Tagesvätern erfolgt familienergänzend und familienunterstützend in Zusammenarbeit zwischen Eltern, Personal und Rechtsträger unter besonderer Berücksich... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

4 Paragrafen zu Oö. Einreihungsverordnung 2005 (Oö. EV 2005) aktualisiert


Anl. 1 Oö. EV 2005

1. ReinigungskraftAufgaben:Vornahme von allgemeinen ReinigungsarbeitenVerwendungsvoraussetzungen:Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten2. Hilfsarbeiter und HilfsarbeiterinAufgaben:Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdi... mehr lesen...


§ 5 Oö. EV 2005 Verweisungen

Soweit in dieser Verordnung oder ihrem Anhang auf Bundesgesetze oder Bundesverordnungen verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:-Strichaufzählung mehr lesen...


§ 3 Oö. EV 2005

(1)Absatz einsDie Verwendungen „Referent/Referentin in Ausbildung“ (LD 18) und „akademische(r) Referent/Referentin in Ausbildung“ (LD 15) dürfen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Dauer von 24 Monaten nicht übersteigen. Länger als drei Monate dauernde Karenzurlaube oder sonstige Abwesenh... mehr lesen...


§ 2 Oö. EV 2005

(1)Absatz einsFolgende Verwendungen werden gemäß § 21 Oö. GG 2001 den einzelnen Funktionslaufbahnen (LD) zugeordnet:Folgende Verwendungen werden gemäß Paragraph 21, Oö. GG 2001 den einzelnen Funktionslaufbahnen (LD) zugeordnet:LDFunktionDienststelle   25   1. Reinigungskraft  2. Hilfsarbeiter/Hil... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Oö. Tiermaterialienverordnung (Oö. TMV) aktualisiert


§ 10 Oö. TMV

(1)Absatz einsDie Gebühr für die Registrierung beträgt 56,50 Euro und die Gebühr für die Erteilung einer Betriebszulassung gemäß § 3 TMG beträgt 113,10 Euro zuzüglich einer zeitabhängigen Gebühr von 50,90 Euro je halber Stunde Aufwand für die Zulassungskontrolle vor Ort.Die Gebühr für die Registr... mehr lesen...


§ 9 Oö. TMV

(1)Absatz einsDie Betreiber sind ermächtigt, Entgelte zur Deckung ihres Aufwands für1.Ziffer einsLeistungen für die Entfernung und Beseitigung von toten Tieren (ausgenommen Falltiere) und der in Gemeindesammelstellen eingebrachten tierischen Nebenprodukte oder Materialien sowie der nicht in Gemei... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. LuftREnTG) aktualisiert


§ 47 Oö. LuftREnTG

(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 1.000 Euro zu bestrafen, wer bei der Erstellung von Abnahmebefunden nicht die in einer Verordnung gemäß § 22 Abs. 4 vorgeschriebenen näheren Bestimmungen einhält. (Anm.: LGBl.Nr. 90/20... mehr lesen...


§ 18 Oö. LuftREnTG

(1)Absatz einsDie Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Heizungsanlagen muss unter Bedachtnahme auf die Ziele und Grundsätze dieses Landesgesetzes (§ 1) erfolgen und insbesondere mit den Bestimmungen des III. Abschnitts in Einklang stehen sowie den sicherheitstechnischen Anford... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Oö. Prüfungsgebührenverordnung 2001 (Oö. PGV 2001) aktualisiert


§ 2 Oö. PGV 2001

Das Prüfungsentgelt für die Mitglieder der Kommission beträgt je Prüfungswerberin bzw. Prüfungswerber:1.a)für die schriftliche Dienstprüfung gemäß § 1 Z 1 lit. a:für die schriftliche Dienstprüfung gemäß Paragraph eins, Ziffer eins, Litera a, :,   für die Begutachtung der schriftlichen Arbeit   im... mehr lesen...


§ 1 Oö. PGV 2001

Die von den Prüfungswerbern zu entrichtende Prüfungsgebühr beträgt:1.a)für die schriftliche Dienstprüfung (Modul 2 - Allgemeine Ausbildung) gemäß § 6 Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005 - Oö. G-DAV 2005für die schriftliche Dienstprüfung (Modul 2 - Allgemeine Ausbildung) gemäß Paragraph ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Oö. Sozialhilfeverordnung 1998 (Oö. SHV 1998) aktualisiert


Anl. 1 Oö. SHV 1998

Kostenbeitrag für persönliche Hilfe durch Familienhilfe gemäß § 6b Oö. Sozialhilfeverordnung 1998Kostenbeitrag für persönliche Hilfe durch Familienhilfe gemäß Paragraph 6 b, Oö. Sozialhilfeverordnung 1998BemessungsgrundlageKostenbeitrag pro StundeBemessungsgrundlageKostenbeitrag pro Stunde bis 50... mehr lesen...


§ 6a Oö. SHV 1998

(1)Absatz einsFür persönliche Hilfe durch Mobile Betreuung und Hilfe sowie Soziale Hauskrankenpflege ist nach Maßgabe der Abs. 2 bis 7 ein nach der Inanspruchnahme und dem Einkommen des Hilfeempfängers (Ehegatten oder eingetragenen Partners) sowie dem Bezug von Pflegegeld gestaffelter Kostenbeitr... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24
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