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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die Gebühr für die Registrierung beträgt 50 Euro und die Gebühr für die Erteilung einer Betriebszulassung gemäßAnm: § 3 TMGLGBl.Nr. 89/2023 beträgt 100 Euro zuzüglich einer zeitabhängigen Gebühr von 45 Euro je halber Stunde Aufwand für die Zulassungskontrolle vor Ort.
(2) Die Gebühr für jede Kontrolle gemäßAnmerkung, § 5 TMGLGBl.Nr. 89/2023 beträgt 45 Euro für jede angefangene halbe Stunde und Kontrollorgan.)
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(1) Die Gebühr für die Registrierung beträgt 50 Euro und die Gebühr für die Erteilung einer Betriebszulassung gemäßAnm: § 3 TMGLGBl.Nr. 89/2023 beträgt 100 Euro zuzüglich einer zeitabhängigen Gebühr von 45 Euro je halber Stunde Aufwand für die Zulassungskontrolle vor Ort.
(2) Die Gebühr für jede Kontrolle gemäßAnmerkung, § 5 TMGLGBl.Nr. 89/2023 beträgt 45 Euro für jede angefangene halbe Stunde und Kontrollorgan.)
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