(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2002, jedoch nicht vor dem vierten der Kundmachung folgenden Monatszweiten in Kraft, soweit Abs. 2 und 3 nicht anderes bestimmen.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2002, jedoch nicht vor dem vierten der Kundmachung folgenden Monatszweiten in ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019), BGBl. I Nr. 71/2019, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und de... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie datenschutzrechtlich Verantwortlichen der Register gemäß § 22 Abs. 1 und die jeweils zuständigen Behörden dürfen zum Zweck der Förderung der Kreislaufwirtschaft, der abfallwirtschaftlichen Planung, der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Abfallströme, der Plausibilitätsprüfung von... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Register gemäß § 22 Abs. 1 Z 1 ist jedermann der Zugriff auf Name und Anschrift (zB Sitz) und Adressen der Standorte der registrierten Personen, einschließlich des vierstelligen Branchencodes, auf den Umfang der Berechtigung der Abfallsammler und -behandler, – sofern eingerichtet... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde hat auf Antrag des Inhabers einer Erlaubnis gemäß § 24a oder des Anlageninhabers mit Bescheid festzustellen, welche Abfallarten gemäß Anlage 2 der Abfallverzeichnisverordnung, BGBl. II Nr. 570/2003 in der Fassung BGBl. II Nr. 498/2008, den Abfallarten den in der Erlaubni... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Landeshauptmann hat Abfallersterzeuger von gefährlichen Abfällen, ausgenommen Problemstoffen, Abfallsammler und -behandler regelmäßig angemessen zu überprüfen. Abfallsammler und -behandler von gefährlichen Abfällen und Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle sind längstens al... mehr lesen...
(1)Absatz einsIn Pilotprojekten der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zum Zwecke der Verbesserung der Kontrolle von Abfalltransporten sowie zur Reduktion von Verwaltungskosten können Daten über Abfalltransporte im Wege des elektronischen Regi... mehr lesen...
(1) Die Einbringung von Abfällen in eine Deponie darf jeweils nur für einen Zeitraum von 20 Jahren genehmigt werden, sofern die Behörde nicht unter Bedachtnahme auf besondere Umstände kürzere Zeiträume festlegt. Unterbleibt im Genehmigungsbescheid eine Bestimmung des Einbringungszeitraums, dann g... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm vereinfachten Verfahren sind die §§ 38, 39, 43 und 46 bis 49 nach Maßgabe der folgenden Absätze anzuwenden.Im vereinfachten Verfahren sind die Paragraphen 38,, 39, 43 und 46 bis 49 nach Maßgabe der folgenden Absätze anzuwenden.(2)Absatz 2Die Behörde hat einen Antrag für eine Gene... mehr lesen...
(1)Absatz einsParteistellung in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 37 Abs. 1 habenParteistellung in einem Genehmigungsverfahren gemäß Paragraph 37, Absatz eins, haben1.Ziffer einsder Antragsteller,2.Ziffer 2die Eigentümer der Liegenschaften, auf denen die Anlage errichtet werden soll,3.Ziffer 3N... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Antrag auf eine Genehmigung gemäß § 37 sind in vierfacher Ausfertigung insbesondere anzuschließen:Dem Antrag auf eine Genehmigung gemäß Paragraph 37, sind in vierfacher Ausfertigung insbesondere anzuschließen:1.Ziffer einsAngaben über die Eignung des vorgesehenen Standortes;2.Zi... mehr lesen...
(1)Absatz einsHaushaltsnahe Sammel- und Verwertungssysteme sind1.Ziffer einsSammel- und Verwertungssysteme für Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten,2.Ziffer 2Sammel- und Verwertungssysteme für Geräte- oder Fahrzeugaltbatterien und3.Ziffer 3Sammel- und Verwertungssysteme für H... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Genehmigung eines Sammel- und Verwertungssystems für gewerbliche Verpackungen gemäß § 29 darf nur unter folgenden zusätzlichen Anforderungen erteilt werden:Eine Genehmigung eines Sammel- und Verwertungssystems für gewerbliche Verpackungen gemäß Paragraph 29, darf nur unter folg... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kann gemäß § 13b Abs. 2 eine Verpackungskoordinierungsstelle mit folgenden Aufgaben der Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen betrauen:Die Bundesministerin für Klimaschutz... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Einrichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Sammel- und Verwertungssystemen bedarf nach Maßgabe einer Verordnung gemäß § 36 einer Genehmigung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.Die Einrichtung, der Betrieb u... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer Abfälle sammelt oder behandelt bedarf einer Erlaubnis durch den Landeshauptmann. Das Anbieten des Sammelns oder des Behandelns von Abfällen gegenüber einem größeren Kreis von Personen ist der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit gleichzuhalten. Der Antrag kann, sofern dieser Teilbe... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft, zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz und zur Sicherstellung der umweltgerechten Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Abfällen wird die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Ene... mehr lesen...
(1)Absatz einsNähere Regelungen für elektronische Datenübermittlungen und Datenabfragen können durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erfolgen. Sicherzustellen ist, dass Software mit einer Schnittstelle zu den Registern auf di... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei der Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen und beim sonstigen Umgang mit Abfällen sind1.Ziffer einsdie Ziele und Grundsätze gemäß § 1 Abs. 1 und 2 zu beachten unddie Ziele und Grundsätze gemäß Paragraph eins, Absatz eins und 2 zu beachten und2.Ziffer 2Beeint... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Erreichung der Sammel- und Recyclingziele sind Primärverpflichtete gemäß § 13g verpflichtet ab 1. Jänner 2025 für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen ab 0,1 l und maximal 3 l ein Pfand einzuheben. In dem Umfang, in dem ein Auftraggeber ein... mehr lesen...
(1)Absatz einsZiel ist es die Mehrwegquote der insgesamt in Österreich in Verkehr gesetzten Getränke in Regelgebinden bis 2025 auf zumindest 25% und bis 2030 auf zumindest 30% zu erhöhen. Dabei sind folgende Getränkekategorien heranzuziehen:1.Ziffer einsBier (einschließlich alkoholfreies Bier und... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat zur Koordinierung der Sammlung, Bereitstellung, Abholung und Verwertung von Abfällen, welche einer Verordnung gemäß § 14 Abs. 1 unterliegen, nach Maßgabe dieser Verordnung folgende Aufga... mehr lesen...
(1)Absatz einsHersteller gemäß § 12a Abs. 1 Z 5, Abs. 2 Z 3, Abs. 3 Z 4, Abs. 4 Z 3, Abs. 5 Z 3 und Primärverpflichtete gemäß § 13g Abs. 1 Z 5 haben einen Bevollmächtigten für ausländische Fernabsatzhändler zu bestellen, der für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß einer Verordnung nach § 14... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 18.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2024 § 0 gültig von 22.06.2023 bis 17.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 66/... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Verwaltungsgerichtshof besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und der erforderlichen Zahl von sonstigen Mitgliedern (Senatspräsidenten und Räten).(2)Absatz 2Die zu besetzenden Planstellen des Präsidenten und des Vizepräsidenten sind vom Bundeskanzler auszuschreiben... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2024 § 0 gültig von 21.07.2023 bis 18.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 9, Abschnitt III und § 15 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 89/1998 treten mit 1. Juli 1998 in Kraft. Die Änderungen im Gesetzestitel und in § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 1b Abs. 2, § 2, § 3, § 5, § 6 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a und lit. b, § 7, § 7a, § 10, § 11 Abs. 1 und 2,... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, sich namens des Bundes zu verpflichten, die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im folgenden Gesellschaft genannt) nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes schadlos zu halten, falls diese aus der Erfüllung ihrer... mehr lesen...
§ 16.Paragraph 16, Dieses Bundesgesetz tritt am 1. September 1972 in Kraft.(2)Absatz 2Dieses Bundesgesetz ist auf Handlungen im Sinne des § 1 Abs. 1 anzuwenden, die nach dem 25. Oktober 1955 gesetzt wurden.Dieses Bundesgesetz ist auf Handlungen im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, anzuwenden... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut1.Ziffer einshinsichtlich der §§ 4, 5a und 9a der Bundesminister für Arbeit und Soziales,hinsichtlich der Paragraphen 4,, 5a und 9a der Bundesminister für Arbeit und Soziales,2.Ziffer 2hinsichtlich des § 9 Abs. 3 letzter Satz und... mehr lesen...
(1)Absatz einsAnträge auf Hilfeleistungen sind vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen entgegenzunehmen. Erfolgt der Antrag bei einer nicht zuständigen Behörde, bei einem Sozialversicherungsträger oder einem Gemeindeamt, so ist er unverzüglich an das Bundesamt für Soziales und Behinderten... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. August 1973 in Kraft.(2)Absatz 2§ 8b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 139/1997 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.Paragraph 8 b, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 1997, tritt mit 1. Jänner 1998 in ... mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, (Anm.: Abs. 1 bis 4a aufgehoben durch BGBl. I Nr. 100/2024) Anmerkung, Absatz eins bis 4a aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2024,)(5)Absatz 5Der (Die) Bundesminister (Bundesministerin) für Gesundheit und Frauen hat für Ausbildungen gemäß Abs. 4 nähere Bes... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig von 30.10.2019 bis 31.08.2027 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 100/2024 § 0 gültig von 01.01.2019 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz ist in der Fassung des Gesetzes vom 17. Februar 1920, StGBl. Nr. 83 (Epidemiegesetznovelle), und des Bundesgesetzes vom 3. Dezember 1925, BGBl. Nr. 449 (II. Epidemiegesetznovelle), sowie der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1947, BGBl. Nr. 151, Artikel II Z... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat ein elektronisches Register betreffend die Anzeigen nach § 1 Abs. 1 und 2, § 2 Abs. 2 und die Anzeigen nach §§ 5 und 11 des Tuberkulosegesetzes, BGBl. Nr. 127/1968, zu betreiben. Der für das Gesundheitswesen zuständige Bunde... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 1 Abs. 2 Z 8, § 2 Abs. 1 Z 5, § 3 Abs. 1 bis 10, § 6 Abs. 3 lit. b und c, § 9 Abs. 2, 3 und 4, § 20 Abs. 1 Z 3 und Abs. 14 sowie § 24 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 643/1992 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Paragr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung gilt für1.Ziffer einsExternistenprüfungen über den Lehrstoff einzelner Unterrichtsgegenstände einer oder mehrerer Stufen einer Schulart (Form, Fachrichtung),2.Ziffer 2Externistenprüfungen über einzelne Schulstufen einer Schulart (Form, Fachrichtung),2a.Ziffer 2 aExt... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem dem Tag ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2§ 5a dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 575/1994 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Paragraph 5 a, dieser Verordn... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Eignungsprüfung umfaßt eine praktische Prüfung.(2)Absatz 2Die praktische Prüfung für den musikalischen Schwerpunktbereich soll ein Bild von der Fähigkeit des Aufnahmsbewerbers zum Erfassen und Nachvollziehen von Rhythmen, Melodien und einfachen Akkorden ergeben. Vorhandene instr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 27 mit 1. Jänner 2011 in Kraft und gilt für Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 1 Abs. 1 und 3 und § 43, deren vertraglich vereinbarter Beginn nach dem 31. Dezember 2010 liegt. § 9 gilt nur für Arbeitsverhinderungen, die erstmals nach dem ... mehr lesen...
§ 45.Paragraph 45, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft betraut. mehr lesen...
(1) Ist ein Mitglied (Gast)1.nur zur Mitwirkung bei nicht mehr als fünf Aufführungen in einem Spieljahr oder2.für nicht mehr als 60 Aufführungen im Spieljahr gegen ein Entgelt verpflichtet, das die festen Bezüge, die den am jeweiligen Theaterunternehmen im selben Kunstfach tätigen übrigen Mitglie... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Vereinbarung, durch die sich ein Mitglied verpflichtet, Bühnenarbeitsverträge nur unter Vermittlung bestimmter Personen (Alleinvermittlungsauftrag) zu schließen, ist ungültig.(2)Absatz 2Unter Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen im Sinne dieses Bundesgesetzes ist jede Tätigke... mehr lesen...
§ 34.Paragraph 34, Eine Vereinbarung, nach der einem Teil das Recht eingeräumt ist, vor Arbeitsantritt zu erklären, dass der Vertrag in Kraft treten oder unwirksam sein soll, ist nur dann wirksam, wenn auch dem anderen Teil das gleiche Recht eingeräumt ist. mehr lesen...