Gesetzesaktualisierungen

26 Gesetze aktualisiert am 20.07.2024

Gesetze 11-20 von 26

1 Paragraf zu Burgenländisches Baugesetz 1997 (Bgld. BauG) aktualisiert


Burgenländisches Baugesetz 1997 (Bgld. BauG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 11/2024 § 0 gültig von 01.01.2022 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 83/2020 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

3 Paragrafen zu Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark (Stmk. L-DBR) aktualisiert


§ 244d Stmk. L-DBR Funktionszulage für Leiter/Leiterinnen einer Bildungseinrichtung für Pflege-, Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe des Landes

(1)Absatz einsLeitern/Leiterinnen einer Bildungseinrichtung für Pflege-, Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe des Landes gebührt für die Dauer der Ausübung einer Funktion nach Z 1 bis 4 eine Funktionszulage. Diese beträgt monatlich:Leitern/Leiterinnen einer Bildungseinrichtung für Pflege-, Ges... mehr lesen...


§ 244c Stmk. L-DBR Monatsentgelt der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas SII

(1)Absatz einsDas Monatsentgelt des/der vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas SII/N beträgt:Entlohnungsschema SII/Nin derEntlohnungsstufein der EntlohnungsgruppeSII/N1FLSII/N1SII/N2SII/N3SII/N4Euro14 257,603 357,602 907,602 657,602 516,6024 317,603 417,602 957,602 697,602 ... mehr lesen...


§ 68 Stmk. L-DBR Unterbrechung des Erholungsurlaubes und Verhinderung des Urlaubsantrittes

(1)Absatz einsDie kalendermäßige Festlegung des Erholungsurlaubes schließt eine aus besonderen dienstlichen Rücksichten gebotene abändernde Verfügung nicht aus. Der Antritt oder die Fortsetzung des Erholungsurlaubes ist, sobald es der Dienst zulässt, zu ermöglichen.(2)Absatz 2Konnte ein Bedienste... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

1 Paragraf zu NÖ Musikschulplan (NÖ MSP) aktualisiert


§ 1 NÖ MSP Musikschulregionen

Das Land Niederösterreich gliedert sich in die Musikschulregionen-Strichaufzählung mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

1 Paragraf zu Salzburger Bezügegesetz 1998 (Sbg. BG 1998) aktualisiert


Salzburger Bezügegesetz 1998 (Sbg. BG 1998) Fundstelle (weggefallen)

Salzburger Bezügegesetz 1998 (Sbg. BG 1998) Fundstelle seit 31.12.2023 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

2 Paragrafen zu Anstellungserfordernisgesetz 2008 (StAEG) aktualisiert


§ 14a StAEG Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsIn der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 136/2016 treten das Inhaltsverzeichnis, § 7, § 11 und § 12 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. November 2016, in Kraft; gleichzeitig treten die §§ 8 bis 10 und § 13 außer Kraft.In der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr.... mehr lesen...


§ 2 StAEG Fachliche Anstellungserfordernisse

Fachliche Anstellungserfordernisse sind:1.Ziffer einsfür Elementarpädagoginnen/Elementarpädagogen die erfolgreiche Ablegung eines der folgenden Ausbildungsabschlüsse:a)Litera aReife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung für Elementarpädagogik;b)Litera bReife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung ... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

5 Paragrafen zu Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG (MDG) aktualisiert


§ 130 MDG Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. September 2016 in Kraft.(2)Absatz 2Beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Dienstverträge über Dienstverhältnisse, auf die dieses Gesetz anzuwenden ist, gelten als Dienstverträge im Sinn dieses Gesetzes. Soweit in diesen Dienstverträgen auf das Vertr... mehr lesen...


§ 127 MDG Einreihung, Einstufung, Monatsentgelt und Vorrückung

(1)Absatz einsDie Lehrperson, deren Dienstverhältnis zum Land Tirol vor dem 1. September 2016 begonnen hat, ist in das Entlohnungsschema I L einzureihen.Die Lehrperson, deren Dienstverhältnis zum Land Tirol vor dem 1. September 2016 begonnen hat, ist in das Entlohnungsschema römisch eins L einzur... mehr lesen...


§ 119a MDG Diskriminierungsverbot

Eine Lehrperson darf wegen der Inanspruchnahme oder beabsichtigten Inanspruchnahmea)Litera aeiner Dienstfreistellung zur Betreuung eines Kindes nach § 70,einer Dienstfreistellung zur Betreuung eines Kindes nach Paragraph 70,,b)Litera beines Pflegekarenzurlaubes nach § 68,eines Pflegekarenzurlaube... mehr lesen...


§ 89 MDG Monatsentgelt im Entlohnungsschema ML

(1)Absatz einsDie Lehrperson ist entsprechend den in der Anlage 1 festgelegten besonderen Einreihungserfordernissen in das Entlohnungsschema Musiklehrpersonen (ML) einzureihen. Das Entlohnungsschema ML umfasst die Entlohnungsgruppen ml1, ml2, ml3, ml4 und ml5.(2)Absatz 2Das Monatsentgelt der voll... mehr lesen...


§ 84 MDG Monatsentgelt, Zulagen

(1)Absatz einsDer Lehrperson gebühren das Monatsentgelt, allfällige Dienstzulagen und eine allfällige Kinderzulage.(2)Absatz 2Dienstzulagen sind:a)Litera adie Zulage für Leiter, betraute Leiter und teilbetraute Leiter,b)Litera bdie Expositurleiterzulage,c)Litera cdie Zulage für Lehrpersonen, die ... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

7 Paragrafen zu Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012 (G-VBG 2012) aktualisiert


§ 148 G-VBG 2012 Verweisungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fas... mehr lesen...


§ 142b G-VBG 2012 Diskriminierungsverbot

Ein Vertragsbediensteter darf wegen der Inanspruchnahme oder beabsichtigten Inanspruchnahmea)Litera aeiner Dienstfreistellung zur Betreuung eines Kindes nach § 88,einer Dienstfreistellung zur Betreuung eines Kindes nach Paragraph 88,,b)Litera beiner Pflegefreistellung nach § 89,einer Pflegefreist... mehr lesen...


§ 104 G-VBG 2012 Urlaub, Heranziehung zur Dienstleistung, Pflegefreistellung

(1)Absatz einsFür pädagogische Fachkräfte nach § 102 Abs. 1 gelten die §§ 73 bis 81 sinngemäß mit der Maßgabe, dassFür pädagogische Fachkräfte nach Paragraph 102, Absatz eins, gelten die Paragraphen 73 bis 81 sinngemäß mit der Maßgabe, dassa)Litera aanstelle des Kalenderjahres das Kinderbetreuung... mehr lesen...


§ 89 G-VBG 2012 Pflegefreistellung

(1)Absatz einsDer Vertragsbedienstete hat unbeschadet des § 82 Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus einem der folgenden Gründe nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist:Der Vertragsbedienstete hat unbeschadet des Paragraph 82, Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus einem der... mehr lesen...


§ 84 G-VBG 2012 Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen

(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen ein Urlaub unter Entfall der Bezüge zu gewähren (Karenzurlaub), wenn er sich der Pflegea)Litera aeines im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmet, für das erhöhte Familienbeihilfe im Sinn des § 8 Abs. 4 des Familienlaste... mehr lesen...


§ 74 G-VBG 2012 Ausmaß des Erholungsurlaubes

(1)Absatz einsDas Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, in jedem Kalenderjahra)Litera abis zum vollendeten 43. Lebensjahr 200 Dienststunden,b)Litera bab dem vollendeten 43. Lebensjahr 240 Dienststunden. Der Anspruch auf das höhere Urlaubsausmaß ist... mehr lesen...


§ 52 G-VBG 2012 Nebengebühren

(1)Absatz einsNebengebühren sind, soweit im Abs. 10 nichts anderes bestimmt ist:Nebengebühren sind, soweit im Absatz 10, nichts anderes bestimmt ist:a)Litera adie Überstundenvergütung (§ 53),die Überstundenvergütung (Paragraph 53,),b)Litera bdie Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan (§ 54... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

13 Paragrafen zu Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz - I-VBG (I-VBG) aktualisiert


§ 101 I-VBG Ausmaß und Aufteilung der Jahresnorm, Diensteinteilung, Unterschreitung, Überschreitung und Erfüllung der Unterrichtsverpflichtung

Auf das Ausmaß der Jahresnorm, die Aufteilung der Jahresnorm, die Diensteinteilung, die Unterschreitung der Unterrichtsverpflichtung, die Überschreitung der Unterrichtsverpflichtung und die Erfüllung der Unterrichtsverpflichtung sind die §§ 43 bis 46 MDG, mit Ausnahme der §§ 43 Abs. 1, 45 Abs. 1 ... mehr lesen...


§ 99 I-VBG Dienstpflichten des Leiters

Der Leiter hat neben seinen sonstigen nach diesem Gesetz bestehenden Dienstplichten die besonderen Dienstpflichten des Leiters nach den §§ 33 bis 41 und 42 Abs. 1 MDG, mit Ausnahme der §§ 37 Abs. 4 und 38, sinngemäß zu erfüllen.Der Leiter hat neben seinen sonstigen nach diesem Gesetz bestehenden ... mehr lesen...


§ 94 I-VBG Aufnahme

(1)Absatz eins§ 4 gilt mit folgenden Abweichungen:Paragraph 4, gilt mit folgenden Abweichungen:Als fachlich geeignet gilt, wera)Litera adie in der Anlage 2 festgelegten besonderen Einreihungserfordernisse erfüllt oder wessen berufliche Qualifikation im Rahmen der europäischen Integration nach dem... mehr lesen...


§ 92 I-VBG Geltungsbereich

(1)Absatz einsFür den Vertragsbediensteten, der als Lehrperson an der Musikschule der Stadt Innsbruck verwendet wird, gilt dieses Gesetz mit den in diesem Abschnitt festgelegten Abweichungen, mit Ausnahme der §§ 99, 111 Abs. 6 und 113 Abs. 1 lit. a.Für den Vertragsbediensteten, der als Lehrperson... mehr lesen...


§ 90c I-VBG Urlaub, Heranziehung zur Dienstleistung und Monatsentgelt

(1)Absatz einsFür den Vertragsbediensteten, der als Freizeitpädagoge verwendet wird, gilt dieses Gesetz mit den im 2. Unterabschnitt für Assistenzkräfte mit Ferien festgelegten Abweichungen betreffend den Urlaub, die Heranziehung zur Dienstleistung und die Pflegefreistellung (§ 90 Abs. 2) sowie d... mehr lesen...


§ 90a I-VBG Monatsentgelt, Fortbildung

(1)Absatz einsAssistenzkräfte nach § 89 Abs. 1 sind in das Entlohnungsschema I nach § 37 einzureihen.Assistenzkräfte nach Paragraph 89, Absatz eins, sind in das Entlohnungsschema römisch eins nach Paragraph 37, einzureihen.(2)Absatz 2Assistenzkräfte nach § 89 Abs. 2 sind in das Entlohnungsschema ... mehr lesen...


§ 85 I-VBG Monatsentgelt

(1)Absatz einsPädagogische Fachkräfte sind in das Entlohnungsschema ki mit den Entlohnungsgruppen ki1 und ki2 einzureihen. Pädagogische Fachkräfte nach § 81 Abs. 1 sind in die Entlohnungsgruppe ki1, pädagogische Fachkräfte nach § 81 Abs. 2 in die Entlohnungsgruppe ki2 einzureihen. Das Monatsentge... mehr lesen...


§ 83 I-VBG Urlaub, Heranziehung zur Dienstleistung, Pflegefreistellung

(1)Absatz einsFür pädagogische Fachkräfte nach § 81 Abs. 1 gelten die §§ 54 bis 62 sinngemäß mit der Maßgabe, dassFür pädagogische Fachkräfte nach Paragraph 81, Absatz eins, gelten die Paragraphen 54 bis 62 sinngemäß mit der Maßgabe, dassa)Litera aanstelle des Kalenderjahres das Kinderbetreuungsj... mehr lesen...


§ 69 I-VBG Pflegefreistellung

(1)Absatz einsDer Vertragsbedienstete hat unbeschadet des § 63 Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus einem der folgenden Gründe nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist:Der Vertragsbedienstete hat unbeschadet des Paragraph 63, Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus einem der... mehr lesen...


§ 67 I-VBG Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen

(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen ein Urlaub unter Entfall der Bezüge zu gewähren (Karenzurlaub), wenn er sich der Pflegea)Litera aeines im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmet, für das erhöhte Familienbeihilfe im Sinn des § 8 Abs. 4 des Familienlaste... mehr lesen...


§ 55 I-VBG Ausmaß des Erholungsurlaubes

(1)Absatz einsDas Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, in jedem Kalenderjahra)Litera abis zum vollendeten 43. Lebensjahr 200 Dienststunden,b)Litera bab dem vollendeten 43. Lebensjahr 240 Dienststunden.Der Anspruch auf das höhere Urlaubsausmaß ist ... mehr lesen...


§ 47 I-VBG Nebengebühren, Leiterzulage, Verwaltungsdienstzulage

(1)Absatz einsFür die Gewährung von Nebengebühren und für die Leiterzulage gelten die entsprechenden Vorschriften für die Beamten der Stadt Innsbruck sinngemäß. Die Jubiläumszuwendung für den teilzeitbeschäftigten Vertragsbediensteten ist nach jenem Teil des seiner Einstufung entsprechenden Monat... mehr lesen...


§ 41 I-VBG Vorrückungsstichtag

(1)Absatz einsDer Vorrückungsstichtag ist in der Weise zu ermitteln, dass Zeiten nach dem 30. Juni des Jahres, in dem nach der Aufnahme in die erste Schulstufe neun Schuljahre absolviert worden sind oder worden wären, unter Beachtung der einschränkenden Bestimmungen der Abs. 10 bis 14 dem Tag der... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

3 Paragrafen zu Landesbedienstetengesetz - LBedG (LBedG) aktualisiert


§ 79a LBedG Sinngemäße Anwendung von für Vertragsbedienstete geltenden Bestimmungen

(1)Absatz einsFür öffentlich-rechtlich Bedienstete gelten die §§ 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 11a, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 20a, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 34a, 35, 36, 37, 38, 38a, 39, 40, 41, 41a, 41b, 42, 43, 44, 44a, 47, 47b, 47c, 48, 49, 50, 53, 54, 55, 5... mehr lesen...


§ 55 LBedG Ausmaß des Erholungsurlaubes

(1)Absatz einsDas Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, in jedem Kalenderjahra)Litera abis zum vollendeten 43. Lebensjahr 200 Dienststunden,b)Litera bab dem vollendeten 43. Lebensjahr 240 Dienststunden. Der Anspruch auf das höhere Urlaubsausmaß ist... mehr lesen...


§ 47 LBedG Nebengebühren

Für die Gewährung von Nebengebühren gelten die entsprechenden Vorschriften für Landesbeamte sinngemäß mit der Maßgabe, dassa)Litera adie §§ 16a, 18, 19a, 19b und 20a des Gehaltsgesetzes 1956 in der für Landesbeamte übernommenen Fassung nicht anzuwenden sind,die Paragraphen 16 a,, 18, 19a, 19b und... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

2 Paragrafen zu Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005, Tiroler (T-EK) aktualisiert


§ 12 T-EK Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

(1)Absatz einsDer Dienstnehmer hat einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung längstens bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes.(2)Absatz 2Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung sind mit dem Dienstgeber zu vereinbaren, wobei die dienstlichen Interessen und die Interessen... mehr lesen...


§ 4 T-EK Aufgeschobener Karenzurlaub

(1)Absatz einsDer Dienstnehmer kann mit dem Dienstgeber vereinbaren, dass er drei Monate seines Karenzurlaubes aufschiebt und bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes verbraucht. Dabei sind die dienstlichen Interessen unter Bedachtnahme auf den Anlass der Inanspruchnahme des Karenzurlaub... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24
Gesetze 11-20 von 26