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In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten das Inhaltsverzeichnis und § 22 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 85/2019, LGBl. Nr. 84/2022Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2018,, Landesgesetzblatt Nr. 85 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 84 aus 2022,
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten das Inhaltsverzeichnis und § 22 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 85/2019, LGBl. Nr. 84/2022Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2018,, Landesgesetzblatt Nr. 85 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 84 aus 2022,