Anl. 1 Oö. EV 2005

Oö. Einreihungsverordnung 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2024 bis 31.12.9999
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 25

1. Reinigungskraft

Aufgaben:

Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten

2. Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterin

Aufgaben:

Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z. B.zB Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien

3. Kanzleihilfskraft, Amtswart und Amtswartin

Aufgaben:

Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z. B.zB Herstellung von Kopien)

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der KanzleiordnungAllgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung und allgemeine EDV-Kenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24

1. Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich

Aufgaben:

Vornahme von Reinigungsarbeiten in Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten/Patientinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene

2. Telefonist und Telefonistin

Aufgaben:

Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten; Herstellung von Telefonverbindungen; Erteilung von einfachen Auskünften

Verwendungsvoraussetzungen:

Entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse) Erweiterte Fachkenntnisse aufgrund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23

1. Angelernter Arbeiter und angelernte Arbeiterin

Aufgaben:

Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

2. Erhaltungsarbeiter und Erhaltungsarbeiterin

Aufgaben:

Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z. B.zB an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise StreckendienstfahrtenStrecken-dienstfahrten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerklichesHandwerkliches Geschick und technisches Verständnis

3. Portier und Portierin

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22

1. Bediensteter und Bedienstete des Sanitätshilfsdienstesnach dem Medizinischen Assistenzberufe-Gesetz

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-GMABG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-GMABG

2. Hausarbeiter und Hausarbeiterin

Aufgaben:

Selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerklichesHandwerkliches Geschick und technisches Verständnis

3. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie einfachestandardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung; EDV und der Kanzleiordnung-Kenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21

1. Portier und Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst)

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Mittelschulabsolventen/einer Mittelschulabsol-ventin; Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV

2. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als BürokaufmannBürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

3. Dienstkraftwagenlenker und Dienstkraftwagenlenkerin (PKW)

Aufgaben:

Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz

Verwendungsvoraussetzungen:

Lenkberechtigung für die Führerschein-Klasse B; Fachkenntnisse auf Grund einschlägiger Lehre oder Berufspraxismehrjährige Praxis im Lenken von PKW; technisches und handwerkliches Geschick

4. Schulwart und Schulwartin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; GebäudezustandskontrolleGebäude-zustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerklichesHandwerkliches und technisches Geschick; EDV-Kenntnisse

5. Medizinischer Masseur und medizinische Masseurin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz bzw. der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

6. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Aufgaben

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken sowie zusätzliche Aufgaben gemäß KanzleiordnungAllgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

ErhöhteGute EDV-Kenntnisse; Kenntnisse der EDV; detaillierte Kenntnisse der KanzleiordnungAllgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20

1. Qualifizierte Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

Aufgaben:

Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des KanzleidienstesProtokollierung, des Kanzleihilfsdienstes bzw. von Amtswarten und Amtswartinnen; Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken;sowie Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken – selbständige Bearbeitung innerhalb eines Fachbereichs; fachliche Anleitung von Kanzleihilfskräften und Kanzleibediensteten; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

DetaillierteErhöhte Kenntnisse der KanzleiordnungAllgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung; erhöhte Kenntnisse dergute EDV; Grundkenntnisse in Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung-Kenntnisse

2. Kassier und Kassierin

Aufgaben:

Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines HauptschulabsolventenMittelschulabsolventen/einer HauptschulabsolventinMittelschulabsol-ventin; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit

3. Erster SchulwartPflegeassistent und erste SchulwartinPflegeassistentin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen; zusätzliche Tätigkeiten durch Internatsbetrieb und Aufsicht über das Reinigungspersonalder Pflegeassistenz nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick; LeitungsaufgabenFachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

4. Pflegeassistentin/PflegeassistentSekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Pflegeassistenz nach dem GuKGAnstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener AusbildungNiveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe

5. Sekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefevon Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnungdarüber hinaus Sachbearbeitungstätigkeiten in untergeordnetem Ausmaß

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als BürokaufmannBürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe

6. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche Sachbearbeitungstätigkeiten im erheblichen Umfang

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs und durch Berufserfahrung erworbenes Fachwissen

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19

1. Facharbeiter und Facharbeiterin

Aufgaben:

Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägige Lehrabschlussprüfung oder Lehrabschluss in einem verwandten Lehrberuf (Lehrberufs-liste iVm. § 7 BAG) oder einem Lehrberuf nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs-gesetz 1991. Dieses Niveau kann auch durch Ablegung der Facharbeiter-/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werdenFachkenntnisse durch einschlägige Lehrabschlussprüfung oder Lehrabschluss in einem verwandten Lehrberuf (Lehrberufs-liste in Verbindung mit Paragraph 7, BAG) oder einem Lehrberuf nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs-gesetz 1991. Dieses Niveau kann auch durch Ablegung der Facharbeiter-/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden

12. FacharbeiterSekretär und FacharbeiterinSekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD

Aufgaben:

Einsatz im erlerntenSchreiben von Diktaten (persönlich oder in einem verwandten Lehrberufvom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung;

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der FacharbeiterNiveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einemBürokauffrau oder eines verwandten Beruf (Lehrberufsliste i. V.m. § 7 BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. LandLehrberufs; gute EDV- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten.Kenntnisse

23. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LDmit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefevon Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planungVornahme von Reinschriften; Erteilung von Telefonauskünfteneinfacher Telefonauskünfte; Kundenbetreuungdarüber hinaus Sachbearbeitungstätigkeiten in erheblichem, aber nicht überwiegendem Ausmaß

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als BürokaufmannBürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse

34. Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent und pharmazeutischkaufmännischepharmazeutisch-kaufmännische Assistentin

Aufgaben:

Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18

1. Altenfachbetreuer und Altenfachbetreuerin

Aufgaben:

Aufgaben nach dem Oö. Altenfachbetreuungs- und HeimhilfegesetzHeimhilfe-gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

2. Buchhalter und Buchhalterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss

Verwendungsvoraussetzungen:

Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger LehrabschlussHandelsschul-absolventin oder BerufspraxisNiveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; hohe Genauigkeit

3. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin im medizinischen Dienst

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G bei BezirkshauptmannschaftenMitwirkung im Sanitätsdienst einer Bezirkshauptmannschaft (zB Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, Suchtmittelangelegenheiten)

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTFAbsolvierung der Ausbildung zum Ordinationsassistenten/zur Ordinationsassistentin; gute EDV-SHD-GKenntnisse

4. Polier und Polierin

Aufgaben:

Selbständige FührungKoordination und Anleitung von Facharbeiten, Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/HilfarbeiterinnenHilfsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/ Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige BerufspraxisFachkenntnisse und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule, Werkmeisterschule oder Werkmeisterschuleeiner vergleichbaren Ausbildung ersetzt werden; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung. Fähigkeit zur Führung von Arbeitspartien

5. Schulsekretär und Schulsekretärin

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von StandardbriefenStandard-briefen; Ausfüllarbeiten; Mitwirkung bei der Schülerstammdatenverwaltung und bei der Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe AnsprechpersonAnsprech-person

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Schulverwaltung; EDV-Kenntnisse; Niveau einer Lehrabschlussprüfung als BürokaufmannBürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse

6. Sekretär und Sekretärin für leitende BediensteBedienstete der LD 8 bis 6

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von StandardbriefenStandard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;

Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als BürokaufmannBürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse

7. Küchenleiter und Küchenleiterin in kleinen Küchen

Aufgaben:

Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

LehrabschlussNiveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen führung sowie der HygieneSicherheits- und Hygienerichtlinien für Großküchen

8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin

8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

  1. a)Litera a

    9. Referent und Referentin in Ausbildung

    Aufgaben:

    Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten/zur Referentin (LD 14) notwendigen Tätigkeiten

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit langjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung

    10. Kochgruppenleiter und Kochgruppenleiterin

    Aufgaben:

    Leitung einer Kochgruppe in der Küche einer Krankenanstalt

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fachkenntnisse zB im Bereich Diätküche; mehrjährige einschlägige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/ Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

    11. Pflegefachassistent und Pflegefachassistentin

    Aufgaben:

    Tätigkeiten der Pflegefachassistenz nach dem GuKG

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

    FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17

    1. Qualifizierter Buchhalter und qualifizierte Buchhalterin

    Aufgaben:

    Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anord-nungskontrolle

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit

    2. Werkstattleiter und Werkstattleiterin

    Aufgaben:

    Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern/Arbeiterinnen oder Facharbeitern/Facharbeiterinnen

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; Fachkenntnisse auf Grund längerer Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Kenntnisse in der Unfallverhütung

    3. Bauaufsichtsorgan

    Aufgaben:

    Selbständige Koordination und Anleitung von Facharbeiten; Überwachung und Koordination von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder Fach-arbeiter/Facharbeiterinnen angehören. Zusätzliche Leitungs-funktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern/Anrainerinnen

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; einschlägige Fachkenntnisse und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule, Werkmeisterschule oder einer vergleichbaren Ausbildung ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Fähigkeit zur Führung von Arbeitspartien

    4. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) in Krankenanstalten

    Aufgaben:

    Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G; Tätigkeiten in Krankenanstalten; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

    5. Sozialpädagoge und Sozialpädagogin

    Aufgaben:

    Betreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und Betreuungsauftrag

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Ausbildung gemäß dem II. Teil 1. Abschnitt lit. C Z 26 Oö. LVBVAusbildung gemäß dem römisch II. Teil 1. Abschnitt lit. C Ziffer 26, Oö. LVBV

    6. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin

    Aufgaben:

    Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

    1. a)Litera a

      7. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin im Bürgerservice

      Aufgaben:

      Tätigkeiten, die bei den Bürgerservicestellen der Bezirkshauptmannschaften anfallen, wie zB Ausstellen von Führerscheinen, Reisepässen oder ähnlichen Dokumenten, Service- und Auskunftsleistungen, Beschwerdemanagement

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse

      8. Sekretär und Sekretärin für Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen der LD 5

      Aufgaben:

      Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefon-auskünften; zusätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätig-keiten im Bereich der Personalverwaltung

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse

      9. Küchenleiter und Küchenleiterin in Berufsschulen

      Aufgaben:

      Leitung von Küchen in Berufsschulen; Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie Kenntnisse der Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Großküchen

      10. Objektbetreuer und Objektbetreuerin

      Aufgaben:

      Durchführen von Zustands- und Erhaltungskontrollen der Gebäude des Amtes der Oö. Landesregierung; Aufsicht über das Reinigungspersonal; Veranlassen von notwendigen Reparatur- bzw. Erhaltungsarbeiten; Betreuung der haustechnischen Anlagen; Schließ- und Sicherheitsdienst; Führungsdienst

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Absolvierung einer technischen berufsbildenden mittleren Schule oder technische bzw. handwerkliche Ausbildung; technisches Verständnis und handwerkliches Geschick; Grundkenntnisse von technischen Anlagen; hohes Sorgfaltsbewusstsein

      11. Agrartechniker und Agrartechnikerin

      Aufgaben:

      Tätigkeiten im agrartechnischen Dienst zur Unterstützung der agrartechnischen Referenten/Referentinnen insbesondere in der Geländeaufnahme und der Erstellung agrartechnischer Operate

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Lehrabschlussprüfung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin sowie zusätzliche Ausbildung zum Agrartechniker/zur Agrartechnikerin

      12. Tunnelbetriebstechniker und Tunnelbetriebstechnikerin

      Aufgaben:

      Überwachung und Betrieb der Straßentunnel; Wartung, Instandhaltung und Reparatur der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelbetriebsanlagen

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Lehrabschlussprüfung im elektrotechnischen oder elektronischen Bereich oder vergleichbare Ausbildung

      FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16

      1. Küchenleiter und Küchenleiterin in Pflege- und Betreuungszentren

      Aufgaben:

      Leitung von Küchen von Pflege- und Betreuungszentren; Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie Kenntnisse der Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Großküchen

      2. Kanzleileiter und Kanzleileiterin

      Aufgaben:

      Leitung einer Kanzlei beim Amt der Landesregierung; Umsetzung organisatorischer Maßnahmen kanzleiintern und mit den Dienststellen; Protokollierung, Evidenthaltung sowie Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken nach komplexen Kriterien; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Berufspraxis; detaillierte Kenntnisse der Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung; sehr gute EDV-Kenntnisse; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterin-nenführung

      3. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2

      Aufgaben:

      Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätig-keiten im Bereich der Personalverwaltung

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Büro-kauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse

      4. Behindertenpädagoge und Behindertenpädagogin

      Aufgaben:

      Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (zB durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen/zur diplomierten Behindertenpädagogin oder gleichwertige Qualifikation

      5. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion

      Aufgaben:

      Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

      1. a)Litera a

        6. Erster Buch- und Kassenführer und erste Buch- und Kassenführerin (Pflege- und Betreuungszentrum)

        Aufgaben:

        Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anord-nungskontrolle; Vorgesetztenfunktion

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; hohe Genauigkeit und besonderes Maß an Selbständigkeit

        FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15

        1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

        Aufgaben:

        Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)

        2. Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei

        Aufgaben:

        Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; Kenntnisse und Erfahrungen in wirtschaftlichen und administrativen (Verwaltungs-)Abläufen

        3. Medizintechniker und Medizintechnikerin oder Krankenhaustechniker und Krankenhaus-technikerin

        Aufgaben:

        Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von elektrischen oder elektronischen (Steuer-)Anlagen, von Netzwerkverkabelung und Grundversorgung der IT-Hardware; Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Wasserversorgungsanlagen und -geräten und sanitären Einrichtungen bzw. der hauseigenen Dampferzeugung, der Kälte-, Lüftungs- und medizinischen Gasanlagen; Neuerrichtung bzw. Erweiterung von elektrischen Anlagen, Montage von Geräten, Anlagen und medizinischen Gasanlagen sowie sanitären Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen; Installation, Programmierung, Konfiguration und Überprüfung von Hardware- und Software-Komponenten der Gebäudeleittechnik (zB Netzwerke oder Bussysteme). Koordination und Durchführung von Instandhaltungen (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Kontrolle und Prüfung) bei Medizinprodukten; Bereitschaft zu gewerksübergreifenden Notfalldiensten

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund von Lehrabschluss und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

        4. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin (TAA, TAA+)

        Aufgaben:

        Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung sowie der Anstaltsordnung

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Universitätsstudium der Humanmedizin

        5. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin

        Aufgaben:

        Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

        6. Hebamme auf Stationen

        Aufgaben:

        Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

        7. Akademischer Referent und akademische Referentin in Ausbildung

        Aufgaben:

        Ausführung von für die Ausbildung zum/zur akademischen Referenten/Referentin (LD 11) notwendigen Tätigkeiten

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS)

        FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14

        1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

        Aufgaben:

        Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

        2. Berufsschulverwalter und Berufsschulverwalterin

        Aufgaben:

        Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb; leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (zB Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung); Verantwortung über den Internats-betrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil 1. Abschnitt lit. C Z 19 Oö. LVBVLeitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb; leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (zB Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung); Verantwortung über den Internats-betrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß Paragraph 31, Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß römisch II. Teil 1. Abschnitt lit. C Ziffer 19, Oö. LVBV

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; Kenntnisse und Erfahrungen in wirtschaftlichen und administrativen (Verwaltungs-)Abläufen

        3. Brückenmeister und Brückenmeisterin

        Aufgaben:

        Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Baufachschule, einer Lehrabschlussprüfung in einem Bauhauptgewerbe mit gewerblicher Meisterprüfung, einer Bauhandwerkerschule oder einer vergleichbaren Ausbildung; grundsätzliche Kenntnisse der Verwaltung; rechtliche Kenntnisse; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeite-rinnenführung; mehrjährige Berufspraxis

        4. Forstaufsichtsorgan

        Aufgaben:

        Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte/Forstwirtinnen; Verwendung insbesondere im Außendienst; Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung; Erstellung von einfachen Gutachten

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Abschluss einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft; Staatsprüfung für den Försterdienst/Försterinnendienst nach dem Forstgesetz; längere Berufspraxis

        5. Küchenleiter und Küchenleiterin in großen Küchen

        Aufgaben:

        Leitung von Küchen von Krankenanstalten sowie sonstiger Küchen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie Kenntnisse der Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Großküchen; Zusatzkenntnisse durch Diätküche

        6. Lebensmittelaufsichtsorgan

        Aufgaben:

        Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des LMSVG und verwandter Gesetze

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Abschluss einer einschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Schule verbunden mit einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung oder Facharbeiter-abschlussprüfung, Ausbildungslehrgang nach dem LMSVG; längere Berufspraxis

        7. Referent und Referentin

        Aufgaben:

        Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

        1. a)Litera a

          8. Gewässermeister und Gewässermeisterin

          Aufgaben:

          Überwachung des Gewässerzustands; Projekt- und Baumanagement bei Instandhaltungsmaßnahmen und in der Gewässerpflege; Vertretung öffentlicher Interessen

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Abschluss einer bautechnischen Ausbildung; Ausbildung zum Gewässermeister/zur Gewässermeisterin entsprechend ÖWAV Regelwerk oder vergleichbare Ausbildung; Fachkenntnisse auf Grund längerer Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

          9. Sicherheitsfachkraft

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem ASchG/Oö. BSG 2017

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Zulassungsvoraussetzungen und Fachausbildung nach der SFK-VO

          10. Sozialpädagoge und Sozialpädagogin mit pädagogischer Sonderausbildung (insbesondere in einer sozialpädagogischen Einrichtung)

          Aufgaben:

          Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Sozialpädagogen/Sozial-pädagoginnen

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem II. Teil 1. Abschnitt lit. B Z 16 Oö. LVBVFachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem römisch II. Teil 1. Abschnitt lit. B Ziffer 16, Oö. LVBV

          11. Lehrer und Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem GuKG

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

          12. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin mit Spezialisierung nach dem GuKG

          Aufgaben:

          Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung oder Spezialisierung nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

          13. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin

          Aufgaben:

          Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen sowie sonstigen betreuungsbedürftigen Personen; Durchführung präventiver Familiensozialarbeit, Abklärung des Hilfebedarfs, Koordination und Durchführung von Hilfen und entwicklungsfördernden Angeboten sowie Schulsozialarbeit

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. KJHG 2014

          14. Kreißzimmerhebamme

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

          FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13

          1. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin - Familiensozialarbeit mit Erziehungshilfe

          Aufgaben:

          Durchführung präventiver Familiensozialarbeit; Abklärung von Gefährdungsmeldungen und des Hilfebedarfs, Koordination und Durchführung von Hilfen nach dem Oö. KJHG 2014

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. KJHG 2014; besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige facheinschlägige Berufserfahrung als Sozialarbeiter/Sozial-arbeiterin im Jugendbereich bzw. bei besonders betreuungsbedürftigen Personen

          2. Lehrer und Lehrerin an einer Medizinisch-Technischen Akademie

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz

          3. Prüftechniker und Prüftechnikerin (Medizintechnik)

          Aufgaben:

          Instandhaltung und Inbetriebnahme von Medizingeräten, Eingang- und Betriebsfähigkeitskontrolle, wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen und messtechnische Kontrollen an Medizinprodukten

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren technischen Lehranstalt, einschlägiges Fachhochschulstudium oder technisches Universitätsstudium

          4. Straßenmeister und Straßenmeisterin

          Aufgaben:

          Leitung einer Straßenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Baufachschule, einer Lehrabschlussprüfung in einem Bauhauptgewerbe mit gewerblicher Meisterprüfung, einer Bauhandwerkerschule oder einer vergleichbaren Ausbildung; grundsätzliche Kenntnisse der Verwaltung; rechtliche Kenntnisse; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiter-innenführung; mehrjährige Berufspraxis

          5. Psychotherapeut und Psychotherapeutin

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste/Psychotherapeutinnenliste oder Diplom der österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie

          6. Referent und Referentin mit besonderer Funktion

          Aufgaben:

          Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

          1. a)Litera a

            7. Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken

            Aufgaben:

            Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung. Eine eigenständige Station, Ambulanz oder Tagesklinik liegt vor, wenn diese als eigenständige Organisationseinheit geführt wird und dem leitenden Pflegepersonal mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner unterstellt sind

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            8. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin (TAF, TAF+)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin

            9. Bauleiter und Bauleiterin

            Aufgaben:

            Projekt- und Baumanagement sowie Bauleitung bei normalen (nicht komplexen) Bauvorhaben

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer einschlägigen höheren technischen Lehranstalt verbunden mit einer längeren Berufspraxis

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12

            1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin (AA)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs

            2. Psychologe und Psychologin bzw. Jugendpsychologe und Jugendpsychologin

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz, insbesondere auch die Erstattung von Gutachten im Verfahren nach dem Oö. KJHG 2014

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraus-setzungen nach dem Psychologengesetz

            3. Sachverständiger und Sachverständige

            Aufgaben:

            Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums bzw. Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS) oder Abschluss einer der Verwendung entsprechenden höheren technischen Lehranstalt verbunden mit einer längeren Berufspraxis

            4. Bauleiter und Bauleiterin (Spezial- oder Sonderbaustellen); Gebietsleiter und Gebietsleiterin (zentral)

            Aufgaben:

            Wie Bauleiter/Bauleiterin gemäß LD 13 bei überwiegend komplexen Bauvorhaben

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer einschlägigen höheren technischen Lehranstalt; Fach-kenntnisse auf Grund mehrjähriger Berufspraxis

            5. Leitender Bediensteter und leitende Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei Bedienstete des medizinisch-technischen Dienstes oder einschlägiger Sanitätshilfsdienste; sind teilzeitbeschäftigte Bedienstete unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrgangs für leitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder eine vergleichbare Sonderausbildung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            6. Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG

            Aufgaben:

            Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens 20 bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner oder bei Spezialisierung nach dem GuKG über mindestens sechs entsprechende bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden und Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich sowie Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            7. Referent und Referentin Krankenhaus- oder Medizintechnik

            Aufgaben:

            Mitwirkung bzw. Erstellung technischer Leistungsverzeichnisse, Projektleitung bei der Umsetzung von medizin- sowie haustechnischen Beschaffungen, Ausarbeitung von Wartungs- und Instandhaltungsstrategien, Mitarbeit bei der Umsetzung bzw. Erarbeitung unternehmensweiter Einbindungsstrategien von haustechnischen Geräten bzw. Medizinprodukten in das medizinische IT-Netzwerk, Risiko- und Qualitätsmanagement

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren technischen Lehranstalt, einschlägiges Fachhochschulstudium oder technisches Universitätsstudium

            8. Leitender Referent und leitende Referentin

            Aufgaben:

            Referent/Referentin (LD 14) in einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin; Anlaufstelle für Kunden und Kundinnen; Verhandlungstätigkeit

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit langjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung; umfangreiches Fachwissen auf Grund mehrjähriger Berufspraxis; Verhandlungsgeschick und Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11

            1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen (AA+)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens 10-jährige krankenhaus-spezifische Tätigkeit

            2. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin

            Aufgaben:

            Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            3. Forsttechniker und Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin)

            Aufgaben:

            Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung zB von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs der Forst- und Holzwirtschaft (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte); Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen; Fachkenntnisse auf Grund längerer Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiter-innenführung

            4. Akademischer Referent und akademische Referentin

            Aufgaben:

            Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium oder ein der Verwendung entsprechender Fachhochschul-studiengang (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte) erforderlich ist

            Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung. Aufgaben-gebiet entspricht im Wesentlichen § 29 Oö. LBG bzw. dem II. Teil 1. Abschnitt lit. A Z 1, 2, 8 und 9 Oö. LVBVGrundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung. Aufgaben-gebiet entspricht im Wesentlichen Paragraph 29, Oö. LBG bzw. dem römisch II. Teil 1. Abschnitt lit. A Ziffer eins,, 2, 8 und 9 Oö. LVBV

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte); Fachkenntnisse auf Grund längerer Berufspraxis

            5. Klinischer Psychologe und klinische Psychologin

            Aufgaben:

            Betreuung von Patienten/Patientinnen in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz

            6. Spezialsachverständiger und Spezialsachverständige

            Aufgaben:

            Tätigkeiten eines/einer Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. mit großen finanziellen Auswirkungen

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte) und längere Berufspraxis oder Abschluss einer der Verwendung entsprechenden höheren technischen Lehranstalt verbunden mit einer mehrjährigen einschlägigen Berufspraxis

            7. Brückenbezirksleiter und Brückenbezirksleiterin

            Aufgaben:

            Leitung eines Brückenbezirks

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer einschlägigen höheren technischen Lehranstalt; Fachkenntnisse auf Grund mehrjähriger Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10

            1. Facharzt und Fachärztin (FA)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin

            2. Amtstierarzt und Amtstierärztin

            Aufgaben:

            Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durch-führung zB von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; zum Teil Vorgesetztenfunktion

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung des Universitätsstudiums der Veterinärmedizin und Fachkenntnisse auf Grund tierärztlicher Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste/Tierärztinnenliste

            3. Amtsarzt und Amtsärztin

            Aufgaben:

            Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung zB von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung des Universitätsstudiums der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Fachkenntnisse auf Grund Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden

            4. Straßenbezirksleiter und Straßenbezirksleiterin

            Aufgaben:

            Leitung eines Straßenbezirks

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer einschlägigen höheren technischen Lehranstalt; Fachkenntnisse auf Grund mehrjähriger Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            5. Leitender Referent und leitende Referentin – Amtsleitung

            Aufgaben:

            Leitender Referent/Leitende Referentin in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns/der Bezirkshauptfrau; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbands

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit langjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung; umfangreiches Fachwissen auf Grund mehrjähriger Berufspraxis, bevorzugt in der öffentlichen Verwaltung; Verhandlungsgeschick und Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            6. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Personalverwaltung

            Aufgaben:

            Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung

            7. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik

            Aufgaben:

            Leitung des Bereichs Einkauf und Beschaffungslogistik in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung

            8. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Rechnungswesen

            Aufgaben:

            Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, den Vollzug und die Überwachung des Budgets; Aufsicht über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt; Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst

            9. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin (große Krankenanstalt)

            Aufgaben:

            Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9

            1. Facharzt und Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen (FA+)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; spezielle Kenntnisse durch mindestens 5-jährige kranken-hausspezifische fachärztliche Tätigkeit

            2. Konsiliarfacharzt und Konsiliarfachärztin (FA+)

            Aufgaben:

            Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8

            1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)

            Aufgaben:

            Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines rechtswissenschaftlichen Universitäts-studiums (mindestens 240 ECTS-Punkte); Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Verhandlungs-geschick; Fachwissen in verschiedensten (Rechts-)Gebieten auf Grund mehrjähriger Berufspraxis, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

            2. Leiter und Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt/Primarärztin) (PA8)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen-führung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7

            Leiter und Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin) (PA7)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen-führung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6

            1. Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

            Aufgaben:

            Leitung der Verwaltung in allen Krankenanstalten mit Ausnahme des Neuromed Campus, des Pyhrn-Eisenwurzen Klinikums Steyr und des Salzkammergut Klinikums Vöcklabruck

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

            1. a)Litera a

              2. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

              Aufgaben:

              Tätigkeiten nach dem GuKG in allen Krankenanstalten mit Ausnahme des Neuromed Campus, des Pyhrn-Eisenwurzen Klinikums Steyr und des Salzkammergut Klinikums Vöcklabruck

              Verwendungsvoraussetzungen:

              Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

              FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5

              1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin

              Aufgaben:

              Leitung einer Abteilung beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern/ Vertreterinnen anderer Bundesländer und/oder Bundesdienst-stellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung; Ansprech-partner/Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Direktor/der Direktorin, dem Landesamtsdirektor/der Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungs-mitglied

              Verwendungsvoraussetzungen:

              Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte) und mehrjährige Berufserfahrung. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick

              2. Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (große Krankenanstalt)

              Aufgaben:

              Leitung der Verwaltung des Neuromed Campus, des Pyhrn-Eisenwurzen Klinikums Steyr und des Salzkammergut Klinikums Vöcklabruck

              Verwendungsvoraussetzungen:

              Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

              1. a)Litera a

                3. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (große Krankenanstalt)

                Aufgaben:

                Tätigkeiten nach dem GuKG im Neuromed Campus, dem Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr und dem Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck

                Verwendungsvoraussetzungen:

                Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung

                FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4

                Bezirkshauptmann und Bezirkshauptfrau

                Aufgaben:

                Leitung einer Bezirkshauptmannschaft; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor/der Landesamtsdirektorin und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter/der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin und dem jeweils zuständigen Direktor/der jeweils zuständigen Direktorin beim Amt der Landesregierung; Kooperation mit anderen Bezirkshaupt-mannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international)

                Verwendungsvoraussetzungen:

                Absolvierung eines rechtswissenschaftlichen Universitäts-studiums (mindestens 240 ECTS-Punkte) und mehrjährige Berufserfahrung; besondere Fähigkeit zur Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick

                FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3

                Leiter und Leiterin einer Abteilungsgruppe bzw. einer Abteilung mit Direktionsstatus

                Aufgaben:

                Leitung einer Abteilungsgruppe oder einer Abteilung mit Direktionsstatus beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten anderer Abteilungen innerhalb der Direktion bzw. mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisations-einheiten insbesondere mit anderen Direktoren/Direktorinnen, mit Vertretern/Vertreterinnen anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; Verantwortung für die Koordination und die Gesamtsteuerung des Lebensbereichs (insbesondere der strategischen Ziele), strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landes-regierung, erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlich-keit gegenüber dem Landesamtsdirektor/der Landesamts-direktorin, dem zuständigen Regierungsmitglied sowie dem Landeshauptmann

                Verwendungsvoraussetzungen:

                Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte) und mehrjährige Berufserfahrung. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Fähigkeit zur Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick

                FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2

                Landesamtsdirektor und Landesamtsdirektorin

                Aufgaben:

                Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung. Kooperation mit Landesamtsdirektoren/ Landesamtsdirektorinnen anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber

                Verwendungsvoraussetzungen:

                Absolvierung eines rechtswissenschaftlichen Universitäts-studiums (mindestens 240 ECTS-Punkte). Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; das für einen Bediensteten/eine Bedienstete auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche

a) das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie standardisierter Bescheide Anonymverfügungen, Strafverfügungen, einfache Bewilligungen und Legitimationen);
b) die Bearbeitung von Förderansuchen oder
c) mit lit. a und b vergleichbare, standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;
d) die Bearbeitung einfacher Tätigkeiten im Rechnungsdienst.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen: Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung

9. Maturant und Maturantin in Ausbildung

Aufgaben:

Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten/zur Referentin (LD 14) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbilden den höheren Schule

10. Kochgruppenleiter und Kochgruppenleiterin

Aufgaben:

Leitung einer Kochgruppe in der Küche einer Krankenanstalt

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Fachkenntnisse z.B. im Bereich Diätküche; mehrjährige einschlägige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

11. Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent

Aufgaben:

Tätigkeiten der Pflegefachassistenz nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17

1. Medizintechniker und Medizintechnikerin/Haustechniker und Haustechnikerin mit Notfalldienst

Aufgaben:

Wartungs-, Instandhaltungs- und fallweise Reparaturarbeiten an medizinisch-technischen Geräten bzw. an haustechnischen Anlagen; Feststellung der Notwendigkeit der Reparatur durch Fremdfirma; Verrichtung von Notfalldiensten im Rahmen der Rufbereitschaft; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

2. Qualifizierter Buchhalter und qualifizierte Buchhalterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit

3. Werkstattleiter und Werkstattleiterin

Aufgaben:

Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern/Arbeiterinnen oder Facharbeitern/Facharbeiterinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation als Facharbeiter/Facharbeiterin gemäß LD 19 und Berufspraxis; zusätzliche Fähigkeiten im Bereich der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Unfallverhütung

4. Bauaufsichtsorgan

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem jeweils erlernten Lehrberuf; Führung, Überwachung und Koordination von Baustellen im Bereich der Außendienststellen der Landesbaudirektion; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hifsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören. Zusätzliche Leitungsfunktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern/Anrainerinnen.

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

5. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) in Krankenanstalten

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G; Tätigkeiten in Krankenanstalten; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

6. Erzieher und Erzieherin

Aufgaben:

Betreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und Betreuungsauftrag

Verwendungsvoraussetzungen:

Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung gemäß dem II. Teil lit. C Z. 26 Oö. LVBV; bei Werkstättenerziehern/Werkstättenerzieherinnen zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie teilweise nicht standardisierter Bescheide (z.B. Strafverfügungen, einfache Straferkenntnisse); die Erteilung von Bewilligungen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung von Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Vorgesetzten.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin im Bürgerservice

Aufgaben:

Tätigkeiten, die bei den Bürgerservicestellen der Bezirkshauptmannschaften anfallen, wie z.B. Ausstellen von Führerscheinen, Reisepässen oder ähnlichen Dokumenten, Service- und Auskunftsleistungen, Beschwerdemanagement

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

9. Sekretär und Sekretärin für Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen der LD 5

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; gegebenenfalls Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

10. Küchenleiter und Küchenleiterin in Berufsschulen

Aufgaben:

Leitung von Küchen in Berufsschulen; Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

11. Objektbetreuer und Objektbetreuerin

Aufgaben:

Durchführen von Zustands- und Erhaltungskontrollen der Gebäude des Amtes der Oö. Landesregierung; Aufsicht über das Reinigungspersonal; Veranlassen von notwendigen Reparatur- bzw. Erhaltungsarbeiten; Betreuung der haustechnischen Anlagen; Schließ- und Sicherheitsdienst; Führungsdienst

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick; Kenntnisse über die zu betreuende Haustechnik sowie Geschichte und Daten der zu betreuenden Objekte; hohes Sorgfaltsbewusstsein

12. Agrartechniker und Agrartechnikerin

Aufgaben:

Tätigkeiten im agrartechnischen Dienst zur Unterstützung der agrartechnischen Referenten/Referentinnen insbesondere in der Geländeaufnahme und der Erstellung agrartechnischer Operate

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Lehre zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin sowie zusätzliche Ausbildung zum Agrartechniker/zur Agrartechnikerin

13. Tunnelwart und Tunnelwartin

Aufgaben:

Überwachung der Straßentunnel im übertragenen Aufgabenbereich; Wartung, Instandhaltung und Reparatur der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelbetriebsanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Elektrobetriebstechniker/Elektrobetriebstechnikerin oder Elektroinstallationstechniker/Elektroinstallationstechnikerin oder vergleichbare Ausbildung; zusätzlich Kenntnisse hinsichtlich der Betriebs- und Verkehrssicherheit von Straßentunnels

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16

1. Küchenleiter und Küchenleiterin in Pflege- und Betreuungszentren

Aufgaben:

Leitung von Küchen von Pflege- und Betreuungszentren; Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie in der Hygiene

2. Kanzleileiter und Kanzleileiterin

Aufgaben:

Führung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes sowie von Amtswarten/Amtswartinnen; Protokollierung und Evidenthaltung von Aktenstücken; nicht standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit Berufspraxis

3. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

4. Behindertenpädagoge und Behindertenpädagogin

Aufgaben:

Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen/zur diplomierten Behindertenpädagogin oder gleichwertige Qualifikation

5. Entfallen

6. Entfallen

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie nicht standardisierter Bescheide; die Erteilung von Bewilligungen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung nicht ausschließlich standardisierter Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

8. Erster Buch- und Kassenführer und erste Buch- und Kassenführerin (Pflege- und Betreuungszentrum)

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss sowie einschlägige Berufspraxis; hohe Genauigkeit und besonderes Maß an Selbständigkeit; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15

1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)

2. Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

3. Entfallen

4. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung sowie der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin

5. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger

Aufgaben:

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

6. Hebamme auf Stationen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

7. Entfallen

8. Universitätsabsolvent und Universitätsabsolventin in Ausbildung

Aufgaben:

Ausführung der für die Ausbildung zum/zur juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten/Referentin (LD 11) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14

1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

2. Berufsschulverwalter und Berufsschulverwalterin

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb; leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (z.B. Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung); Verantwortung über den Internatsbetrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung; erfordert grundsätzlich Kenntnisse über den Schulbetrieb sowie das Verwaltungsgeschehen und notwendige Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

3. Brückenmeister und Brückenmeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis

4. Forstaufsichtsorgan

Aufgaben:

Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte/Forstwirtinnen; Verwendung insbesondere im Außendienst; Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung; Erstellung von einfachen Gutachten

Verwendungsvoraussetzungen:

Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft und Staatsprüfung für den Försterdienst/Försterinnendienst nach dem Forstgesetz

5. Küchenleiter und Küchenleiterin in großen Küchen

Aufgaben:

Leitung von Küchen von Krankenanstalten sowie sonstiger Küchen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene; Zusatzkenntnisse durch Diätküche

6. Lebensmittelaufsichtsorgan

Aufgaben:

Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und verwandter Gesetze

Verwendungsvoraussetzungen:

Reifeprüfung an einer höheren Schule und Absolvierung des Ausbildungslehrgangs nach dem Lebensmittelgesetz

7. Referent und Referentin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

a)

die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;

b)

die Bearbeitung wenig standardisierter Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, wenig standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich

8. Strommeister und Strommeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Strommeisterei, Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis

9. Bauleiter und Bauleiterin

Aufgaben:

Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der finanziellen Auswirkungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis)

10. Sicherheitstechniker und Sicherheitstechnikerin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem ASchG

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem ASchG

11. Erzieher und Erzieherin mit pädagogischer Sonderausbildung (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)

Aufgaben:

Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher/Erzieherinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung nach dem II. Teil lit. B Z. 16 Oö. LVBV

12. Lehrer und Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

13. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Spezialisierung nach dem GuKG

Aufgaben:

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung oder Spezialisierung nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

14. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin

Aufgaben:

Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG

15. Kreißzimmerhebamme

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13

1. Autobahnmeister und Autobahnmeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Autobahnmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

2. Lehrer und Lehrerin an einer Medizinisch-Technischen Akademie

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz

3. Leitender Bediensteter und Leitende Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei Bedienstete des medizinisch-technischen Dienstes oder einschlägiger Sanitätshilfsdienste; sind teilzeitbeschäftigte Bedienstete unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrgangs für leitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder eine vergleichbare Sonderausbildung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

4. Straßenmeister und Straßenmeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Straßenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule sowie Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

5. Psychotherapeut und Psychotherapeutin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste/Psychotherapeutinnenliste oder Diplom der österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie

6. Referent und Referentin mit besonderer Funktion

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

a)

die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines/einer Referenten/Referentin (LD 14) hinausgehen. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

7. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken

Aufgaben:

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung. Eine eigenständige Station, Ambulanz oder Tagesklinik liegt vor, wenn diese als eigenständige Organisationseinheit geführt wird und dem leitenden Pflegepersonal mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner unterstellt sind

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12

1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs

2. Psychologe und Psychologin bzw. Jugendpsychologe und Jugendpsychologin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz, insbesondere auch die Erstattung von Gutachten im Verfahren nach dem Oö. JWG

Verwendungsvoraussetzungen:

Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraussetzungen nach dem Psychologengesetz

3. Sachverständiger und Sachverständige

Aufgaben:

Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet

Verwendungsvoraussetzungen:

Ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium bzw. Fachhochschulstudium oder die Reifeprüfung an einer der Verwendung entsprechenden HTL verbunden mit einer mehrjährigen Berufspraxis

4. Bauleiter und Bauleiterin (Spezial- oder Sonderbaustellen); Gebietsleiter und Gebietsleiterin im Bereich der Landesbaudirektion

Aufgaben:

Wie Bauleiter/Bauleiterin gemäß LD 13, jedoch besondere Aufgaben auf Grund der Größe, der Bodenbeschaffenheit, der Komplexität oder der Art der Bauabwicklung; entsprechende Erfahrung notwendig

Verwendungsvoraussetzungen:

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung einer Universität oder Fachhochschule oder langjährige und breite einschlägige Berufspraxis

5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Personalverwaltung

Aufgaben:

Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

6. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG

Aufgaben:

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens 20 bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner oder bei Spezialisierung nach dem GuKG über mindestens sechs entsprechende bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden und Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich sowie Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

7. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik

Aufgaben:

Leitung des Bereichs Einkauf und Beschaffungslogistik in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Leitender Referent und leitende Referentin

Aufgaben:

Referent/Referentin (LD 14) in einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin; Anlaufstelle für Kunden; Verhandlungstätigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen in den einschlägigen Bereichen; Verhandlungsgeschick und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; längere Berufspraxis

9. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin

Aufgaben:

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11

1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens 10-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

2. Leitender Referent und leitende Referentin – Amtsleitung

Aufgaben:

Referent/Referentin (LD 14) in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft für den Bereich des Dienstbetriebs und der Organisation der Bezirkshauptmannschaft; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns/der Bezirkshauptfrau; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbands. Der Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der "internen Verwaltungsaufgaben"; hohes Maß an Fähigkeiten und Kenntnissen in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Berufspraxis im Landesdienst

3. Amtsarzt und Amtsärztin

Aufgaben:

Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Absolvierung der Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

4. Amtstierarzt und Amtstierärztin

Aufgaben:

Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Veterinärmedizin und tierärztliche Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste. Das Erfordernis der tierärztlichen Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Rechnungswesen

Aufgaben:

Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, Vollzug und Überwachung des Budgets; Aufsicht über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt; Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst

6. Forsttechniker und Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin)

Aufgaben:

Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung z.B. von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Forst- und Holzwirtschaft und Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen

7. Juristischer, betriebswirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder technischer Referent und juristische, betriebswirtschaftliche, wissenschaftliche oder technische Referentin

Aufgaben:

Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die

a)

ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium oder

b)

ein der Verwendung entsprechendes Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erforderlich ist.

Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung; Funktion als Vorgesetzter/Vorgesetzte möglich. Aufgabengebiet entspricht im Wesentlichen § 29 Oö. LBG bzw. dem II. Teil lit. A Z. 1, 2, 8 und 9 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

9. Klinischer Psychologe und klinische Psychologin

Aufgaben:

Betreuung von Patienten/Patientinnen in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz

10. Spezialsachverständiger und Spezialsachverständige

Aufgaben:

Tätigkeiten eines/einer Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. mit großen finanziellen Auswirkungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis

11. Straßenbezirksleiter und Straßenbezirksleiterin

Aufgaben:

Leitung eines Straßenbezirks in der Abteilung Straßenerhaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Abschluss einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie mehrjährige einschlägige Berufserfahrung; vertiefte Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10

1. Facharzt und Fachärztin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechen den ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin

2. Leitender Referent und leitende Referentin

Aufgaben:

Leitung einer Organisationseinheit (größeren Gruppe von Bediensteten) einer Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis; eingehende Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; hohes Maß an Verhandlungsgeschick

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9

1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn noch nicht jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

2. Facharzt und Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; spezielle Kenntnisse durch mindestens 5-jährige krankenhausspezifische fachärztliche Tätigkeit

3. Konsiliarfacharzt und Konsiliarfachärztin

Aufgaben:

Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8

1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

2. Leiter und Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt/Primarärztin)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

3. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck, des KH Gmundnerberg, des KH Buchberg und der Psychiatrischen Klinik Wels

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7

1. Leiter und Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

2. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG in der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, dem KH Steyr und dem KH Vöcklabruck

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

3. Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck und der Psychiatrischen Klinik Wels

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolven tin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

a)

der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge;

b)

einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder

c)

eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums

sowie mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6

Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr und des KH Vöcklabruck.

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

a)

der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge;

b)

einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder

c)

eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums

sowie mehrjährige Berufspraxis. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5

Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin

Aufgaben:

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen derLandesregierung; Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Direktor/der Direktorin, dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungsmitglied.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen.Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4

Bezirkshauptmann und Bezirkshauptfrau

Aufgaben:

Leitung einer Bezirkshauptmannschaft; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter/der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin und dem Direktor/der Direktorin des Amtes der Landesregierung; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international).

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3

Leiter und Leiterin einer Abteilungsgruppe bzw. einer Abteilung mit Direktionsstatus

Aufgaben:

Leitung einer Abteilungsgruppe oder einer Abteilung mit Direktionsstatus beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten anderer Abteilungen innerhalb der Direktion bzw. mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten insbesondere mit anderen Direktoren/Direktorinnen, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; Verantwortung für die Koordination und die Gesamtsteuerung des Lebensbereichs (insbesondere der strategischen Ziele), Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin, dem zuständigen Regierungsmitglied sowie dem Landeshauptmann.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2

derzeit keine Gruppen von Bediensteten im Sinn des § 21 des Oö. Gehaltsgesetzes 2001

(Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 1

Landesamtsdirektor und Landesamtsdirektorin

Aufgaben:

Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung. Kooperation mit Landesamtsdirektoren/Landesamtsdirektorinnen anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung des Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften. Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; das für einen Beamten/eine Beamtin auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.

Stand vor dem 31.05.2024

In Kraft vom 01.02.2021 bis 31.05.2024
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 25

1. Reinigungskraft

Aufgaben:

Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten

2. Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterin

Aufgaben:

Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z. B.zB Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien

3. Kanzleihilfskraft, Amtswart und Amtswartin

Aufgaben:

Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z. B.zB Herstellung von Kopien)

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der KanzleiordnungAllgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung und allgemeine EDV-Kenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24

1. Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich

Aufgaben:

Vornahme von Reinigungsarbeiten in Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten/Patientinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene

2. Telefonist und Telefonistin

Aufgaben:

Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten; Herstellung von Telefonverbindungen; Erteilung von einfachen Auskünften

Verwendungsvoraussetzungen:

Entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse) Erweiterte Fachkenntnisse aufgrund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23

1. Angelernter Arbeiter und angelernte Arbeiterin

Aufgaben:

Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

2. Erhaltungsarbeiter und Erhaltungsarbeiterin

Aufgaben:

Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z. B.zB an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise StreckendienstfahrtenStrecken-dienstfahrten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerklichesHandwerkliches Geschick und technisches Verständnis

3. Portier und Portierin

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22

1. Bediensteter und Bedienstete des Sanitätshilfsdienstesnach dem Medizinischen Assistenzberufe-Gesetz

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-GMABG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-GMABG

2. Hausarbeiter und Hausarbeiterin

Aufgaben:

Selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerklichesHandwerkliches Geschick und technisches Verständnis

3. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie einfachestandardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung; EDV und der Kanzleiordnung-Kenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21

1. Portier und Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst)

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Mittelschulabsolventen/einer Mittelschulabsol-ventin; Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV

2. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als BürokaufmannBürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

3. Dienstkraftwagenlenker und Dienstkraftwagenlenkerin (PKW)

Aufgaben:

Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz

Verwendungsvoraussetzungen:

Lenkberechtigung für die Führerschein-Klasse B; Fachkenntnisse auf Grund einschlägiger Lehre oder Berufspraxismehrjährige Praxis im Lenken von PKW; technisches und handwerkliches Geschick

4. Schulwart und Schulwartin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; GebäudezustandskontrolleGebäude-zustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerklichesHandwerkliches und technisches Geschick; EDV-Kenntnisse

5. Medizinischer Masseur und medizinische Masseurin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz bzw. der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

6. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Aufgaben

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken sowie zusätzliche Aufgaben gemäß KanzleiordnungAllgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

ErhöhteGute EDV-Kenntnisse; Kenntnisse der EDV; detaillierte Kenntnisse der KanzleiordnungAllgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20

1. Qualifizierte Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

Aufgaben:

Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des KanzleidienstesProtokollierung, des Kanzleihilfsdienstes bzw. von Amtswarten und Amtswartinnen; Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken;sowie Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken – selbständige Bearbeitung innerhalb eines Fachbereichs; fachliche Anleitung von Kanzleihilfskräften und Kanzleibediensteten; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

DetaillierteErhöhte Kenntnisse der KanzleiordnungAllgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung; erhöhte Kenntnisse dergute EDV; Grundkenntnisse in Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung-Kenntnisse

2. Kassier und Kassierin

Aufgaben:

Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines HauptschulabsolventenMittelschulabsolventen/einer HauptschulabsolventinMittelschulabsol-ventin; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit

3. Erster SchulwartPflegeassistent und erste SchulwartinPflegeassistentin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen; zusätzliche Tätigkeiten durch Internatsbetrieb und Aufsicht über das Reinigungspersonalder Pflegeassistenz nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick; LeitungsaufgabenFachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

4. Pflegeassistentin/PflegeassistentSekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Pflegeassistenz nach dem GuKGAnstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener AusbildungNiveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe

5. Sekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefevon Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnungdarüber hinaus Sachbearbeitungstätigkeiten in untergeordnetem Ausmaß

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als BürokaufmannBürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe

6. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche Sachbearbeitungstätigkeiten im erheblichen Umfang

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs und durch Berufserfahrung erworbenes Fachwissen

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19

1. Facharbeiter und Facharbeiterin

Aufgaben:

Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägige Lehrabschlussprüfung oder Lehrabschluss in einem verwandten Lehrberuf (Lehrberufs-liste iVm. § 7 BAG) oder einem Lehrberuf nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs-gesetz 1991. Dieses Niveau kann auch durch Ablegung der Facharbeiter-/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werdenFachkenntnisse durch einschlägige Lehrabschlussprüfung oder Lehrabschluss in einem verwandten Lehrberuf (Lehrberufs-liste in Verbindung mit Paragraph 7, BAG) oder einem Lehrberuf nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs-gesetz 1991. Dieses Niveau kann auch durch Ablegung der Facharbeiter-/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden

12. FacharbeiterSekretär und FacharbeiterinSekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD

Aufgaben:

Einsatz im erlerntenSchreiben von Diktaten (persönlich oder in einem verwandten Lehrberufvom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung;

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der FacharbeiterNiveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einemBürokauffrau oder eines verwandten Beruf (Lehrberufsliste i. V.m. § 7 BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. LandLehrberufs; gute EDV- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten.Kenntnisse

23. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LDmit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefevon Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planungVornahme von Reinschriften; Erteilung von Telefonauskünfteneinfacher Telefonauskünfte; Kundenbetreuungdarüber hinaus Sachbearbeitungstätigkeiten in erheblichem, aber nicht überwiegendem Ausmaß

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als BürokaufmannBürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse

34. Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent und pharmazeutischkaufmännischepharmazeutisch-kaufmännische Assistentin

Aufgaben:

Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18

1. Altenfachbetreuer und Altenfachbetreuerin

Aufgaben:

Aufgaben nach dem Oö. Altenfachbetreuungs- und HeimhilfegesetzHeimhilfe-gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

2. Buchhalter und Buchhalterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss

Verwendungsvoraussetzungen:

Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger LehrabschlussHandelsschul-absolventin oder BerufspraxisNiveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; hohe Genauigkeit

3. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin im medizinischen Dienst

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G bei BezirkshauptmannschaftenMitwirkung im Sanitätsdienst einer Bezirkshauptmannschaft (zB Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, Suchtmittelangelegenheiten)

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTFAbsolvierung der Ausbildung zum Ordinationsassistenten/zur Ordinationsassistentin; gute EDV-SHD-GKenntnisse

4. Polier und Polierin

Aufgaben:

Selbständige FührungKoordination und Anleitung von Facharbeiten, Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/HilfarbeiterinnenHilfsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/ Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige BerufspraxisFachkenntnisse und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule, Werkmeisterschule oder Werkmeisterschuleeiner vergleichbaren Ausbildung ersetzt werden; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung. Fähigkeit zur Führung von Arbeitspartien

5. Schulsekretär und Schulsekretärin

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von StandardbriefenStandard-briefen; Ausfüllarbeiten; Mitwirkung bei der Schülerstammdatenverwaltung und bei der Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe AnsprechpersonAnsprech-person

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Schulverwaltung; EDV-Kenntnisse; Niveau einer Lehrabschlussprüfung als BürokaufmannBürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse

6. Sekretär und Sekretärin für leitende BediensteBedienstete der LD 8 bis 6

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von StandardbriefenStandard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;

Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als BürokaufmannBürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse

7. Küchenleiter und Küchenleiterin in kleinen Küchen

Aufgaben:

Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

LehrabschlussNiveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen führung sowie der HygieneSicherheits- und Hygienerichtlinien für Großküchen

8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin

8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

  1. a)Litera a

    9. Referent und Referentin in Ausbildung

    Aufgaben:

    Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten/zur Referentin (LD 14) notwendigen Tätigkeiten

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit langjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung

    10. Kochgruppenleiter und Kochgruppenleiterin

    Aufgaben:

    Leitung einer Kochgruppe in der Küche einer Krankenanstalt

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fachkenntnisse zB im Bereich Diätküche; mehrjährige einschlägige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/ Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

    11. Pflegefachassistent und Pflegefachassistentin

    Aufgaben:

    Tätigkeiten der Pflegefachassistenz nach dem GuKG

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

    FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17

    1. Qualifizierter Buchhalter und qualifizierte Buchhalterin

    Aufgaben:

    Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anord-nungskontrolle

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit

    2. Werkstattleiter und Werkstattleiterin

    Aufgaben:

    Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern/Arbeiterinnen oder Facharbeitern/Facharbeiterinnen

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; Fachkenntnisse auf Grund längerer Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Kenntnisse in der Unfallverhütung

    3. Bauaufsichtsorgan

    Aufgaben:

    Selbständige Koordination und Anleitung von Facharbeiten; Überwachung und Koordination von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder Fach-arbeiter/Facharbeiterinnen angehören. Zusätzliche Leitungs-funktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern/Anrainerinnen

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; einschlägige Fachkenntnisse und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule, Werkmeisterschule oder einer vergleichbaren Ausbildung ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Fähigkeit zur Führung von Arbeitspartien

    4. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) in Krankenanstalten

    Aufgaben:

    Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G; Tätigkeiten in Krankenanstalten; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

    5. Sozialpädagoge und Sozialpädagogin

    Aufgaben:

    Betreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und Betreuungsauftrag

    Verwendungsvoraussetzungen:

    Ausbildung gemäß dem II. Teil 1. Abschnitt lit. C Z 26 Oö. LVBVAusbildung gemäß dem römisch II. Teil 1. Abschnitt lit. C Ziffer 26, Oö. LVBV

    6. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin

    Aufgaben:

    Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

    1. a)Litera a

      7. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin im Bürgerservice

      Aufgaben:

      Tätigkeiten, die bei den Bürgerservicestellen der Bezirkshauptmannschaften anfallen, wie zB Ausstellen von Führerscheinen, Reisepässen oder ähnlichen Dokumenten, Service- und Auskunftsleistungen, Beschwerdemanagement

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse

      8. Sekretär und Sekretärin für Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen der LD 5

      Aufgaben:

      Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefon-auskünften; zusätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätig-keiten im Bereich der Personalverwaltung

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokauf-mann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse

      9. Küchenleiter und Küchenleiterin in Berufsschulen

      Aufgaben:

      Leitung von Küchen in Berufsschulen; Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie Kenntnisse der Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Großküchen

      10. Objektbetreuer und Objektbetreuerin

      Aufgaben:

      Durchführen von Zustands- und Erhaltungskontrollen der Gebäude des Amtes der Oö. Landesregierung; Aufsicht über das Reinigungspersonal; Veranlassen von notwendigen Reparatur- bzw. Erhaltungsarbeiten; Betreuung der haustechnischen Anlagen; Schließ- und Sicherheitsdienst; Führungsdienst

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Absolvierung einer technischen berufsbildenden mittleren Schule oder technische bzw. handwerkliche Ausbildung; technisches Verständnis und handwerkliches Geschick; Grundkenntnisse von technischen Anlagen; hohes Sorgfaltsbewusstsein

      11. Agrartechniker und Agrartechnikerin

      Aufgaben:

      Tätigkeiten im agrartechnischen Dienst zur Unterstützung der agrartechnischen Referenten/Referentinnen insbesondere in der Geländeaufnahme und der Erstellung agrartechnischer Operate

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Lehrabschlussprüfung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin sowie zusätzliche Ausbildung zum Agrartechniker/zur Agrartechnikerin

      12. Tunnelbetriebstechniker und Tunnelbetriebstechnikerin

      Aufgaben:

      Überwachung und Betrieb der Straßentunnel; Wartung, Instandhaltung und Reparatur der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelbetriebsanlagen

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Lehrabschlussprüfung im elektrotechnischen oder elektronischen Bereich oder vergleichbare Ausbildung

      FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16

      1. Küchenleiter und Küchenleiterin in Pflege- und Betreuungszentren

      Aufgaben:

      Leitung von Küchen von Pflege- und Betreuungszentren; Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie Kenntnisse der Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Großküchen

      2. Kanzleileiter und Kanzleileiterin

      Aufgaben:

      Leitung einer Kanzlei beim Amt der Landesregierung; Umsetzung organisatorischer Maßnahmen kanzleiintern und mit den Dienststellen; Protokollierung, Evidenthaltung sowie Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken nach komplexen Kriterien; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Berufspraxis; detaillierte Kenntnisse der Allgemeinen Vorschriften zur Dokumentenverwaltung; sehr gute EDV-Kenntnisse; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterin-nenführung

      3. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2

      Aufgaben:

      Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung; selbständiges Verfassen von Standard-briefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätig-keiten im Bereich der Personalverwaltung

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Büro-kauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; sehr gute EDV-Kenntnisse

      4. Behindertenpädagoge und Behindertenpädagogin

      Aufgaben:

      Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (zB durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

      Verwendungsvoraussetzungen:

      Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen/zur diplomierten Behindertenpädagogin oder gleichwertige Qualifikation

      5. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion

      Aufgaben:

      Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

      1. a)Litera a

        6. Erster Buch- und Kassenführer und erste Buch- und Kassenführerin (Pflege- und Betreuungszentrum)

        Aufgaben:

        Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anord-nungskontrolle; Vorgesetztenfunktion

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; hohe Genauigkeit und besonderes Maß an Selbständigkeit

        FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15

        1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

        Aufgaben:

        Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)

        2. Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei

        Aufgaben:

        Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; Kenntnisse und Erfahrungen in wirtschaftlichen und administrativen (Verwaltungs-)Abläufen

        3. Medizintechniker und Medizintechnikerin oder Krankenhaustechniker und Krankenhaus-technikerin

        Aufgaben:

        Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von elektrischen oder elektronischen (Steuer-)Anlagen, von Netzwerkverkabelung und Grundversorgung der IT-Hardware; Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Wasserversorgungsanlagen und -geräten und sanitären Einrichtungen bzw. der hauseigenen Dampferzeugung, der Kälte-, Lüftungs- und medizinischen Gasanlagen; Neuerrichtung bzw. Erweiterung von elektrischen Anlagen, Montage von Geräten, Anlagen und medizinischen Gasanlagen sowie sanitären Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen; Installation, Programmierung, Konfiguration und Überprüfung von Hardware- und Software-Komponenten der Gebäudeleittechnik (zB Netzwerke oder Bussysteme). Koordination und Durchführung von Instandhaltungen (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Kontrolle und Prüfung) bei Medizinprodukten; Bereitschaft zu gewerksübergreifenden Notfalldiensten

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund von Lehrabschluss und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

        4. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin (TAA, TAA+)

        Aufgaben:

        Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung sowie der Anstaltsordnung

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Universitätsstudium der Humanmedizin

        5. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin

        Aufgaben:

        Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

        6. Hebamme auf Stationen

        Aufgaben:

        Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

        7. Akademischer Referent und akademische Referentin in Ausbildung

        Aufgaben:

        Ausführung von für die Ausbildung zum/zur akademischen Referenten/Referentin (LD 11) notwendigen Tätigkeiten

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS)

        FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14

        1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

        Aufgaben:

        Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

        2. Berufsschulverwalter und Berufsschulverwalterin

        Aufgaben:

        Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb; leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (zB Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung); Verantwortung über den Internats-betrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil 1. Abschnitt lit. C Z 19 Oö. LVBVLeitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb; leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (zB Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung); Verantwortung über den Internats-betrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß Paragraph 31, Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß römisch II. Teil 1. Abschnitt lit. C Ziffer 19, Oö. LVBV

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschul-absolventin oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer sonstigen 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule oder Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; gute EDV-Kenntnisse; Kenntnisse und Erfahrungen in wirtschaftlichen und administrativen (Verwaltungs-)Abläufen

        3. Brückenmeister und Brückenmeisterin

        Aufgaben:

        Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Baufachschule, einer Lehrabschlussprüfung in einem Bauhauptgewerbe mit gewerblicher Meisterprüfung, einer Bauhandwerkerschule oder einer vergleichbaren Ausbildung; grundsätzliche Kenntnisse der Verwaltung; rechtliche Kenntnisse; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeite-rinnenführung; mehrjährige Berufspraxis

        4. Forstaufsichtsorgan

        Aufgaben:

        Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte/Forstwirtinnen; Verwendung insbesondere im Außendienst; Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung; Erstellung von einfachen Gutachten

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Abschluss einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft; Staatsprüfung für den Försterdienst/Försterinnendienst nach dem Forstgesetz; längere Berufspraxis

        5. Küchenleiter und Küchenleiterin in großen Küchen

        Aufgaben:

        Leitung von Küchen von Krankenanstalten sowie sonstiger Küchen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Koch/Köchin; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie Kenntnisse der Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Großküchen; Zusatzkenntnisse durch Diätküche

        6. Lebensmittelaufsichtsorgan

        Aufgaben:

        Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des LMSVG und verwandter Gesetze

        Verwendungsvoraussetzungen:

        Abschluss einer einschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Schule verbunden mit einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung oder Facharbeiter-abschlussprüfung, Ausbildungslehrgang nach dem LMSVG; längere Berufspraxis

        7. Referent und Referentin

        Aufgaben:

        Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

        1. a)Litera a

          8. Gewässermeister und Gewässermeisterin

          Aufgaben:

          Überwachung des Gewässerzustands; Projekt- und Baumanagement bei Instandhaltungsmaßnahmen und in der Gewässerpflege; Vertretung öffentlicher Interessen

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Abschluss einer bautechnischen Ausbildung; Ausbildung zum Gewässermeister/zur Gewässermeisterin entsprechend ÖWAV Regelwerk oder vergleichbare Ausbildung; Fachkenntnisse auf Grund längerer Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

          9. Sicherheitsfachkraft

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem ASchG/Oö. BSG 2017

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Zulassungsvoraussetzungen und Fachausbildung nach der SFK-VO

          10. Sozialpädagoge und Sozialpädagogin mit pädagogischer Sonderausbildung (insbesondere in einer sozialpädagogischen Einrichtung)

          Aufgaben:

          Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Sozialpädagogen/Sozial-pädagoginnen

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem II. Teil 1. Abschnitt lit. B Z 16 Oö. LVBVFachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem römisch II. Teil 1. Abschnitt lit. B Ziffer 16, Oö. LVBV

          11. Lehrer und Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem GuKG

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

          12. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin mit Spezialisierung nach dem GuKG

          Aufgaben:

          Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung oder Spezialisierung nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

          13. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin

          Aufgaben:

          Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen sowie sonstigen betreuungsbedürftigen Personen; Durchführung präventiver Familiensozialarbeit, Abklärung des Hilfebedarfs, Koordination und Durchführung von Hilfen und entwicklungsfördernden Angeboten sowie Schulsozialarbeit

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. KJHG 2014

          14. Kreißzimmerhebamme

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

          FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13

          1. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin - Familiensozialarbeit mit Erziehungshilfe

          Aufgaben:

          Durchführung präventiver Familiensozialarbeit; Abklärung von Gefährdungsmeldungen und des Hilfebedarfs, Koordination und Durchführung von Hilfen nach dem Oö. KJHG 2014

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. KJHG 2014; besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige facheinschlägige Berufserfahrung als Sozialarbeiter/Sozial-arbeiterin im Jugendbereich bzw. bei besonders betreuungsbedürftigen Personen

          2. Lehrer und Lehrerin an einer Medizinisch-Technischen Akademie

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz

          3. Prüftechniker und Prüftechnikerin (Medizintechnik)

          Aufgaben:

          Instandhaltung und Inbetriebnahme von Medizingeräten, Eingang- und Betriebsfähigkeitskontrolle, wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen und messtechnische Kontrollen an Medizinprodukten

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren technischen Lehranstalt, einschlägiges Fachhochschulstudium oder technisches Universitätsstudium

          4. Straßenmeister und Straßenmeisterin

          Aufgaben:

          Leitung einer Straßenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Baufachschule, einer Lehrabschlussprüfung in einem Bauhauptgewerbe mit gewerblicher Meisterprüfung, einer Bauhandwerkerschule oder einer vergleichbaren Ausbildung; grundsätzliche Kenntnisse der Verwaltung; rechtliche Kenntnisse; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiter-innenführung; mehrjährige Berufspraxis

          5. Psychotherapeut und Psychotherapeutin

          Aufgaben:

          Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung

          Verwendungsvoraussetzungen:

          Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste/Psychotherapeutinnenliste oder Diplom der österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie

          6. Referent und Referentin mit besonderer Funktion

          Aufgaben:

          Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

          1. a)Litera a

            7. Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken

            Aufgaben:

            Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung. Eine eigenständige Station, Ambulanz oder Tagesklinik liegt vor, wenn diese als eigenständige Organisationseinheit geführt wird und dem leitenden Pflegepersonal mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner unterstellt sind

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            8. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin (TAF, TAF+)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin

            9. Bauleiter und Bauleiterin

            Aufgaben:

            Projekt- und Baumanagement sowie Bauleitung bei normalen (nicht komplexen) Bauvorhaben

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer einschlägigen höheren technischen Lehranstalt verbunden mit einer längeren Berufspraxis

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12

            1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin (AA)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs

            2. Psychologe und Psychologin bzw. Jugendpsychologe und Jugendpsychologin

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz, insbesondere auch die Erstattung von Gutachten im Verfahren nach dem Oö. KJHG 2014

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraus-setzungen nach dem Psychologengesetz

            3. Sachverständiger und Sachverständige

            Aufgaben:

            Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums bzw. Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS) oder Abschluss einer der Verwendung entsprechenden höheren technischen Lehranstalt verbunden mit einer längeren Berufspraxis

            4. Bauleiter und Bauleiterin (Spezial- oder Sonderbaustellen); Gebietsleiter und Gebietsleiterin (zentral)

            Aufgaben:

            Wie Bauleiter/Bauleiterin gemäß LD 13 bei überwiegend komplexen Bauvorhaben

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer einschlägigen höheren technischen Lehranstalt; Fach-kenntnisse auf Grund mehrjähriger Berufspraxis

            5. Leitender Bediensteter und leitende Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei Bedienstete des medizinisch-technischen Dienstes oder einschlägiger Sanitätshilfsdienste; sind teilzeitbeschäftigte Bedienstete unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrgangs für leitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder eine vergleichbare Sonderausbildung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            6. Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG

            Aufgaben:

            Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens 20 bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner oder bei Spezialisierung nach dem GuKG über mindestens sechs entsprechende bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden und Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich sowie Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            7. Referent und Referentin Krankenhaus- oder Medizintechnik

            Aufgaben:

            Mitwirkung bzw. Erstellung technischer Leistungsverzeichnisse, Projektleitung bei der Umsetzung von medizin- sowie haustechnischen Beschaffungen, Ausarbeitung von Wartungs- und Instandhaltungsstrategien, Mitarbeit bei der Umsetzung bzw. Erarbeitung unternehmensweiter Einbindungsstrategien von haustechnischen Geräten bzw. Medizinprodukten in das medizinische IT-Netzwerk, Risiko- und Qualitätsmanagement

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren technischen Lehranstalt, einschlägiges Fachhochschulstudium oder technisches Universitätsstudium

            8. Leitender Referent und leitende Referentin

            Aufgaben:

            Referent/Referentin (LD 14) in einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin; Anlaufstelle für Kunden und Kundinnen; Verhandlungstätigkeit

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit langjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung; umfangreiches Fachwissen auf Grund mehrjähriger Berufspraxis; Verhandlungsgeschick und Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11

            1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen (AA+)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens 10-jährige krankenhaus-spezifische Tätigkeit

            2. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin

            Aufgaben:

            Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            3. Forsttechniker und Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin)

            Aufgaben:

            Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung zB von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs der Forst- und Holzwirtschaft (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte); Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen; Fachkenntnisse auf Grund längerer Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiter-innenführung

            4. Akademischer Referent und akademische Referentin

            Aufgaben:

            Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium oder ein der Verwendung entsprechender Fachhochschul-studiengang (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte) erforderlich ist

            Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung. Aufgaben-gebiet entspricht im Wesentlichen § 29 Oö. LBG bzw. dem II. Teil 1. Abschnitt lit. A Z 1, 2, 8 und 9 Oö. LVBVGrundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung. Aufgaben-gebiet entspricht im Wesentlichen Paragraph 29, Oö. LBG bzw. dem römisch II. Teil 1. Abschnitt lit. A Ziffer eins,, 2, 8 und 9 Oö. LVBV

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte); Fachkenntnisse auf Grund längerer Berufspraxis

            5. Klinischer Psychologe und klinische Psychologin

            Aufgaben:

            Betreuung von Patienten/Patientinnen in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz

            6. Spezialsachverständiger und Spezialsachverständige

            Aufgaben:

            Tätigkeiten eines/einer Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. mit großen finanziellen Auswirkungen

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte) und längere Berufspraxis oder Abschluss einer der Verwendung entsprechenden höheren technischen Lehranstalt verbunden mit einer mehrjährigen einschlägigen Berufspraxis

            7. Brückenbezirksleiter und Brückenbezirksleiterin

            Aufgaben:

            Leitung eines Brückenbezirks

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer einschlägigen höheren technischen Lehranstalt; Fachkenntnisse auf Grund mehrjähriger Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10

            1. Facharzt und Fachärztin (FA)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin

            2. Amtstierarzt und Amtstierärztin

            Aufgaben:

            Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durch-führung zB von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; zum Teil Vorgesetztenfunktion

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung des Universitätsstudiums der Veterinärmedizin und Fachkenntnisse auf Grund tierärztlicher Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste/Tierärztinnenliste

            3. Amtsarzt und Amtsärztin

            Aufgaben:

            Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung zB von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung des Universitätsstudiums der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Fachkenntnisse auf Grund Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden

            4. Straßenbezirksleiter und Straßenbezirksleiterin

            Aufgaben:

            Leitung eines Straßenbezirks

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer einschlägigen höheren technischen Lehranstalt; Fachkenntnisse auf Grund mehrjähriger Berufspraxis; Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            5. Leitender Referent und leitende Referentin – Amtsleitung

            Aufgaben:

            Leitender Referent/Leitende Referentin in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns/der Bezirkshauptfrau; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbands

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule oder Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit langjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung; umfangreiches Fachwissen auf Grund mehrjähriger Berufspraxis, bevorzugt in der öffentlichen Verwaltung; Verhandlungsgeschick und Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

            6. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Personalverwaltung

            Aufgaben:

            Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung

            7. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik

            Aufgaben:

            Leitung des Bereichs Einkauf und Beschaffungslogistik in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung

            8. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Rechnungswesen

            Aufgaben:

            Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, den Vollzug und die Überwachung des Budgets; Aufsicht über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt; Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst

            9. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin (große Krankenanstalt)

            Aufgaben:

            Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9

            1. Facharzt und Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen (FA+)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; spezielle Kenntnisse durch mindestens 5-jährige kranken-hausspezifische fachärztliche Tätigkeit

            2. Konsiliarfacharzt und Konsiliarfachärztin (FA+)

            Aufgaben:

            Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8

            1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)

            Aufgaben:

            Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Absolvierung eines rechtswissenschaftlichen Universitäts-studiums (mindestens 240 ECTS-Punkte); Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Verhandlungs-geschick; Fachwissen in verschiedensten (Rechts-)Gebieten auf Grund mehrjähriger Berufspraxis, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

            2. Leiter und Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt/Primarärztin) (PA8)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen-führung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7

            Leiter und Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin) (PA7)

            Aufgaben:

            Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen-führung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

            FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6

            1. Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

            Aufgaben:

            Leitung der Verwaltung in allen Krankenanstalten mit Ausnahme des Neuromed Campus, des Pyhrn-Eisenwurzen Klinikums Steyr und des Salzkammergut Klinikums Vöcklabruck

            Verwendungsvoraussetzungen:

            Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

            1. a)Litera a

              2. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

              Aufgaben:

              Tätigkeiten nach dem GuKG in allen Krankenanstalten mit Ausnahme des Neuromed Campus, des Pyhrn-Eisenwurzen Klinikums Steyr und des Salzkammergut Klinikums Vöcklabruck

              Verwendungsvoraussetzungen:

              Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

              FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5

              1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin

              Aufgaben:

              Leitung einer Abteilung beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern/ Vertreterinnen anderer Bundesländer und/oder Bundesdienst-stellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung; Ansprech-partner/Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Direktor/der Direktorin, dem Landesamtsdirektor/der Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungs-mitglied

              Verwendungsvoraussetzungen:

              Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte) und mehrjährige Berufserfahrung. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Besondere Fähigkeit zur Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick

              2. Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (große Krankenanstalt)

              Aufgaben:

              Leitung der Verwaltung des Neuromed Campus, des Pyhrn-Eisenwurzen Klinikums Steyr und des Salzkammergut Klinikums Vöcklabruck

              Verwendungsvoraussetzungen:

              Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

              1. a)Litera a

                3. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (große Krankenanstalt)

                Aufgaben:

                Tätigkeiten nach dem GuKG im Neuromed Campus, dem Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr und dem Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck

                Verwendungsvoraussetzungen:

                Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung

                FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4

                Bezirkshauptmann und Bezirkshauptfrau

                Aufgaben:

                Leitung einer Bezirkshauptmannschaft; Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesamtsdirektor/der Landesamtsdirektorin und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter/der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin und dem jeweils zuständigen Direktor/der jeweils zuständigen Direktorin beim Amt der Landesregierung; Kooperation mit anderen Bezirkshaupt-mannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international)

                Verwendungsvoraussetzungen:

                Absolvierung eines rechtswissenschaftlichen Universitäts-studiums (mindestens 240 ECTS-Punkte) und mehrjährige Berufserfahrung; besondere Fähigkeit zur Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick

                FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3

                Leiter und Leiterin einer Abteilungsgruppe bzw. einer Abteilung mit Direktionsstatus

                Aufgaben:

                Leitung einer Abteilungsgruppe oder einer Abteilung mit Direktionsstatus beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten anderer Abteilungen innerhalb der Direktion bzw. mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisations-einheiten insbesondere mit anderen Direktoren/Direktorinnen, mit Vertretern/Vertreterinnen anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; Verantwortung für die Koordination und die Gesamtsteuerung des Lebensbereichs (insbesondere der strategischen Ziele), strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landes-regierung, erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlich-keit gegenüber dem Landesamtsdirektor/der Landesamts-direktorin, dem zuständigen Regierungsmitglied sowie dem Landeshauptmann

                Verwendungsvoraussetzungen:

                Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiengangs (jeweils mindestens 240 ECTS-Punkte) und mehrjährige Berufserfahrung. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Fähigkeit zur Mitarbeiter-führung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick

                FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2

                Landesamtsdirektor und Landesamtsdirektorin

                Aufgaben:

                Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung. Kooperation mit Landesamtsdirektoren/ Landesamtsdirektorinnen anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber

                Verwendungsvoraussetzungen:

                Absolvierung eines rechtswissenschaftlichen Universitäts-studiums (mindestens 240 ECTS-Punkte). Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; das für einen Bediensteten/eine Bedienstete auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche

a) das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie standardisierter Bescheide Anonymverfügungen, Strafverfügungen, einfache Bewilligungen und Legitimationen);
b) die Bearbeitung von Förderansuchen oder
c) mit lit. a und b vergleichbare, standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;
d) die Bearbeitung einfacher Tätigkeiten im Rechnungsdienst.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV.
Verwendungsvoraussetzungen: Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung

9. Maturant und Maturantin in Ausbildung

Aufgaben:

Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten/zur Referentin (LD 14) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbilden den höheren Schule

10. Kochgruppenleiter und Kochgruppenleiterin

Aufgaben:

Leitung einer Kochgruppe in der Küche einer Krankenanstalt

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Fachkenntnisse z.B. im Bereich Diätküche; mehrjährige einschlägige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

11. Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent

Aufgaben:

Tätigkeiten der Pflegefachassistenz nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17

1. Medizintechniker und Medizintechnikerin/Haustechniker und Haustechnikerin mit Notfalldienst

Aufgaben:

Wartungs-, Instandhaltungs- und fallweise Reparaturarbeiten an medizinisch-technischen Geräten bzw. an haustechnischen Anlagen; Feststellung der Notwendigkeit der Reparatur durch Fremdfirma; Verrichtung von Notfalldiensten im Rahmen der Rufbereitschaft; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

2. Qualifizierter Buchhalter und qualifizierte Buchhalterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit

3. Werkstattleiter und Werkstattleiterin

Aufgaben:

Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern/Arbeiterinnen oder Facharbeitern/Facharbeiterinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation als Facharbeiter/Facharbeiterin gemäß LD 19 und Berufspraxis; zusätzliche Fähigkeiten im Bereich der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Unfallverhütung

4. Bauaufsichtsorgan

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem jeweils erlernten Lehrberuf; Führung, Überwachung und Koordination von Baustellen im Bereich der Außendienststellen der Landesbaudirektion; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hifsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören. Zusätzliche Leitungsfunktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern/Anrainerinnen.

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

5. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) in Krankenanstalten

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G; Tätigkeiten in Krankenanstalten; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

6. Erzieher und Erzieherin

Aufgaben:

Betreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und Betreuungsauftrag

Verwendungsvoraussetzungen:

Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung gemäß dem II. Teil lit. C Z. 26 Oö. LVBV; bei Werkstättenerziehern/Werkstättenerzieherinnen zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie teilweise nicht standardisierter Bescheide (z.B. Strafverfügungen, einfache Straferkenntnisse); die Erteilung von Bewilligungen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung von Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Vorgesetzten.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin im Bürgerservice

Aufgaben:

Tätigkeiten, die bei den Bürgerservicestellen der Bezirkshauptmannschaften anfallen, wie z.B. Ausstellen von Führerscheinen, Reisepässen oder ähnlichen Dokumenten, Service- und Auskunftsleistungen, Beschwerdemanagement

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

9. Sekretär und Sekretärin für Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen der LD 5

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; gegebenenfalls Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

10. Küchenleiter und Küchenleiterin in Berufsschulen

Aufgaben:

Leitung von Küchen in Berufsschulen; Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

11. Objektbetreuer und Objektbetreuerin

Aufgaben:

Durchführen von Zustands- und Erhaltungskontrollen der Gebäude des Amtes der Oö. Landesregierung; Aufsicht über das Reinigungspersonal; Veranlassen von notwendigen Reparatur- bzw. Erhaltungsarbeiten; Betreuung der haustechnischen Anlagen; Schließ- und Sicherheitsdienst; Führungsdienst

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick; Kenntnisse über die zu betreuende Haustechnik sowie Geschichte und Daten der zu betreuenden Objekte; hohes Sorgfaltsbewusstsein

12. Agrartechniker und Agrartechnikerin

Aufgaben:

Tätigkeiten im agrartechnischen Dienst zur Unterstützung der agrartechnischen Referenten/Referentinnen insbesondere in der Geländeaufnahme und der Erstellung agrartechnischer Operate

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Lehre zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin sowie zusätzliche Ausbildung zum Agrartechniker/zur Agrartechnikerin

13. Tunnelwart und Tunnelwartin

Aufgaben:

Überwachung der Straßentunnel im übertragenen Aufgabenbereich; Wartung, Instandhaltung und Reparatur der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelbetriebsanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Elektrobetriebstechniker/Elektrobetriebstechnikerin oder Elektroinstallationstechniker/Elektroinstallationstechnikerin oder vergleichbare Ausbildung; zusätzlich Kenntnisse hinsichtlich der Betriebs- und Verkehrssicherheit von Straßentunnels

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16

1. Küchenleiter und Küchenleiterin in Pflege- und Betreuungszentren

Aufgaben:

Leitung von Küchen von Pflege- und Betreuungszentren; Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie in der Hygiene

2. Kanzleileiter und Kanzleileiterin

Aufgaben:

Führung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes sowie von Amtswarten/Amtswartinnen; Protokollierung und Evidenthaltung von Aktenstücken; nicht standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit Berufspraxis

3. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

4. Behindertenpädagoge und Behindertenpädagogin

Aufgaben:

Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen/zur diplomierten Behindertenpädagogin oder gleichwertige Qualifikation

5. Entfallen

6. Entfallen

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie nicht standardisierter Bescheide; die Erteilung von Bewilligungen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung nicht ausschließlich standardisierter Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

8. Erster Buch- und Kassenführer und erste Buch- und Kassenführerin (Pflege- und Betreuungszentrum)

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss sowie einschlägige Berufspraxis; hohe Genauigkeit und besonderes Maß an Selbständigkeit; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15

1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)

2. Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

3. Entfallen

4. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung sowie der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin

5. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger

Aufgaben:

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

6. Hebamme auf Stationen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

7. Entfallen

8. Universitätsabsolvent und Universitätsabsolventin in Ausbildung

Aufgaben:

Ausführung der für die Ausbildung zum/zur juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten/Referentin (LD 11) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14

1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

2. Berufsschulverwalter und Berufsschulverwalterin

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb; leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (z.B. Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung); Verantwortung über den Internatsbetrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung; erfordert grundsätzlich Kenntnisse über den Schulbetrieb sowie das Verwaltungsgeschehen und notwendige Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

3. Brückenmeister und Brückenmeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis

4. Forstaufsichtsorgan

Aufgaben:

Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte/Forstwirtinnen; Verwendung insbesondere im Außendienst; Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung; Erstellung von einfachen Gutachten

Verwendungsvoraussetzungen:

Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft und Staatsprüfung für den Försterdienst/Försterinnendienst nach dem Forstgesetz

5. Küchenleiter und Küchenleiterin in großen Küchen

Aufgaben:

Leitung von Küchen von Krankenanstalten sowie sonstiger Küchen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene; Zusatzkenntnisse durch Diätküche

6. Lebensmittelaufsichtsorgan

Aufgaben:

Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und verwandter Gesetze

Verwendungsvoraussetzungen:

Reifeprüfung an einer höheren Schule und Absolvierung des Ausbildungslehrgangs nach dem Lebensmittelgesetz

7. Referent und Referentin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

a)

die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;

b)

die Bearbeitung wenig standardisierter Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, wenig standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich

8. Strommeister und Strommeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Strommeisterei, Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis

9. Bauleiter und Bauleiterin

Aufgaben:

Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der finanziellen Auswirkungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis)

10. Sicherheitstechniker und Sicherheitstechnikerin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem ASchG

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem ASchG

11. Erzieher und Erzieherin mit pädagogischer Sonderausbildung (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)

Aufgaben:

Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher/Erzieherinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung nach dem II. Teil lit. B Z. 16 Oö. LVBV

12. Lehrer und Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

13. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Spezialisierung nach dem GuKG

Aufgaben:

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung oder Spezialisierung nach dem GuKG, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

14. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin

Aufgaben:

Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG

15. Kreißzimmerhebamme

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13

1. Autobahnmeister und Autobahnmeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Autobahnmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

2. Lehrer und Lehrerin an einer Medizinisch-Technischen Akademie

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz

3. Leitender Bediensteter und Leitende Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei Bedienstete des medizinisch-technischen Dienstes oder einschlägiger Sanitätshilfsdienste; sind teilzeitbeschäftigte Bedienstete unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrgangs für leitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder eine vergleichbare Sonderausbildung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

4. Straßenmeister und Straßenmeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Straßenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule sowie Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

5. Psychotherapeut und Psychotherapeutin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste/Psychotherapeutinnenliste oder Diplom der österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie

6. Referent und Referentin mit besonderer Funktion

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

a)

die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines/einer Referenten/Referentin (LD 14) hinausgehen. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

7. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken

Aufgaben:

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung. Eine eigenständige Station, Ambulanz oder Tagesklinik liegt vor, wenn diese als eigenständige Organisationseinheit geführt wird und dem leitenden Pflegepersonal mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner unterstellt sind

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12

1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs

2. Psychologe und Psychologin bzw. Jugendpsychologe und Jugendpsychologin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz, insbesondere auch die Erstattung von Gutachten im Verfahren nach dem Oö. JWG

Verwendungsvoraussetzungen:

Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraussetzungen nach dem Psychologengesetz

3. Sachverständiger und Sachverständige

Aufgaben:

Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet

Verwendungsvoraussetzungen:

Ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium bzw. Fachhochschulstudium oder die Reifeprüfung an einer der Verwendung entsprechenden HTL verbunden mit einer mehrjährigen Berufspraxis

4. Bauleiter und Bauleiterin (Spezial- oder Sonderbaustellen); Gebietsleiter und Gebietsleiterin im Bereich der Landesbaudirektion

Aufgaben:

Wie Bauleiter/Bauleiterin gemäß LD 13, jedoch besondere Aufgaben auf Grund der Größe, der Bodenbeschaffenheit, der Komplexität oder der Art der Bauabwicklung; entsprechende Erfahrung notwendig

Verwendungsvoraussetzungen:

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung einer Universität oder Fachhochschule oder langjährige und breite einschlägige Berufspraxis

5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Personalverwaltung

Aufgaben:

Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

6. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG

Aufgaben:

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens 20 bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner oder bei Spezialisierung nach dem GuKG über mindestens sechs entsprechende bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden und Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich sowie Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

7. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik

Aufgaben:

Leitung des Bereichs Einkauf und Beschaffungslogistik in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Leitender Referent und leitende Referentin

Aufgaben:

Referent/Referentin (LD 14) in einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin; Anlaufstelle für Kunden; Verhandlungstätigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen in den einschlägigen Bereichen; Verhandlungsgeschick und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; längere Berufspraxis

9. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin

Aufgaben:

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11

1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens 10-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

2. Leitender Referent und leitende Referentin – Amtsleitung

Aufgaben:

Referent/Referentin (LD 14) in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft für den Bereich des Dienstbetriebs und der Organisation der Bezirkshauptmannschaft; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns/der Bezirkshauptfrau; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbands. Der Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der "internen Verwaltungsaufgaben"; hohes Maß an Fähigkeiten und Kenntnissen in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Berufspraxis im Landesdienst

3. Amtsarzt und Amtsärztin

Aufgaben:

Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Absolvierung der Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

4. Amtstierarzt und Amtstierärztin

Aufgaben:

Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Veterinärmedizin und tierärztliche Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste. Das Erfordernis der tierärztlichen Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Rechnungswesen

Aufgaben:

Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, Vollzug und Überwachung des Budgets; Aufsicht über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt; Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst

6. Forsttechniker und Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin)

Aufgaben:

Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung z.B. von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Forst- und Holzwirtschaft und Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen

7. Juristischer, betriebswirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder technischer Referent und juristische, betriebswirtschaftliche, wissenschaftliche oder technische Referentin

Aufgaben:

Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die

a)

ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium oder

b)

ein der Verwendung entsprechendes Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erforderlich ist.

Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung; Funktion als Vorgesetzter/Vorgesetzte möglich. Aufgabengebiet entspricht im Wesentlichen § 29 Oö. LBG bzw. dem II. Teil lit. A Z. 1, 2, 8 und 9 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

9. Klinischer Psychologe und klinische Psychologin

Aufgaben:

Betreuung von Patienten/Patientinnen in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz

10. Spezialsachverständiger und Spezialsachverständige

Aufgaben:

Tätigkeiten eines/einer Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. mit großen finanziellen Auswirkungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis

11. Straßenbezirksleiter und Straßenbezirksleiterin

Aufgaben:

Leitung eines Straßenbezirks in der Abteilung Straßenerhaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Abschluss einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie mehrjährige einschlägige Berufserfahrung; vertiefte Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10

1. Facharzt und Fachärztin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechen den ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin

2. Leitender Referent und leitende Referentin

Aufgaben:

Leitung einer Organisationseinheit (größeren Gruppe von Bediensteten) einer Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis; eingehende Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; hohes Maß an Verhandlungsgeschick

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9

1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn noch nicht jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

2. Facharzt und Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; spezielle Kenntnisse durch mindestens 5-jährige krankenhausspezifische fachärztliche Tätigkeit

3. Konsiliarfacharzt und Konsiliarfachärztin

Aufgaben:

Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8

1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

2. Leiter und Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt/Primarärztin)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

3. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck, des KH Gmundnerberg, des KH Buchberg und der Psychiatrischen Klinik Wels

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7

1. Leiter und Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

2. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG in der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, dem KH Steyr und dem KH Vöcklabruck

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

3. Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck und der Psychiatrischen Klinik Wels

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolven tin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

a)

der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge;

b)

einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder

c)

eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums

sowie mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6

Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr und des KH Vöcklabruck.

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

a)

der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge;

b)

einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder

c)

eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums

sowie mehrjährige Berufspraxis. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5

Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin

Aufgaben:

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen derLandesregierung; Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Direktor/der Direktorin, dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungsmitglied.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen.Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4

Bezirkshauptmann und Bezirkshauptfrau

Aufgaben:

Leitung einer Bezirkshauptmannschaft; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter/der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin und dem Direktor/der Direktorin des Amtes der Landesregierung; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international).

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3

Leiter und Leiterin einer Abteilungsgruppe bzw. einer Abteilung mit Direktionsstatus

Aufgaben:

Leitung einer Abteilungsgruppe oder einer Abteilung mit Direktionsstatus beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten anderer Abteilungen innerhalb der Direktion bzw. mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten insbesondere mit anderen Direktoren/Direktorinnen, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; Verantwortung für die Koordination und die Gesamtsteuerung des Lebensbereichs (insbesondere der strategischen Ziele), Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin, dem zuständigen Regierungsmitglied sowie dem Landeshauptmann.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2

derzeit keine Gruppen von Bediensteten im Sinn des § 21 des Oö. Gehaltsgesetzes 2001

(Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 1

Landesamtsdirektor und Landesamtsdirektorin

Aufgaben:

Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung. Kooperation mit Landesamtsdirektoren/Landesamtsdirektorinnen anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung des Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften. Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; das für einen Beamten/eine Beamtin auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.

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