Gesetzesaktualisierungen

26 Gesetze aktualisiert am 20.07.2024

Gesetze 21-26 von 26

13 Paragrafen zu Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt) aktualisiert


§ 80 DSt Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ab 1. Jänner 2017

(1)Absatz eins§ 5 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 4, § 15, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 3 sowie § 70 Abs. 1 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016, BGBl. I Nr. 10/2017, treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft. § 16 Abs. 1 und § 70 Abs. 3 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016 treten m... mehr lesen...


§ 78 DSt

(1) Die dem Disziplinarrat gesetzlich übertragenen Aufgaben sind von diesem im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen. Das Aufsichtsrecht des Bundesministers für Justiz umfaßt die Sorge für die gesetzmäßige Führung der Geschäfte und die ordnungsgemäße Durchführung von Disziplinarverfahren. Zu diesem... mehr lesen...


§ 46 DSt

Paragraph 46, Erkenntnisse des Disziplinarrats können mit dem Rechtsmittel der Berufung, Beschlüsse, auch solche über die Höhe der Kosten nach § 41, mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden. Berufung kann nur erhoben werden, wenn der Berufungswerber eine solche zuvor angemeldet hat ... mehr lesen...


§ 48 DSt

(1)Absatz einsDie Berufung oder die Beschwerde ist binnen vier Wochen nach Zustellung der Entscheidung bei dem Disziplinarrat, der sie gefällt hat, schriftlich in dreifacher Ausfertigung einzubringen.(1a)Absatz eins aDas Rechtsmittel ist durch den Präsidenten des Disziplinarrats als unzulässig zu... mehr lesen...


§ 41 DSt

(1)Absatz einsNach Rechtskraft des Disziplinarerkenntnisses ist die Höhe der vom Beschuldigten zu ersetzenden Kosten (Pauschalkosten und Barauslagen) vom Vorsitzenden des Senats mit Beschluß festzusetzen.(2)Absatz 2Die Pauschalkosten sind nach Maßgabe des Umfangs und des Ausgangs des Verfahrens u... mehr lesen...


§ 42 DSt

(1)Absatz einsÜber die mündliche Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, der die Namen der Senatsmitglieder, des Schriftführers, des Kammeranwalts, des Beschuldigten, seines Verteidigers und seiner Vertrauenspersonen sowie der wesentliche Verlauf der Verhandlung, der Spruch des Erkenntnis... mehr lesen...


§ 40 DSt

(1)Absatz einsDas Erkenntnis ist samt dessen wesentlichen Gründen sogleich zu verkünden. Eine Ausfertigung der Verhandlungsniederschrift (§ 42) ist ehestens dem Beschuldigten, dem Kammeranwalt, der Oberstaatsanwaltschaft und dem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer zuzustellen.Das Erkenntnis ist sam... mehr lesen...


§ 28 DSt

(1)Absatz einsNach Abschluß der Untersuchung hat der Präsident des Disziplinarrats einen Senat zu bestellen, dem der Untersuchungskommissär als Mitglied anzugehören hat. Der Untersuchungskommissär hat dem Senat einen Bericht über das Ergebnis der Erhebungen und einen Entwurf für den zu fassenden ... mehr lesen...


§ 29 DSt

(1)Absatz einsErachtet der Präsident, daß die Anzeige schon vom Kammeranwalt zurückzulegen gewesen wäre (§ 22 Abs. 2) oder das Disziplinarvergehen nach § 3 nicht zu verfolgen ist, so kann er die Anzeige sogleich einem von ihm zu bestellenden Senat vorlegen, der aus dem Präsidenten oder einem Vize... mehr lesen...


§ 27 DSt

(1)Absatz einsBeantragt der Kammeranwalt die Bestellung eines Untersuchungskommissärs, so hat der Präsident, wenn nicht nach § 27a oder § 29 vorgegangen wird, ein Mitglied des Disziplinarrats als Untersuchungskommissär zu bestellen und hievon den Beschuldigten unter Bekanntgabe der wesentlichen V... mehr lesen...


§ 24 DSt

(1) Die Staatsanwaltschaften und die Strafgerichte sind verpflichtet, den Kammeranwalt von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach der StPO und von der Verhängung der Haft gegen einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsanwärter zu verständigen, und ihm nach Beendigung des Strafverfahrens eine... mehr lesen...


§ 20a DSt

(1) Die Rechtsanwaltskammer hat zumindest einen sicheren Kommunikationskanal zur Verfügung zu stellen, der gewährleistet, dass die Identität der Personen, die den Verdacht eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung, die der Verhinderung oder der Bekämpfung der Geldwäscherei (... mehr lesen...


§ 16 DSt

(1) Disziplinarstrafen sind:1.schriftlicher Verweis;2.Geldbuße bis zum Betrag von 45 000 Euro; handelt es sich um einen schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstoß gegen die Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung, die der Verhinderung oder Bekämpfung der Geldwäscherei (§ 165 StGB) od... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

7 Paragrafen zu KommAustria-Gesetz (KOG) aktualisiert


§ 44 KOG In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. April 2001 in Kraft.(2)Absatz 2§ 5, §§ 9a bis 9h, § 17 und § 18 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Die für die Aufnahme der Tätigkeit der RTR-GmbH und des Fachbeirats notwendigen organisatorische... mehr lesen...


§ 30 KOG Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks

(1)Absatz einsZur Förderung der Vielfalt der privaten Rundfunkprogramme und ihrer Inhalte sind der RTR-GmbH jährlich 25 Millionen Euro vom Bund zu überweisen, wobei 50 vH der Mittel per 30. Jänner und jeweils 25 vH der Mittel per 30. Juni und per 30. Dezember zu überweisen sind. Diese Mittel sind... mehr lesen...


§ 29 KOG Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks

(1)Absatz einsZur Förderung des privaten nichtkommerziellen Rundfunks und seiner Inhalte sind der RTR-GmbH jährlich 6,25 Millionen Euro vom Bund in zwei gleich hohen Teilbeträgen per 30. Jänner und 30. Juni zu überweisen. Diese Mittel sind von der RTR-GmbH unter einem Konto mit der Bezeichnung „F... mehr lesen...


§ 18 KOG Aufträge und Aufsicht

(1)Absatz einsIm Rahmen ihrer Tätigkeit für die KommAustria ist die RTR-GmbH ausschließlich an die Aufträge und fachlichen Weisungen des Vorsitzenden und der Mitglieder gebunden.(2)Absatz 2Im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Telekom-Control-Kommission sowie die Post-Control-Kommission ist die RTR-G... mehr lesen...


§ 13 KOG Zuständigkeit

(1)Absatz einsDie KommAustria besorgt jene Aufgaben, die ihr in § 2 dieses Bundesgesetzes sowie auf Grund gesonderter bundesgesetzlicher Regelungen zugewiesen sind.Die KommAustria besorgt jene Aufgaben, die ihr in Paragraph 2, dieses Bundesgesetzes sowie auf Grund gesonderter bundesgesetzlicher R... mehr lesen...


§ 2 KOG Aufgaben und Ziele der KommAustria

(1)Absatz einsDie Verwaltungsführung und Besorgung der Regulierungsaufgaben im Sinne des § 1 Abs. 1 und 3 umfasst die der KommAustria durch gesonderte bundesgesetzliche Vorschriften zugewiesenen Aufgaben, insbesondere:Die Verwaltungsführung und Besorgung der Regulierungsaufgaben im Sinne des Para... mehr lesen...


§ 1 KOG Kommunikationsbehörde Austria

(1)Absatz einsZur Verwaltungsführung und Besorgung der Regulierungsaufgaben im Bereich der elektronischen Audiomedien und der elektronischen audiovisuellen Medien einschließlich der Aufsicht über den Österreichischen Rundfunk und seine Tochtergesellschaften, ist die Kommunikationsbehörde Austria ... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

8 Paragrafen zu Bundesgesetzblattgesetz (BGBlG) aktualisiert


§ 14 BGBlG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Zugleich tritt das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996, BGBl. Nr. 660, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. I Nr. 158/1998 und BGBl. I Nr. 47/2001 und der Kundmachungen BGBl. I Nr. 35/1998 und BGBl. I Nr. 24/2003 auße... mehr lesen...


§ 15 BGBlG Sprachliche Gleichbehandlung

§ 15.Paragraph 15, Die in diesem Bundesgesetz verwendeten Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. mehr lesen...


§ 6 BGBlG Rechtsinformationssystem des Bundes

§ 6.Paragraph 6, Das Rechtsinformationssystem des Bundes ist eine vom Bundeskanzler bereitgestellte elektronische Datenbank. Es dient1.Ziffer einsder Vornahme von Verlautbarungen, soweit eine Verlautbarung im Rechtsinformationssystem des Bundes in Rechtsvorschriften des Bundes oder, nach Maßgabe ... mehr lesen...


§ 9 BGBlG Zugang zu den Rechtsvorschriften

(1)Absatz einsDie Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt müssen jederzeit ohne Identitätsnachweis und unentgeltlich zugänglich sein.(2)Absatz 2Die Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt können von jedermann unentgeltlich ausgedruckt werden. Darüber hinaus hat der Bundeskanzler dafür Sorge zu tragen, ... mehr lesen...


§ 4 BGBlG Bundesgesetzblatt II

(1)Absatz einsDas Bundesgesetzblatt II (BGBl. II) ist bestimmt zur VerlautbarungDas Bundesgesetzblatt römisch II Bundesgesetzblatt römisch II) ist bestimmt zur Verlautbarung1.Ziffer einsder allgemeinen Entschließungen des Bundespräsidenten;2.Ziffer 2der Verordnungen der Bundesregierung und der Bu... mehr lesen...


§ 5 BGBlG Bundesgesetzblatt III

(1)Absatz einsDas Bundesgesetzblatt III (BGBl. III) ist bestimmt zur VerlautbarungDas Bundesgesetzblatt römisch III Bundesgesetzblatt römisch III) ist bestimmt zur Verlautbarung1.Ziffer einsder Staatsverträge des Bundes einschließlich ihrer Übersetzung in die deutsche Sprache, der Beschlüsse des ... mehr lesen...


§ 3 BGBlG Bundesgesetzblatt I

§ 3.Paragraph 3, Das Bundesgesetzblatt I (BGBl. I) ist bestimmt zur Verlautbarung Das Bundesgesetzblatt römisch eins Bundesgesetzblatt römisch eins) ist bestimmt zur Verlautbarung1.Ziffer einsder Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates (Art. 49 Abs. 1 B-VG);der Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates (... mehr lesen...


Bundesgesetzblattgesetz (BGBlG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2024 § 0 gültig von 01.01.2004 bis 18.07.2024 Inhaltsverze... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

1 Paragraf zu NÖ Musikschulplan (NÖ MSP) aktualisiert


§ 1 NÖ MSP Musikschulregionen

Das Land Niederösterreich gliedert sich in die Musikschulregionen-Strichaufzählung mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

1 Paragraf zu Salzburger Bezügegesetz 1998 (Sbg. BG 1998) aktualisiert


Salzburger Bezügegesetz 1998 (Sbg. BG 1998) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 96/2023 § 0 gültig von 01.07.2018 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 92/2018 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24

2 Paragrafen zu Anstellungserfordernisgesetz 2008 (StAEG) aktualisiert


§ 14a StAEG Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsIn der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 136/2016 treten das Inhaltsverzeichnis, § 7, § 11 und § 12 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. November 2016, in Kraft; gleichzeitig treten die §§ 8 bis 10 und § 13 außer Kraft.In der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr.... mehr lesen...


§ 2 StAEG Fachliche Anstellungserfordernisse

Fachliche Anstellungserfordernisse sind:1.Ziffer einsfür Elementarpädagoginnen/Elementarpädagogen die erfolgreiche Ablegung eines der folgenden Ausbildungsabschlüsse:a)Litera aReife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung für Elementarpädagogik;b)Litera bReife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung ... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.07.24
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