§ 31a Bgld. LP Umsetzungshinweis

Burgenländisches Landes-Personalvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.03.2024 bis 31.12.9999

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2021/1883/EU über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsagenhörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates, ABl. Nr. L 382 vom 28.10.2021 S. 1, umgesetzt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.03.2024 bis 31.12.9999

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2021/1883/EU über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsagenhörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates, ABl. Nr. L 382 vom 28.10.2021 S. 1, umgesetzt.

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