Gesetzesaktualisierungen

26 Gesetze aktualisiert am 20.07.2024

Gesetze 1-10 von 26

1 Paragraf zu Grundbuchsumstellungsgesetz (GUG) aktualisiert


§ 30 GUG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1981 in Kraft.(2)Absatz 2Vor dem 1. Jänner 1981 datierte Urkunden, auf Grund deren eine bücherliche Eintragung geschehen soll, müssen bloß den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. We... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

5 Paragrafen zu Strafprozeßordnung 1975 (StPO) aktualisiert


§ 516 StPO Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDie durch das Strafprozessreformgesetz und das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 93/2007, geänderten Verfahrensbestimmungen dieses Bundesgesetzes sind in Strafverfahren nicht anzuwenden, in denen vor ihrem In-Kraft-Treten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines... mehr lesen...


§ 514 StPO In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt in der Fassung des Strafprozessreformgesetzes, BGBl. I Nr. 19/2004, und des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 93/2007, am 1. Jänner 2008 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt in der Fassung des Strafprozessreformgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2004... mehr lesen...


§ 393a StPO Beitrag zu den Kosten der Verteidigung

(1)Absatz einsWird ein nicht lediglich auf Grund einer Privatanklage oder der Anklage eines Privatbeteiligten (§ 72) Angeklagter freigesprochen oder das Strafverfahren gemäß § 215 Abs. 2, § 227, § 451 Abs. 2 oder § 485 Abs. 1 Z 3 oder nach einer gemäß § 353, § 362 oder § 363a erfolgten Wiederaufn... mehr lesen...


§ 33 StPO Oberlandesgericht

(1)Absatz einsDem Oberlandesgericht obliegt die Entscheidung1.Ziffer einsüber Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Landesgerichts als Einzelrichter (§ 31 Abs. 1 und 4),über Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Landesgerichts als Einzelrichter (Paragraph 31, A... mehr lesen...


§ 31 StPO Landesgericht

(1)Absatz einsDem Einzelrichter des Landesgerichts obliegt im Ermittlungsverfahren1.Ziffer einsdie Aufnahme von Beweisen gemäß § 104,die Aufnahme von Beweisen gemäß Paragraph 104,,2.Ziffer 2das Verfahren zur Entscheidung über Anträge auf Beschlagnahme, Verwertung sichergestellter oder beschlagnah... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

1 Paragraf zu Zivilprozessordnung (ZPO) aktualisiert


§ 619 ZPO

(1)Absatz einsMacht eine Qualifizierte Einrichtung gemäß den §§ 1 bis 3 und 5 Abs. 5 QEG Ansprüche auf Unterlassung von Verstößen, welche die kollektiven Interessen von Verbrauchern beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen, gegen einen Unternehmer mit Klage gemäß § 5 Abs. 3 Z 1 QEG geltend,... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

1 Paragraf zu Konsumentenschutzgesetz (KSchG) aktualisiert


§ 29 KSchG Klageberechtigung

(1)Absatz einsDer Anspruch kann von der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, dem Österreichischen Landarbeiterkammertag, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, dem Verein für Konsumenteninformation und dem Österre... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

2 Paragrafen zu Außerstreitgesetz (AußStrG) aktualisiert


§ 178 AußStrG

(1)Absatz einsDer Beschluss über die Einantwortung hat zu enthalten:1.Ziffer einsdie Bezeichnung der Verlassenschaft durch Vor- und Familiennamen des Verstorbenen, den Tag seiner Geburt und seines Todes und seinen letzten Wohnsitz;2.Ziffer 2die Bezeichnung der Erben durch Vor- und Familiennamen, ... mehr lesen...


§ 93 AußStrG Besondere Verfahrensbestimmungen

(1)Absatz einsIn Verfahren über die Scheidung im Einvernehmen, über die Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen sowie über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (Eheangelegenheiten) können sich die Parteien nur durch einen Rechtsanwal... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

25 Paragrafen zu Bundesbehindertengesetz (BBG) aktualisiert


§ 56 BBG Vollziehung

§ 56.Paragraph 56, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einshinsichtlich der §§ 2 bis 7 der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler;hinsichtlich der Paragraphen 2 bis 7 der Bundesminister für soziale Sicherheit und Ge... mehr lesen...


§ 55 BBG

(1)Absatz einsAbschnitt IVa dieses Bundesgesetzes gilt für Personen, die einen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer gesetzlichen Unfallversorgung aus einem spätestens am 31. Dezember 2003 eingetretenen Versicherungsfall haben.Abschnitt römisch IV a dieses Bundesgesetz... mehr lesen...


§ 54 BBG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft.(2)Absatz 2§ 36 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 695/1991 tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.Paragraph 36, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1991, tritt mit 1. Jänner 1992... mehr lesen...


§ 53 BBG Verarbeitung von Daten

(1)Absatz einsDie zur Durchführung des Behinderteneinstellungsgesetzes automationsunterstützt verarbeiteten personenbezogenen Daten über begünstigte Personen und Förderungswerber betreffend Name, Adresse, Versicherungsnummer, Grad der Behinderung, Gesundheitsschädigungen und Einkommen dürfen vom ... mehr lesen...


§ 50 BBG

(1)Absatz einsDer Bundesminister oder die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Österreichischen Behindertenrat aus allgemeinen Budgetmitteln jährlich 870 000 Euro für die ihm durch die Besorgung der ihm vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben, durch seine ... mehr lesen...


§ 45 BBG

(1)Absatz einsAnträge auf Ausstellung eines Behindertenpasses, auf Vornahme einer Zusatzeintragung oder auf Einschätzung des Grades der Behinderung sind unter Anschluß der erforderlichen Nachweise bei dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen einzubringen.(1a)Absatz eins aDas Bundesamt für ... mehr lesen...


§ 42 BBG

(1)Absatz einsDer Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und hat den Vornamen sowie den Familiennamen, das Geburtsdatum und den festgestellten Grad der Behinderung zu enthalten und ist mit einem Lichtbild auszustatten. Zusätzliche Eintragungen, die dem Nachweis von Rechten und Vergüns... mehr lesen...


§ 43 BBG

(1)Absatz einsTreten Änderungen ein, durch die behördliche Eintragungen im Behindertenpaß berührt werden, hat das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen diese zu berichtigen oder erforderlichenfalls einen neuen Behindertenpaß auszustellen. Bei Wegfall der Voraussetzungen ist der Behindertenp... mehr lesen...


§ 39a BBG

(1)Absatz einsEin Assistenzhund ist ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung – vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung und spezifische Hilfeleistungen – besonders ... mehr lesen...


§ 33 BBG Förderung von Teilhabeprojekten

§ 33.Paragraph 33, Die Mittel des Fonds gemäß § 28 Abs. 2 und 3 können für Projekte und Maßnahmen von gemeinnützigen Organisationen, Gebietskörperschaften, Gemeindeverbänden und Fonds öffentlichen Rechts gewährt werden, wenn diese zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit ... mehr lesen...


§ 28 BBG Mittel

(1)Absatz einsDie Mittel des Fonds werden insbesondere aufgebracht durch1.Ziffer einsZuwendungen, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse sowie2.Ziffer 2Zinsen und sonstige Erträgnisse des Fondsvermögens.(2)Absatz 2Zur Erfüllung der Aufgaben des Fonds gemäß § 33 werden die erforderlichen Mitte... mehr lesen...


§ 22 BBG Fonds, Begünstigte

(1)Absatz einsZur besonderen Hilfe für Menschen mit Behinderung wird ein Fonds errichtet. Dieser Fonds trägt die Bezeichnung „Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung“. Zuwendungen aus dem Fonds können Menschen mit Behinderung gewährt werden, die durch ein insbesondere mit ihrer Behinderu... mehr lesen...


§ 13l BBG Geschäftsführung

(1)Absatz einsZur Führung der Bürogeschäfte richten das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und die Mitglieder des Monitoringausschusses einen privaten gemeinnützigen Rechtsträger ein. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt diesem Rechtstr... mehr lesen...


§ 13j BBG Bestellung der Mitglieder

(1)Absatz einsDie Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Ausschusses werden vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestellt. Das Vorschlagsrecht für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) gemäß § 13g Abs. 1 Z 1 bis 4 kommt dem Österreichischen Behindertenrat zu. § 10 Abs. 2 ist dabei... mehr lesen...


§ 13d BBG Funktionsdauer und Enthebung

(1)Absatz einsDie Funktion des Behindertenanwalts oder der Behindertenanwältin endet1.Ziffer einsmit Ablauf der Funktionsperiode, wenn keine Weiterbestellung erfolgt,2.Ziffer 2mit Auflösung des Dienstverhältnisses,3.Ziffer 3mit Ausscheiden aus dem Dienststand,4.Ziffer 4mit der Enthebung vom Amt,5... mehr lesen...


§ 13e BBG Aufgaben und Bestellung des stellvertretenden Behindertenanwalts oder der stellvertretenden Behindertenanwältin

(1)Absatz einsDer Bundesminister oder die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat einen Bediensteten oder eine Bedienstete seines oder ihres Ressorts als Stellvertreter oder Stellvertreterin des Behindertenanwalts oder der Behindertenanwältin für die Dauer von ... mehr lesen...


§ 13b BBG Aufgaben des Behindertenanwalts oder der Behindertenanwältin

(1)Absatz einsDer Behindertenanwalt oder die Behindertenanwältin ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG), BGBl. I Nr. 82/2005, in der jeweils geltenden Fassung oder der §§ 7a bis 7q des Behinderteneinst... mehr lesen...


§ 13c BBG Bestellung und Besoldung des Behindertenanwalts oder der Behindertenanwältin

(1)Absatz einsDer Behindertenanwalt oder die Behindertenanwältin ist auf die Dauer von fünf Jahren zu bestellen. Durch die Bestellung zum Behindertenanwalt oder zur Behindertenanwältin wird die dienstrechtliche Stellung eines oder einer öffentlich-rechtlich oder vertraglich beschäftigten Bundesbe... mehr lesen...


§ 13a BBG

(1)Absatz einsBeim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist die Funktion eines Anwalts oder einer Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt oder Behindertenanwältin) einzurichten und sind der Behindertenanwalt oder d... mehr lesen...


§ 12 BBG

(1)Absatz einsDie Sitzungen des Beirates werden vom Vorsitzenden oder von der Vorsitzenden nach Bedarf einberufen, mindestens aber einmal im Jahr. Der Beirat ist auch dann einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder dies unter schriftlicher Bekanntgabe des Verhandlungsgegenstandes... mehr lesen...


§ 9 BBG

(1)Absatz einsDem Bundesbehindertenbeirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:1.Ziffer einsder oder die Vorsitzende,2.Ziffer 2je eine Vertretung der im Nationalrat vertretenen Parteien,3.Ziffer 3je eine Vertretung der Bundesministerien,4.Ziffer 4drei Personen als Vertretung der Bundeslände... mehr lesen...


§ 10 BBG

(1)Absatz einsDie im § 9 Abs. 1 Z 2 bis 7 und Z 10 genannten Mitglieder werden vom Bundesminister oder von der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in den Beirat berufen.Die im Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2 bis 7 und Ziffer 10, genannten Mitglieder werden v... mehr lesen...


§ 8 BBG

(1)Absatz einsBeim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Soziales ist ein Bundesbehindertenbeirat zu errichten.(2)Absatz 2Dem Bundesbehindertenbeirat obliegen1.Ziffer einsdie Beratung der Bundesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Behindertenpolitik;2.Z... mehr lesen...


§ 2 BBG Koordinierung

§ 2.Paragraph 2, Die Träger der Rehabilitation haben die von ihnen nach den Bundesgesetzen zu erbringenden Maßnahmen nach den Bestimmungen dieses Abschnittes aufeinander abzustimmen. Wenn und soweit es erforderlich ist, haben sie zu diesem Zweck Vereinbarungen zu schließen. Maßnahmen gemäß den §§... mehr lesen...


Bundesbehindertengesetz (BBG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2024 § 0 gültig von 01.01.2023 bis 18.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 185... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

7 Paragrafen zu Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (VfGG) aktualisiert


§ 94 VfGG Schlussbestimmungen

(1)Absatz eins§ 5h in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 334/1993 tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.Paragraph 5 h, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 334 aus 1993, tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.(2)Absatz 2§ 5e und § 5h in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 43/1995... mehr lesen...


§ 27 VfGG

Paragraph 27, Der Ersatz der Kosten des Verfahrens findet nur statt, wenn er in diesem Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Wird der Zuspruch von Kosten beantragt, so brauchen regelmäßig anfallende Kosten, insbesondere für den Antrag (die Beschwerde) und für die Teilnahme an Verhandlungen, nicht z... mehr lesen...


§ 22 VfGG

Paragraph 22, Der Präsident ordnet die Verhandlung an. Die Verhandlung ist an der Amtstafel und auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes vorher kundzumachen. Darüber hinaus kann sie im Internet auf der Website www.vfgh.gv.at bekannt gemacht werden. mehr lesen...


§ 13a VfGG

(1)Absatz einsDie Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes werden bei der Ausübung ihres Amtes von verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Diese müssen das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen haben.(2)Absatz 2Ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Dienstverhä... mehr lesen...


§ 5i VfGG

Paragraph 5 i, (Verfassungsbestimmung) (1) Die Geldentschädigung nach § 4 und die sonstigen Bezüge, Ruhebezüge und Entgelte, die ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofes von einem Rechtsträger, der der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt, erhält, dürfen insgesamt den Bezug eines Bundesminist... mehr lesen...


§ 1 VfGG Organisation des Verfassungsgerichtshofes

(1)Absatz einsDer Verfassungsgerichtshof besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, zwölf weiteren Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern.(2)Absatz 2Wird die Stelle eines Mitgliedes oder Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Monate f... mehr lesen...


§ 3a VfGG

Paragraph 3 a, Die §§ 1 bis 14 und 15a bis 16 des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Hausordnung durch Bereitstellung im Internet kundzumachen ist. Die Paragraphen eins bis 14 und 15a bis 16 des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, ... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

1 Paragraf zu Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) aktualisiert


§ 16 WEG 2002 Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts

(1)Absatz einsDie Nutzung des Wohnungseigentumsobjekts kommt dem Wohnungseigentümer zu.(2)Absatz 2Der Wohnungseigentümer ist zu Änderungen (einschließlich Widmungsänderungen) an seinem Wohnungseigentumsobjekt auf seine Kosten berechtigt. Die Änderungen bedürfen der Zustimmung aller anderen Wohnun... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

1 Paragraf zu Suchtmittelgesetz (SMG) aktualisiert


§ 47 SMG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, sofern Abs. 2 nicht anderes bestimmt, mit 1. Jänner 1998 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt, sofern Absatz 2, nicht anderes bestimmt, mit 1. Jänner 1998 in Kraft.(2)Absatz 2§ 10 Abs. 2 tritt mit 1. Jänner 1998 oder, sofern Artikel 75 des Schengener Durchfü... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

4 Paragrafen zu Gerichtsgebührengesetz (GGG) aktualisiert


Art. 1 § 19a GGG

(1)Absatz einsDie in den Tarifposten 1 bis 4 angeführten Gebühren erhöhen sich, wenn in einer Rechtssache mehrere Personen gemeinsam einen Anspruch gerichtlich geltend machen oder gerichtlich in Anspruch genommen werden oder wenn mehrere Personen gemeinsam ein Rechtsmittel erheben oder wenn dem R... mehr lesen...


Art. 1 § 18 GGG Wertänderungen

(1)Absatz einsDie Bemessungsgrundlage bleibt für das ganze Verfahren gleich.(2)Absatz 2Hievon treten folgende Ausnahmen ein:1.Ziffer einsWird der Streitwert gemäß § 7 oder § 7a RATG geändert, so bildet – unbeschadet des § 16 – der geänderte Streitwert die Bemessungsgrundlage. Bereits entrichtete ... mehr lesen...


Art. 1 § 15 GGG Besondere Bestimmungen

(1)Absatz einsAls Wert einer unbeweglichen Sache ist das Dreifache des Einheitswerts anzusehen. Wird vom Zahlungspflichtigen nachgewiesen, dass der Verkehrswert der Sache geringer ist als das Dreifache des Einheitswerts, so ist der Verkehrswert maßgebend; Gleiches gilt, wenn für die Sache kein Ei... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24
Gesetze 1-10 von 26