§ 25 StBauMüG EU-Recht

Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.08.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsMit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt:
    1. 1.Ziffer einsVerordnung (EU) Nr. 305/2011
    2. 2.Ziffer 2Verordnung (EG) Nr. 765/2008
    3. 3.Ziffer 3Verordnung (EU) 2017/1369.
  2. (2)Absatz 2Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:
    1. 1.Ziffer einsRichtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, ABl. Nr. L 285 vom 31. 10. 2009, S 10.
    2. 2.Ziffer 2Richtlinie 2013/59/Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom, ABl. Nr. L 13 vom 17. 1. 2014, S 1.
  3. (3)Absatz 3Die Stammfassung dieses Gesetzes, LGBl. Nr. 83/2013, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie des Rates 98/34/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, in der Fassung der Richtlinie 2006/96/EG, notifiziert (Notifikationsnummer 2013/0079/A).Die Stammfassung dieses Gesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 83 aus 2013,, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie des Rates 98/34/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, in der Fassung der Richtlinie 2006/96/EG, notifiziert (Notifikationsnummer 2013/0079/A).

Anm.(1) Mit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt: in

1.

Verordnung (EU) Nr. 305/2011

2.

Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

(2) Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Fassung LGBl. Nr. 85/2019AnmerkungBestimmungen der Richtlinie des Rates 98/34/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, in der Fassung Landesgesetzblatt Nrder Richtlinie 2006/96/EG, notifiziert (Notifikationsnummer 2013/0079/A). 85 aus 2019,

Stand vor dem 14.07.2023

In Kraft vom 30.10.2019 bis 14.07.2023
  1. (1)Absatz einsMit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt:
    1. 1.Ziffer einsVerordnung (EU) Nr. 305/2011
    2. 2.Ziffer 2Verordnung (EG) Nr. 765/2008
    3. 3.Ziffer 3Verordnung (EU) 2017/1369.
  2. (2)Absatz 2Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:
    1. 1.Ziffer einsRichtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, ABl. Nr. L 285 vom 31. 10. 2009, S 10.
    2. 2.Ziffer 2Richtlinie 2013/59/Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom, ABl. Nr. L 13 vom 17. 1. 2014, S 1.
  3. (3)Absatz 3Die Stammfassung dieses Gesetzes, LGBl. Nr. 83/2013, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie des Rates 98/34/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, in der Fassung der Richtlinie 2006/96/EG, notifiziert (Notifikationsnummer 2013/0079/A).Die Stammfassung dieses Gesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 83 aus 2013,, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie des Rates 98/34/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, in der Fassung der Richtlinie 2006/96/EG, notifiziert (Notifikationsnummer 2013/0079/A).

Anm.(1) Mit diesem Gesetz werden folgende Verordnungen durchgeführt: in

1.

Verordnung (EU) Nr. 305/2011

2.

Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

(2) Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Fassung LGBl. Nr. 85/2019AnmerkungBestimmungen der Richtlinie des Rates 98/34/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, in der Fassung Landesgesetzblatt Nrder Richtlinie 2006/96/EG, notifiziert (Notifikationsnummer 2013/0079/A). 85 aus 2019,

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten